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Quellensteuer

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Als Quellensteuer wird eine (Ertrags-)Steuer auf Einkünfte bezeichnet, die direkt an der Quelle der Auszahlung von Leistungsvergütungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers (Gläubiger der Vergütung) an das zuständige Finanzamt abgeführt wird.

Sie ist entweder konzipiert als Vorauszahlung auf die entsprechende Ertragsteuer oder aber als Abgeltungsteuer ausgestaltet.

Sollte die Quellensteuer als Abgeltungsteuer ausgestaltet worden sein, kann dies zu einer Verfahrensvereinfachung führen, insbesondere wenn sich ausländische Vergütungsgläubiger nicht im Land, in dem die Steuer festzusetzen ist, steuerlich registrieren lassen müssen.

Quellensteuern dienen auch zur Sicherstellung der Steuereinnahmen des Staates, da bereits von dem (liquiden) Schuldner der Vergütung, der nun für die Abführung an das Finanzamt haftet, eine Erhebung durchgeführt wird.

Beispiele

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Quellensteuer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.