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Pflichtenheft

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Das Pflichtenheft beschreibt in konkreter Form, wie der Auftragnehmer die Anforderungen des Auftraggebers zu lösen gedenkt – das sogenannte wie und womit. Der Auftraggeber beschreibt vorher im Lastenheft möglichst präzise die Gesamtheit der Forderungen – was er entwickelt oder produziert haben möchte. Erst wenn der Auftraggeber das Pflichtenheft akzeptiert, sollte die eigentliche Umsetzungsarbeit beim Auftragnehmer beginnen.

Begriff

Neben dem Begriff Pflichtenheft findet man in der Praxis auch unscharfe Bezeichnungen wie Fachspezifikation, fachliche Spezifikation, Fachfeinkonzept, Sollkonzept, Funktionelle Spezifikation, Gesamtsystemspezifikation, Implementierungsspezifikation oder englisch Feature Specification. Da diese Bezeichnungen in der Regel nicht standardisiert sind, können damit durchaus Dokumente im Sinne des Pflichtenhefts gemeint sein, aber auch Fachkonzept, Lastenheft oder etwas anderes.

Definition

Laut DIN 69901-5 umfasst das Pflichtenheft die „vom Auftragnehmer erarbeiteten Realisierungsvorgaben aufgrund der Umsetzung des vom Auftraggeber vorgegebenen Lastenhefts“. Die Anforderungen des zuvor ausgearbeiteten Lastenhefts sind nun mit technischen Festlegungen der Betriebs- und Wartungsumgebung verknüpft.[1]

Nach VDI-Richtlinie 2519 Blatt 1 ist das Pflichtenheft die Beschreibung der Realisierung aller Kundenanforderungen, die im Lastenheft gefordert werden.[2]

Das Pflichtenheft wird vom Auftragnehmer formuliert und auf dessen Wunsch vom Auftraggeber bestätigt.[3] Idealerweise sollten erst nach dieser Bestätigung die eigentlichen Entwicklungs-/Implementierungsarbeiten beginnen. Der Auftragnehmer hat einen durch den Vertrag bestimmten Anspruch auf solche Bestätigung (Mitwirkungspflicht nach §643 BGB).

Praxis

Es ist bewährte Praxis, bei der Erstellung eines Pflichtenheftes das Ein- und Ausschlussprinzip zu verwenden, das heißt, konkrete Fälle explizit ein- oder auszuschließen.

Bei Lieferung wird formell eine Abnahme vollzogen, welche die Ausführung des Werkvertrages oder auch des Kaufvertrages beschließt. Diese Abnahme wird häufig über einen Akzeptanztest ausgeführt, der feststellt, ob die Forderungen des Lastenheftes in dem Verständnis des Bestellers erfüllt wurden.

In der Softwareentwicklung wird das Pflichtenheft unter anderem im V-Modell 97 definiert. Im aktuellen V-Modell XT wurde die Bezeichnung in Gesamtsystemspezifikation (Pflichtenheft) geändert. Für internationale Projekte wird heutzutage stattdessen meistens eine Software Requirements Specification erstellt. Diese stellt das Pflichtenheft dar und ist weiterhin Ausgangspunkt für die Verfolgbarkeit der Anforderungen in die nächsten Lösungsebenen wie z. B. Architektur-Spezifikationen, SSRS (Subsystem Requirements Specification) und Testfallspezifikationen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Walter Ruf, Thomas Fittkau: Ganzheitliches IT-Projektmanagement: Wissen, Praxis, Anwendungen Oldenbourg Verlag, 2008, ISBN 3486585673 Seite 109.
  2. Rolf Schwartmann: Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht, Verlag Hüthig Jehle Rehm, 2011, ISBN 3811438204, Seite 636.
  3. Walter Ruf, Thomas Fittkau: Ganzheitliches IT-Projektmanagement: Wissen, Praxis, Anwendungen Oldenbourg Verlag, 2008, ISBN 3486585673 Seite 110.

Weblinks

Wiktionary: Pflichtenheft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Pflichtenheft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.