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PayPal

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PayPal Holdings, Inc.
Logo
Rechtsform Incorporated
ISIN US70450Y1038
Gründung 1998
Sitz San José, Kalifornien, Vereinigte Staaten
Leitung Dan Schulman (Präsident und CEO)[1]
Mitarbeiter 16.800[2]
Umsatz 9,25 Mrd. USD[2]
Branche Finanzdienstleistungen
Website www.paypal.com
Stand: 31. Dezember 2015 Vorlage:Infobox Unternehmen/Wartung/Stand 2015
2014 abgelöstes Logo der PayPal Inc., entworfen von Chad Hurley

PayPal [ˈpeɪˌpæl] (Audio-Datei / Hörbeispiel anhören?/i) (engl. wörtlich Bezahlfreund, angelehnt an pen pal, Brieffreund) ist börsennotierter Betreiber eines Online-Bezahlsystems, das zur Begleichung von Mittel- und Kleinbeträgen zum Beispiel beim Ein- und Verkauf im Online-Handel genutzt werden kann. Laut eigenen Angaben hat PayPal mehr als 192 Millionen aktive Nutzer in über 200 Märkten mit der Möglichkeit von Zahlungen in über 100 Währungen (Stand: November 2016).[3] Der Sitz des Unternehmens ist San José, das europäische Tochterunternehmen ist PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg.

PayPal war von 2002 bis zu seiner Abspaltung am 17. Juli 2015 eine Tochtergesellschaft des US-Unternehmens eBay, seitdem werden die Aktien an der NASDAQ gehandelt. Das Unternehmen ist Bestandteil des S&P 500 und ersetzte den ehemaligen Mutterkonzern eBay im S&P 100.[4]

Funktionsweise

Das PayPal-Konto ist ein virtuelles Konto: Die Identität des PayPal-Kontos wird durch die E-Mail-Adresse des PayPal-Mitglieds definiert, es gibt also keine eigene Kontonummer. Mit dem Konto können Zahlungen an Dritte ausgeführt und Zahlungen von Dritten empfangen werden. Dabei fungiert PayPal als Dienstleister für den Transfer. PayPal übernimmt nicht die Funktion eines Treuhänders. Das heißt, es wird lediglich die Zahlungsabwicklung übernommen und ist unabhängig von der Leistungserbringung durch den Verkäufer.

Ein elementarer Vorteil von PayPal – wie auch von anderen Micropayment-Systemen – ist es, dass via PayPal getätigte Zahlungen sofort dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben werden und somit beispielsweise die sonst übliche Banklaufzeit einer Überweisung entfällt. Im Onlineshop getätigte Käufe können somit sehr schnell bezahlt werden. Damit verkürzt sich die Lieferzeit, sofern der Verkäufer die Ware zeitnah nach dem Zahlungseingang versendet.

Wenn PayPal zur Bezahlung bei einem Onlineshop verwendet wird, erhebt PayPal Transaktionsdaten, die über den Umfang einer normalen Überweisung hinausgehen. Sofern der Onlineshop diese Daten an PayPal übermittelt, gehören dazu u. a. die Lieferadresse und die einzelnen Positionen des Warenkorbs.[5]

PayPal-Mitglieder müssen sich mit ihren persönlichen Daten und Kontodaten registrieren und die Verifizierung der angegebenen Daten abwarten. Dazu führt PayPal eine Testüberweisung auf das angegebene Konto aus.

Danach können PayPal-Mitglieder Geld an jede beliebige E-Mail-Adresse in den unterstützten Ländern senden. Hat der Besitzer der E-Mail-Adresse kein PayPal-Konto, so wird er von PayPal per E-Mail benachrichtigt, dass unter dieser E-Mail-Adresse eine Zahlung eingegangen ist. Damit er über den gesendeten Betrag verfügen kann, muss der Zahlungsempfänger bei PayPal registriert sein oder sich als neues Mitglied registrieren.

Des Weiteren kann PayPal über ein webfähiges Mobiltelefon verwendet werden. Die Unterstützung von webfähigen Pagern und anderen Handheld-Geräten richtet sich nach der Authentizität der Zuordnung zu PayPal-Mitgliedern. Eine Technologie mit dem Namen „PayPal Here“ erleichtert zudem Zahlungsvorgänge für Smartphone-Nutzer: Dabei wird ähnlich wie an der Kasse im Supermarkt die Kreditkarte über einen kleinen Aufsatz gezogen, der an den Kopfhörerausgang des Geräts angeschlossen wird. Auch Schecks können über die im Smartphone eingebaute Kamera abfotografiert werden.[6] Die US-Firma Square wendet bereits ein ähnliches Verfahren an.[7]

Die Informationen der Teilnehmer werden bei jeder Überweisung mit SSL geschützt. Die Finanzdaten des PayPal-Mitglieds, wie beispielsweise die Kreditkarten- oder Kontonummer, bleiben dem Zahlungsempfänger verborgen, wodurch ein Missbrauch dieser Daten durch den Zahlungsempfänger vermieden werden soll.

Um mit PayPal Geld an einen anderen Teilnehmer zu senden, gibt es mehrere Einzahlungsmöglichkeiten:

  • Man kann Geld direkt von einem PayPal-Guthaben versenden. Das PayPal-Konto kann in Europa zum Beispiel via normaler Banküberweisung unter Verwendung eines spezifischen Einzahlungscodes mit einem Guthaben aufgeladen werden. Der von PayPal vorgegebene, kontospezifische Code muss im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen werden. Die Aufladung via Überweisung nimmt in der Regel etwa drei Tage in Anspruch, manchmal dauert es allerdings deutlich länger.
  • Auch eine Kreditkarte kann zur Zahlung verwendet werden. Dabei muss das Geld nicht erst auf das PayPal-Konto eingezahlt werden, sondern wird vom Kreditkartenkonto eingezogen und dem Empfänger gutgeschrieben.

Für deutsche PayPal-Konten gibt es weitere Einzahlungsmöglichkeiten:

  • Es ist möglich, Zahlungen über das Lastschriftverfahren direkt vom eigenen Konto aus zu tätigen. In diesem Fall wird der Betrag dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers sofort gutgeschrieben und PayPal bucht den Betrag innerhalb der nächsten Tage vom Bankkonto des Zahlenden ab.
  • Des Weiteren sind manche Zahlungen nur via Lastschrift mit Sicherheitsprüfung möglich. Wird der Betrag von PayPal erfolgreich vom Bankkonto des Zahlenden abgebucht, erfolgt die Wertstellung nach Zahlungseingang auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers.
  • Zahlungen via Überweisung unter Umgehung des Aufladeprozesses sind ebenso möglich. Hier wird ein transaktionsspezifischer Code vorgegeben. Wird der transaktionsspezifische Code im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen, erfolgt die Wertstellung nach Überweisungseingang auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers.
  • Ebenfalls ist es möglich, mittels giropay Geld auf sein PayPal-Konto zu übertragen. Über ein spezielles Aufladeportal oder über die Option „Mit giropay einzahlen“ direkt im PayPal-Konto kann mit Hilfe der Online-Überweisung giropay direkt Guthaben aufgeladen werden. Der Vorteil gegenüber einer normalen Banküberweisung ist, dass das Guthaben sofort nach der erfolgreichen giropay-Überweisung auf dem PayPal-Konto zur Verfügung steht und – wie bei giropay üblich – die Überweisung vollständig vorausgefüllt ist. Die Aufladung mit giropay ist für PayPal-Kunden kostenlos.

Guthaben von deutschem PayPal-Konto abbuchen (auf Referenzkonto überweisen):

  • Ein Guthaben auf einem deutschen PayPal-Konto kann auf das im PayPal-Konto hinterlegte deutsche Referenzkonto „überwiesen“ werden. Dies geschieht durch eine „reversible Lastschrift“, das bedeutet, der Hausbank des Referenzkontos wird gestattet, den Geldbetrag via Lastschrift vom Userkonto bei PayPal einzuziehen (PayPal hat dann ihrerseits 13 Monate lang die Möglichkeit auf eine Rücklastschrift). Der Abbuchungsbetrag wird laut PayPal innerhalb von zwei bis vier Arbeitstagen dem Bankkonto gutgeschrieben.[8] Die Gutschrift darf laut PayPal bis zu sieben Arbeitstage dauern. Erst nach sieben Arbeitstagen beschäftigt sich der Kundenservice mit nicht angekommenen Gutschriften.[9]

Das Forderungsmanagement hat PayPal in Deutschland der Hamburger Kanzlei ksp. Rechtsanwälte übertragen.

PayPal gehört zu den ersten Hauptmitgliedern der FIDO-Allianz, die den Industriestandard Universal Second Factor (U2F) für eine allgemein anwendbare Zwei-Faktor-Authentifizierung entwickelt hat.

Unternehmensgeschichte

PayPal-Hauptsitz in San José

PayPal geht auf den Zusammenschluss von Confinity und X.com im März 2000 zurück. Confinity wurde im Dezember 1998 von Max Levchin, Peter Thiel und Luke Nosek in Palo Alto, Kalifornien, gegründet. Ursprünglich war es eine Firma für Bezahlmethoden und Kryptografie für den Palm Pilot. Sowohl Confinity als auch X.com starteten ihre Webseiten Ende 1999. X.com wurde von Elon Musk im März 1999 gegründet, zunächst als Internet-Finanzdienstleister. Beide Firmen hatten ihre Büros an der University Avenue in Palo Alto. Confinitys Webseite war ursprünglich fokussiert auf „reconciling beamed payments“ von Palm Pilots mit Bezahlung per E-Mail als Merkmal. X.coms Webseite umfasste zunächst Finanzdienstleistungen mit Bezahlung per E-Mail.

Bei Confinity waren viele der ersten Angestellten ehemalige Mitarbeiter der Studentenzeitung „The Stanford Review“, die ebenfalls von Peter Thiel gegründet worden war. Die meisten der ersten Techniker kamen von der University of Illinois at Urbana-Champaign, wo sie von Max Levchin geworben worden waren. Auf Seiten von X.com rekrutierte Elon Musk ein breites Spektrum an technischem und Geschäftspersonal, einschließlich vieler, die aufs Engste mit dem Geschäftserfolg der Firma verbunden waren, wie zum Beispiel Amy Klement, Sal Giambanco, Roelof Botha, Sanjay Bhargava und Jeremy Stoppelman.[10]

eBay beobachtete das Wachsen einer Reihe von Online-Bezahlfirmen und errechnete sich als Online-Auktionsanbieter strukturelle Vorteile für die Kundschaft. eBay kaufte im Mai 1999 Billpoint (das war noch, bevor es PayPal gab), nannte es in „eBay Payments“ um und machte es zu seinem offiziellen Bezahlsystem, beschnitt aber Funktionalitäten von Billpoint, indem es dieses nur noch für Zahlungsvorgänge für eBay-Auktionen zuließ.

PayPal jedoch wurde in Auktionen um Größenordnungen häufiger genannt als Billpoint. Im Februar 2000 gab es ungefähr 200.000 Auktionen täglich, die für den Service von PayPal warben. PayPal schaffte es, die erste Dotcom zu werden, die nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 einen erfolgreichen Börsengang durchführte.

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Eine Erklärung für die Entstehung und den Erfolg von PayPal sind die Eigenheiten des Zahlungsverkehrs in den USA. Dort wurden in der Vergangenheit wegen des Verbots des Bundesstaaten-übergreifenden Überweisens im bargeldlosen Zahlungsverkehr meist Schecks verwendet, welche für die Begleichung von Verpflichtungen aus Onlinetransaktionen nicht geeignet sind. Im Gegensatz dazu wurde zum Beispiel in Deutschland seit langem eine Rechnung meistens per Überweisung ausgeglichen. Im internationalen Zahlungsverkehr wurden und werden Gebühren erhoben, die von PayPal unterboten werden konnten. Erst durch die Regulierung des europäischen Zahlungsverkehrs (IBAN/SWIFT) wurden auch EU-Überweisungen großteils gebührenfrei möglich.

Erwerb durch eBay 2002

Im Oktober 2002 wurde PayPal von eBay für 1,5 Milliarden US-Dollar erworben.[11] PayPal war zuvor die beliebteste Bezahlmethode von mehr als der Hälfte der eBay-Benutzer und der Service konkurrierte mit eBays Tochtergesellschaft Billpoint. eBay hat seitdem seinen Billpoint-Service zugunsten von PayPal auslaufen lassen. Die meisten der Hauptkonkurrenten von PayPal sind eingestellt worden oder wurden verkauft; Citibanks c2it-Service wurde Ende 2003 geschlossen und Yahoos PayDirect-Service schloss Ende 2004. Western Union machte im Dezember 2005 die Schließung seines BidPay-Services bekannt, verkaufte ihn dann aber 2006 an die CyberSource Corporation.

PayPal in Deutschland

Seit Februar 2004 steht eine deutschsprachige PayPal-Website zur Verfügung. In eBay wurde PayPal im Juni 2004 integriert. Nach der anfänglichen Phase der passiven Werbung führte eBay 2005 Anreize (kostenlose Zahlungen und Zahlungsempfang), dann mussten alle gewerblichen Verkäufer PayPal als eine Grundzahlungsmethode bei eBay akzeptieren. Dadurch ist die Anzahl der PayPal-Nutzern in Deutschland sprunghaft angewachsen, inzwischen hat PayPal in Deutschland über 16 Millionen Kundenkonten (Stand: August 2013[12]). PayPal-Nutzer können in Deutschland mittels Lastschrift, Kreditkarte, Online-Überweisung (mittels giropay) und Guthaben auf dem PayPal-Konto bezahlen.

Sitz in Luxemburg 2007 und europäische Lizenz

Am 2. Juli 2007 erhielt PayPal von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF eine Banklizenz, gültig nach EU-Richtlinien für die ganze EU. Alle Konten wurden dabei von PayPal (Europe) Ltd., das bis dahin in Großbritannien als E-Geld-Institut registriert war, nach PayPal Luxemburg transferiert. Dies hatte auch eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen zur Folge. Der Wechsel des Kontos von PayPal (Europe) Ltd. zu PayPal Luxemburg erfolgte automatisch. Die genaue Bezeichnung der neuen Firma lautet „PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.“.[13]

Selbstständigkeit 2015

Im September 2014 wurde bekanntgegeben, dass eBay und PayPal eine Trennung der Geschäftsbereiche in eigenständige und unabhängige börsennotierte Unternehmen planen.[14] Die Trennung wurde am 17. Juli 2015 vollzogen.[15][16]

Entgelte

Für den Käufer ist das Bezahlen kostenlos, auch das PayPal-Konto selbst ist kostenfrei.[17] Für den Verkäufer ist das Konto selbst ebenfalls kostenlos, es entstehen aber bei jedem Geldeingang über PayPal Kosten. Diese setzen sich aus einem Grundbetrag je Transaktion und einer prozentualen Anteil zusammen. Aktuell liegen die Entgelte für den Empfang von Beträgen in Euro in Deutschland bei 0,35 Euro + 1,9 Prozent des Umsatzes[18] (Stand: 3. Juli 2013) und in Österreich bei 0,35 Euro + 3,4 Prozent des Umsatzes[19] (Stand: 3. Juli 2013).

Dabei sind die Kosten bei allen Zahlungsarten identisch. Auch Kreditkartenzahlungen können von allen Kontoinhabern ohne weitere Zusatzkosten empfangen werden. Hierbei gelten für Privat- und Geschäftskonten die gleichen Konditionen, eine Unterscheidung hinsichtlich der Provisionen zwischen den Kundengruppen gibt es also nicht; das Geschäftskonto hat lediglich einen größeren Funktionsumfang zum komfortableren Verwalten von Zahlungen.[17] Hinzu kommt ein Umrechnungsentgelt von 2,5 Prozent auf den aktuellen Umrechnungskurs, falls eine Konvertierung in eine andere Währung erfolgt.[20] Ab 5001 Euro Umsatz im Vormonat können Geschäftskontoinhaber gestaffelte Vorzugskonditionen beantragen.

Laut den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die am 18. November 2013 in Kraft getreten sind, sind Transaktionen zwischen Privatkonten nun gänzlich kostenlos. Dies gilt jedoch nur, wenn Guthaben auf dem PayPal-Konto vorhanden ist oder die Einziehung mittels Bankeinzug erfolgt. Ist das Standardkonto bei PayPal an eine Kreditkarte geknüpft, fallen 1,9 Prozent Provision an.[21] (Stand: 13. September 2013)

Kritik

Datenabgleich mit Verdächtigenlisten des US-Heimatschutzministeriums

Immer wieder tauchen in Foren und Zeitschriften Berichte darüber auf, dass PayPal die Konten seiner Nutzer sperrt, wenn nur der geringste Verdacht besteht, der Kunde gehe terroristischen Aktivitäten nach, oder auch beim behaupteten Verdacht betrügerischer Aktivitäten. Dies trifft auch viele unschuldige Personen, die dann vom Zugriff auf ihr Guthaben ausgeschlossen sind. Laut der Ausgabe 12/2006 der Computerzeitschrift PC Professionell werden die Kundendaten bei PayPal mit von der US-amerikanischen Heimatschutzbehörde geführten Listen von Terror- oder Drogenhandel-Verdächtigen abgeglichen. Dabei reiche schon die Namensähnlichkeit mit einem Eintrag aus, um ins Visier der US-Fahnder zu geraten. Unter Umständen wird das Konto gesperrt, der Nutzer kommt für längere Zeit nicht mehr an sein Geld. Stattdessen wird er per E-Mail aufgefordert, seine Identität amtlich zu beweisen und persönliche Dokumente an eine nicht näher bezeichnete Stelle in Omaha im US-Bundesstaat Nebraska einzureichen, unter anderem Kopien des Personalausweises sowie Kreditkarten- oder Stromabrechnungen.[22][23]

Sperrung des WikiLeaks-Spendenkontos

Am 4. Dezember 2010 schloss PayPal das Konto der Wau-Holland-Stiftung, über das ein Großteil der Spenden für die Internetplattform WikiLeaks geflossen ist, dauerhaft und gab als Grund dafür Verletzungen der Nutzungsbedingungen an und dass man nicht illegale Aktivitäten unterstützen wolle.[24] Hunderte Nutzer kündigten ihre PayPal-Konten aus Protest. Die Stiftung hat anwaltliche Schritte gegen PayPal eingeleitet. Als Hintergrund muss der politische Druck der US-Regierung gesehen werden, WikiLeaks die Finanzierungsmöglichkeiten über Spenden zu erschweren.[25] WikiLeaks hatte wiederholt mit der Veröffentlichung von zum Teil vertraulichen oder geheimen Dokumenten zur US-Außenpolitik, zum Irakkrieg und zum Afghanistankrieg für Aufsehen gesorgt.[26]

Sperrung von Konten verwandter Personen

Ferner sind auch Fälle bekannt geworden, in denen PayPal in Konfliktfällen nicht nur das Konto des Betroffenen sperrt, sondern auch das unabhängig geführte Konto eines Verwandten. Nach deutschem Bankenrecht ist eine solche Verknüpfung zweier Konten aufgrund bloßer Verwandtschaft der Inhaber unzulässig, jedoch operiert die europäische PayPal-Tochter nach luxemburgischem Recht und berief sich daher in diesen Fällen darauf, keine Bank zu sein, sondern ein Internet-Bezahldienst, für den andere Regelungen gelten.[27]

Versuch der Durchsetzung des US-Embargos gegen Kuba in Europa

Im Juli 2011 traten Beschwerden verschiedener europäischer Online-Händler auf, die mit kubanischen Produkten, insbesondere Rum und Zigarren, handeln. Ihre Accounts seien komplett gesperrt und das Konto eingefroren worden.[28] Das Unternehmen begründete die Entscheidungen mit einem Handelsembargo der USA gegen Kuba aus dem Jahr 1962. Nach einem Ultimatum, die Waren aus dem Sortiment zu nehmen, erfolgte die Sperrung.[29] Die Umsetzung dieses Embargos ist nach EU-Recht rechtswidrig.[30]

Die Drogeriemarktkette Rossmann kündigte aufgrund des Ultimatums die Zusammenarbeit mit PayPal auf, da es aus ihrer Sicht keinen Grund für die Praktizierung US-amerikanischen Rechts in Deutschland gebe und durch die Aufforderung von PayPal Kunden bevormundet und ihrer freien Entscheidung beraubt werden.[31]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Board of Directors
  2. 2,0 2,1 PayPal: Annual Report 2015. (PDF) Abgerufen am 30. April 2016 (englisch).
  3. laut PayPal Website von PayPal; eingesehen am 21. November 2016 (englisch)
  4. http://www.marketwatch.com/story/paypal-to-join-sp-500-replace-ebay-in-sp-100-2015-07-14
  5. REST API Reference - PayPal Developer. In: developer.paypal.com. Abgerufen am 1. Juni 2016.
  6. PayPal Here macht Smartphones zur Kasse, t3n, 16. März 2012. Abgerufen am 16. März 2012.
  7. Square startet durch: Bezahlen mit dem Handy wird erheblich leichter, Netzwelt, 26. Mai 2011. Abgerufen am 19. März 2012.
  8. PayPal Hilfecenter: Guthaben von PayPal-Konto auf Bankkonto abbuchen.
  9. PayPalHilfeCenter: Ich habe eine Abbuchung durchgeführt, das Geld wurde aber noch nicht meinem Bankkonto zugebucht.
  10. Artikel über X.com im „Valleywag“. Februar 2007. Abgerufen am 26. Januar 2011.
  11. Kane, Margaret: eBay picks up PayPal for $1.5 billion. In: CNET News.com, CNET Networks, 8. Juli 2002. Abgerufen am 13. November 2007. 
  12. Wie funktioniert PayPal? Einfach, sicher & schnell bezahlen. In: www.paypal.com. Abgerufen am 26. Oktober 2016.
  13. EU banking licence prompts PayPal's move to Luxembourg. E-Finance & Payments Law & Policy, April 2007, abgerufen am 21. November 2016 (englisch).
  14. eBay Inc. plant Trennung von eBay und PayPal in unabhängige börsennotierte Unternehmen in 2015. In: ebay.de, 30. September 2014.
  15. Benjamin Benz: eBay und Paypal trennen sich am 17. Juli. In: heise online, 27. Juni 2015.
  16. Das steht Ebay jetzt bevor. In: Stern, 17. Juli 2015.
  17. 17,0 17,1 paypal-deutschland.de: Das kostet PayPal, PayPal (Europe)
  18. https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/gebuehren
  19. https://www.paypal.com/at/webapps/mpp/paypal-fees
  20. Die aktuelle PayPal-Entgeltübersicht für den Zahlungsempfang ist auf [1] zu ersehen.
  21. https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/upcoming_policies_full&locale.x=de_DE
  22. Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems.: In: it-recht-kanzlei.de, 18. November 2010.
  23. Martin Müller: Die anmaßenden Zahlmeister. In: beobachter.ch, 1. Oktober 2008.
  24. Jonathan Haynes: PayPal freezes WikiLeaks account. In: The Guardian, 4. Dezember 2010 (englisch).
  25. Werner Pluta: US-Regierung setzt Paypal unter Druck. In: golem.de, 8. Dezember 2010.
  26. PayPal announces it will no longer handle WikiLeaks donations, readwriteweb.com, 4. Dezember 2010. Abgerufen am 9. Dezember 2010
  27. Vorsicht Kunde! - Erfasst, verknüpft und gesperrt - PayPal Kunden leben "sicherer" In: heise online, 6. November 2010.
  28. Bastian Brinkmann: Warum deutsche Firmen unter dem US-Embargo gegen Kuba leiden. In: Süddeutsche Zeitung, 26. Juli 2011.
  29. Achim Sawall: Paypal will in Deutschland Kuba-Embargo durchdrücken. In: golem.de, 26. Juli 2011.
  30. „Die Bank gewinnt“
  31. Achim Sawall, Andreas Sebayang: Rossmann wirft Paypal nach Drohungen raus. In: golem.de, 8. September 2011
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