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Nadelgeld

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Nadelgeld oder Spielgeld bezeichnete im gemeinen deutschen Recht einen Betrag, den ein Mann seiner Ehefrau in regelmäßigen Abständen gab. Über dieses Geld konnte sie für persönliche Zwecke und Anschaffungen, etwa für Kleidung, frei verfügen, insoweit unterlag sie also nicht der Vormundschaft ihres Mannes. Beim Adel war es üblich, die Höhe des Spielgeldes ehevertraglich festzulegen.[1]

Ältere Werke erwähnen als Nadel-, Spiel- oder Trüffelgeld auch dasjenige Geld, welches Töchter bei der Eheschließung zusätzlich zu dinglicher Ausstattung und Heiratsgut erhalten.[2][3]

Anmerkungen

  1. Wissensportal.
  2. Brockhaus 1837.
  3. H. A. Pierer (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit oder neuestes encyclopädisches Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und Gewerbe. 2. völlig umgearbeitete Auflage (3. Ausgabe). H. A. Pierer, Altenburg 1846.

Siehe auch

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