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Leihwagen

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Ein Leihwagen (amtlich korrekt: Mietwagen für Selbstfahrer) ist ein Fahrzeug, zumeist ein Personenkraftwagen, seltener ein Lieferwagen, LKW oder auch ein Anhänger, der zum Zweck der Vermietung im Eigentum einer Gesellschaft, der Autovermietung, ist. Es wird gegen ein Entgelt auf bestimmte Zeit an einen Mieter ausgeliehen. Der jeweilige Preis richtet sich nach der Mietwagenklassifizierung.

Neben Leihwagen gibt es auch Leih-Motorräder, Leih-Trikes und viele andere Fahrzeugarten (Boote, Motorroller, etc.), die in ähnlicher Weise vermietet werden.

Gesetzliche Bestimmungen

Mietfahrzeuge unterliegen besonderen Bestimmungen. Zum Beispiel müssen sie ihrem Einsatzzweck entsprechend versichert werden, zu Prämien, die höher liegen als in der Regel von Dauernutzern für eigene Fahrzeuge zu zahlen ist. Sie unterliegen einer stärkeren technischen Überwachung: die Frist zwischen zwei technischen Hauptuntersuchungen ist in aller Regel halbiert. Das heißt ein Mietwagen-PKW muss in der Regel nach 12 Monaten anstatt erst nach 24 Monaten neu geprüft werden. Des Weiteren muss ein Mietwagen als „Selbstfahrervermietfahrzeug“ zugelassen werden.

Der Mietgeber ist verpflichtet, genaue Aufzeichnungen zu führen, die es erlauben, z. B. im Falle von Verkehrsverstößen den Fahrer namhaft zu machen.

Verwendung

Unfall- und Reparaturüberbrückung

Von Versicherungen getragene Schäden an einem Fahrzeug sind auch oft die Auslöser für das Zurverfügungstellen oder Inanspruchnehmen von Mietwagen: der eigene Pkw ist zum Beispiel wegen eines Unfall nicht nutzbar, und während der Reparaturdauer nutzt der Pkw-Fahrer einen Leihwagen. Dieser darf nach aller Regel die gleiche Fahrzeugklasse wie der eigene Wagen aufweisen. Da aber die Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers einwenden kann, der zwischenzeitlich nicht genutzte eigene PKW stelle einen gegenrechenbaren Vorteil dar (da er nicht verschleißt), so ist man als Unfallgeschädigter gut beraten, den eventuellen Leihwagen eine Nummer kleiner zu wählen, um nicht einen Anteil unerstatteter Kosten selbst bezahlen zu müssen. Zu beachten ist auch, dass jemand, der äußerst wenig fährt, unter Umständen sich in einem nicht selbstverschuldeten Schadensfall darauf hinweisen lassen muss, dass Taxifahren bei nur wenigen Fahrten günstiger sei als ein Mietwagen über die komplette Reparaturzeit hinweg. Dieses ist immer häufiger ein Grund für die Verweigerung einer kompletten Mietwagen-Kostenübernahme seitens der Versicherungen.

Auch können Reparaturen des eigenen Autos auslösen in dieser Zeit per Leihwagen mobil sein zu wollen, sei es allein der eigene Wunsch, oder sei es im Rechtsanspruch aus einer der immer geläufigeren „Mobilitätsgarantien“ der Fahrzeughersteller. Je nach Nutzungsverhalten können Mietwagen günstiger sein als Taxis.

Urlaubsreisen

Entfernte Länder werden heute oftmals per Flugzeug aufgesucht. Um vor Ort im Urlaub mobil zu sein, suchen Reisende einen örtlichen Fahrzeugvermieter auf. Die Miete wird entweder für einzelne Tage vereinbart oder aber für drei Tage oder gar die komplette Urlaubszeit. Letzteres bietet sich insbesondere bei Selbstversorgern mit einer Urlaubs- oder Ferienwohnung an. Sie sind damit in der Lage jederzeit Lebensmittel einzukaufen und zu einem gegebenenfalls entlegenen Haus zu fahren. Ein Fahrzeug kann auch direkt in einem Arrangement eines Reiseveranstalters enthalten sein.

Geschäftsreisen

International gängige Praxis ist die Verwendung von an Flughäfen ansässigen Vermietungen als Basis vieler Mietwagengeschäfte. National und international fliegende Geschäftsleute holen sich bei Ankunft am Flughafen bei einem Mietwagenbetrieb einen Leihwagen, reisen mit diesem Fahrzeug zu ihren Geschäftspartnern, und geben den Leihwagen vor ihrem Rückflug wieder am Flughafen zurück.

Abgrenzung des Begriffs

Unterschiede zu Leasing

Leihwagen müssen von Leasingfahrzeugen abgegrenzt werden, obwohl zunächst das Prinzip ähnlich erscheint: auch eine Leasinggesellschaft erwirbt ein Fahrzeug, um es gegen Nutzungsentgelt auszuleihen. Bei Leasingfahrzeugen muss zusätzlich vertraglich genauestens abgegrenzt werden, welcher vertragsschließende Teil die Kosten und Aufwendungen für Versicherung, Wartung und Steuern übernimmt. Dieses ist bei Leihfahrzeugen weitaus einfacher: diese Kosten trägt immer die leihgebende Gesellschaft. Zahlen muss der Nutzer lediglich eine zeitbezogene Nutzungspauschale, in der Regel einen Tagessatz, an den jedoch Auflagen und Zusatzkosten geknüpft sein können wie das Nicht-Überschreiten bestimmter Entfernungen.

Privat verliehene Fahrzeuge

Von einem „Leihwagen“ spricht man in der Regel nicht, wenn ein Fahrzeug nur von privat an privat ohne entstehende Kosten ausgeliehen wird. Sprachlich korrekt wäre es andererseits jedoch, denn die Leihe ist in ihrer Wortbedeutung ein zeitweiliges, kostenloses Überlassen von Gegenständen oder ähnlichem.

Mietwagen mit Fahrer

Auch müssen Mietwagen bzw. „Funkmietwagen“ sauber gegen „Leihwagen“, bzw. Mietwagen für Selbstfahrer, abgegrenzt werden. Mietwagen sind im gesetzlichen Sinne Fahrzeuge, deren Einsatz gemietet wird einschließlich der Fahrer-Dienste.

Mietwagen für Selbstfahrer hingegen, jener umgangssprachlich genannte „Leihwagen“, ist ein amtlich genutzter Begriff, der auch in Versicherungsunterlagen verwendet wird.

Tankfüllung bei Übergabe

Es ist in Europa üblich, dass Mietfahrzeuge vollgetankt übernommen werden und zum Ablauf der Entleihfrist ebenso zurückgegeben werden. Tut dies der Mieter nicht, stellt der Verleiher meist neben den Benzinkosten eine weitere Aufwandsentschädigung in Rechnung, die meist im Vertrag genannt wird.

In manchen Urlaubsländern ist es üblich die Fahrzeuge jeweils mit leerem Tank zu übergeben. Pumpt der Leihgeber den Tank bei Rückgabe nahezu leer, verdient er damit zusätzlich, da der Mieter meist eine gewisse Sicherheitsreserve im Tank hat.

Mindestalter zum Fahren eines Leihwagens

Wer einen Leihwagen buchen möchte, muss üblicherweise 21 Jahre alt sein. Je nach Kategorie des Leihwagens, Leihwagengesellschaft sowie -zielort kann die Altersgrenze jedoch variieren. Gelegentlich ist eine Altersgrenze von 18 Jahren, eventuell nach Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung, möglich.

Leihkraftfahrzeuge

Unternehmen, die das Verleihgeschäft betreiben, sind oftmals im Besitz von großen Kraftfahrzeugherstellern. Sie liefern Neufahrzeuge aus, die nur für relativ kurze Zeit im Verleihgeschäft verbleiben. Oftmals werden sie dann nach ca. sechs bis neun Monaten Nutzungsdauer am freien Markt verkauft oder auch versteigert.

Siehe auch

Einzelnachweise


Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Leihwagen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.