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Lehrgeld

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Das Lehrgeld ist ein Entgelt, das der Lehrling oder seine Erziehungsberechtigten an einen Meister als Ausgleich für die Ausbildungsleistung, die Unterkunft und die Verpflegung zahlen musste. Die Höhe wird im Lehrvertrag geregelt, ebenso die Fälligkeit und gegebenenfalls der Verfall bereits geleisteter Zahlungen bei vorzeitigem Ende des Lehrverhältnisses.

Durch Zahlung eines Lehrgeldes wurde auch versucht, bestimmte Gruppen vermehrt in Handwerksberufe zu bringen, etwa durch jüdische Bildungsvereine, die christlichen Meistern erhöhtes Lehrgeld für die Aufnahme jüdischer Lehrlinge aus armen Familien bezahlten.[1]

Heute ist ein Lehrgeld in den meisten Staaten der EU unzulässig. Es wird im Gegenteil dem Lehrling eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Auch wenn das Lehrgeld im engeren Sinne (Duales Ausbildungssystem) nicht mehr erhoben wird, gibt es eine Reihe von Berufsfeldern (z. B. Piloten), in denen der Schüler die Kosten der Ausbildung selbst trägt.

Umgangssprachlich

Das Lehrgeld wird häufig als Metapher verwendet. „Lehrgeld zahlen“ bedeutet heute umgangssprachlich so viel wie: „Eine schmerzhafte (teure) Erfahrung machen“.

Siehe auch

Literatur

  • Gerhard Deter: Zwischen Gilde und Gewerbefreiheit : Rechtsgeschichte des selbständigen Handwerks im Westfalen des 19. Jahrhunderts (1810-1869). Stuttgart : Franz Steiner, 2015 ISBN 3-515-10850-5

Einzelnachweise

  1. Christa Berg: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte: 18. Jahrhundert, vom späten 17. Jahrhundert bis zur Neuordnung Deutschlands um 1800. C.H. Beck, 2005, S. 181
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