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Landgericht Weißenburg

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Das Landgericht Weißenburg war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Weißenburg im heutigen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Lage

Das Landgericht Weißenburg grenzte im Norden an das Herrschaftsgericht Ellingen (später Landgericht Ellingen) und im Süden an das Herrschaftsgericht Pappenheim (später Landgericht Pappenheim).[1]

Geschichte

Im Jahr 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht älterer Ordnung Weißenburg errichtet. Dieses kam zunächst zum Altmühlkreis, ab 1810 zum Oberdonaukreis und ab 1817 zum Rezatkreis, der 1838 in Mittelfranken umbenannt wurde.

Ab 1862 war das Landgericht Weißenburg nur noch für die Gerichtsbarkeit zuständig. Die Verwaltung wurde vom neu geschaffenen Bezirksamt Weißenburg übernommen.

Im Jahr 1879 wurde durch das Gerichtsverfassungsgesetz das Landgericht in ein Amtsgericht (das Amtsgericht Weißenburg i. Bay.) umgewandelt.

Struktur

Das Landgericht bestand ursprünglich nur aus dem Steuerdistrikt Weißenburg, das vom Rentamt Weißenburg verwaltet wurde:

1818 gab es im Landgericht Weißenburg 3965 Einwohner, die sich auf 984 Familien verteilten und in 589 Anwesen wohnten.[2]

1820 gab es im Landgericht nur die Munizipalgemeinde Weißenburg.[3]

1846 war das Landgericht Weißenburg eine Quadratmeile groß. Es gab 4383 Einwohner, die sich auf 25 Ortschaften verteilten (1 Stadt, 1 Festung und 23 Einöden).[1]

1863 schied Weißenburg als kreisunmittelbare Stadt aus dem Landgericht aus.[4]

Vom Landgericht Greding wurden am 1. Oktober 1857 sieben Gemeinden abgetreten:

Vom Landgericht Ellingen wurde eine Gemeinde abgetreten:

Somit setzte sich das Landgericht Weißenburg aus acht Ruralgemeinden zusammen.[6]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1846, S. 256.
  2. Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 42 des zweiten Teiles.
  3. Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 72.
  4. W. Volkert, S. 529.
  5. Vorlage:Hirschmann Eichstätt 1959
  6. Joseph Heyberger, Chr. Schmitt, v. Wachter: Topographisch-statistisches Handbuch des Königreichs Bayern nebst alphabetischem Ortslexikon. In: K. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Bavaria. Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern. 5, Literarisch-artistische Anstalt der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, München 1867, Sp. 1100 (Digitalisat).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Landgericht Weißenburg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. Hauptautor des Artikels (siehe Autorenliste) war Reinhardhauke. Weitere Artikel, an denen dieser Autor maßgeblich beteiligt war: 9.602 Artikel (davon 0 in Jewiki angelegt und 9.602 aus Wikipedia übernommen). Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Jewiki:Statistik.