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Landgemeinde (Österreich)

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Die Landgemeinde (offiziell einfach nur: Gemeinde) ist eine Gemeinde, die nicht zur Statutarstadt, zur Stadtgemeinde oder zur Marktgemeinde erhoben wurde. Somit ist die Landgemeinde eine der untersten Formen der kommunalen Gliederung. Sie kann aus einer oder mehreren Ortschaften, die in verschiedene Katastralgemeinden, welche wiederum in einzelne Grundstücke unterteilt sind, bestehen. Landgemeinden mit mehreren Ortsteilen, auch ehemals selbstständigen Dörfern, entstehen häufig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Verwaltung.

In der Verwaltungsgliederung Österreichs ist die Landgemeinde die häufigste Form einer Gemeinde: Es bestehen (Stand: 1. Mai 2015) 1133 Landgemeinden, aber nur 766 Marktgemeinden (Orte mit Marktrecht, heute nur mehr Ehrentitel), 186 Stadtgemeinden (Kommunalverfassung eines Ortes mit Stadtrecht) und 15 Statutarstädte (Stadtgemeinde im Rang eines politischen Bezirkes). Damit sind 54 %, also etwas mehr als die Hälfte aller Gemeinden, Landgemeinden.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Landgemeinde (Österreich) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.