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Kunde (Prostitution)

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Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Als Kunde wird (auch) im Jargon der Prostitution eine Person bezeichnet, die für sexuelle Dienstleistungen bezahlt. Der Kunde ist der Kunde einer/eines Prostituierten und wird auch als „Gast“ bezeichnet. Eine weibliche Person, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird als Kundin bezeichnet. Ein homosexueller männlicher Kunde ist der Geschäftspartner von Callboys oder Strichern (Strichjungen).

Umgangssprache

In der Umgangssprache gibt es für die Kunden der Prostituierten die Bezeichnung „Freier“: Der Begriff stammt aus dem Althochdeutschen. Freien wurde gleichbedeutend mit „heiraten“ genutzt. Um eine Frau zu freien, bedeutet (nach wie vor, aber ungebräuchlich), sich um ihre Liebe hinsichtlich ihres Einverständnisses zur Ehe zu bemühen. Der Ausdruck Auf Freiersfüßen wandeln war ein anerkennender Spruch für einen Mann, der sich auf Brautschau befand.

Profil

Studien über Kunden kommen wiederholt zu dem Ergebnis, dass es kein eindeutiges Profil des Kundens gibt: Kunden sind überwiegend männlich, aber bei Herkunft, Bildungsniveau, Gesellschaftsschicht und politischen sowie religiösen Überzeugungen gibt es grundsätzlich keine Muster.[1] Dies gilt in Deutschland sowie international.[2][3][4] Allerdings sind laut einer Studie aus dem deutschsprachigen Raum Männer mit Abiturabschluss, aus akademischen Kreisen und mit überdurchschnittlichem Einkommen leicht überrepräsentiert.[5]

Ebenfalls durch Studien ermittelt, ist die Tatsache, dass Kunden Männer jeden Alters sein können, wenn auch die am häufigsten vertretene Altersgruppe die 20–40-Jährigen sind.[6]

Prostitution der Gegenwart (Deutschland)

Laut der einzigen repräsentativen Studie aus dem deutschen Sprachraum nimmt circa jeder fünfte deutsche Mann mindestens einmal im Leben eine sexuelle Dienstleistung in Anspruch.[7] Das Bundesfamilienministerium schätzt die Zahl der täglichen Prostitutionskunden in Deutschland auf 1,2 Millionen.[8]

Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes besteht in Deutschland für die Prostituierte bzw. den Prostituierten ein Rechtsanspruch auf Bezahlung, während dies zuvor aufgrund der Sittenwidrigkeit von Prostitution nicht der Fall war. Dennoch ist die Bezahlung per Vorkasse die Regel. Bei einem vertrauensvollen Verhältnis zwischen Kunde und Prostituierten, zum Beispiel bei „Stammkunden“, kann in der Praxis von dieser Regel abgewichen werden. Kunden, die nicht bezahlen wollen, werden im Jargon als „Nuttenpreller“ bezeichnet. Der umgekehrte Fall, bei dem der Kunde bestohlen wird, wird als „Beischlafdiebstahl“ bezeichnet. Verlangt die Prostituierte mehr Geld als vereinbart, wird dies im Jargon als „Nachkobern“ bezeichnet.

Diskreter Kontakt wird unter anderem über die Medien (zum Beispiel über Kontaktanzeigen in Zeitung) gesucht und gefunden. In den 1970er und 1980er Jahren waren bei Nachfrage Preisauskünfte über das Telefon nicht üblich, heute wird dies aber meist für ganz selbstverständlich gehalten. In Zeiten des Internets findet die Anbahnung auch über Erotikportale und Foren von Prostitutionskunden statt. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich in einschlägigen Nachtbars und auf dem Straßenstrich.

Im Oktober 2013 startete die Journalistin Alice Schwarzer mit der von ihr geleiteten Zeitschrift Emma den Appell zur Abschaffung von Prostitution.[9] Dabei wirbt sie für das sogenannte Schwedische Modell. In Schweden dürfen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, aber die Inanspruchnahme wird unter Strafe gestellt. In der Folge entwickelte sich eine gesellschaftliche Kontroverse. Gegen eine Kundenbestrafung spricht sich unter anderem der Berufsverband für sexuelle und erotische Dienstleistungen mit einem Appell für Prostitution[10] und die Freieroffensive[11] (vgl. Begriff in „Umgangssprache“) mit einem offenen Brief an Alice Schwarzer aus.

Straf- und ordnungsrechtliche Aspekte (Deutschland)

Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) taucht der umgangssprachliche Begriff (im Sinne des Prostitutionskunden) nicht auf.

Die bundesweiten Straftatbestände (§ 184f und § 184g Strafgesetzbuch) und Ordnungswidrigkeiten (§ 120   OWiG) der verbotenen Prostitution im Sperrbezirk oder der jugendgefährdenden Prostitution gelten ausschließlich für die Prostituierten selbst, nicht für deren Kunden. Den Kommunen ist es allerdings möglich, in kommunalen Verordnungen auch für Kunden die Kontaktaufnahme zu Prostituierten im Sperrbezirk zu untersagen und mit Geldbußen zu belegen. Derartige Verordnungen gibt es unter anderem in den Städten Düsseldorf,[12] Leipzig,[13] Mannheim[14] und Stuttgart.[15] Der umgangssprachliche Begriff wird in diesen Regelungen nicht gebraucht.

Wer in geschlossener Ortschaft mit einem Fahrzeug auf dem Straßenstrich mehrmals dieselbe Strecke abfährt, kann nach § 30 Abs. 1 StVO („Unnützes Hin- und Herfahren“) mit einer Verwarnung oder Geldbuße belegt werden.

Literatur

  • Chester Brown: Ich bezahle für Sex. Aufzeichnungen eines Freiers. Walde+Graf, Zürich 2012, ISBN 978-3-03774-045-3.
  • Tamara Domentat: Laß dich verwöhnen. Prostitution in Deutschland. Aufbau-Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-351-02550-5.
  • Udo Gerheim: Die Produktion des Freiers. Macht im Feld der Prostitution. Eine soziologische Studie. transcript-verlag, Bielefeld 2012, ISBN 978-3-8376-1758-0 (Zugleich: Bremen, Universität, Dissertation, 2010).
  • Sabine Grenz: (Un)heimliche Lust. Über den Konsum sexueller Dienstleistungen. 2. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-34776-9.
  • Dieter Kleiber, Doris Velten: Prostitutionskunden. Eine Untersuchung über soziale und psychologische Charakteristika von Besuchern weiblicher Prostituierter in Zeiten von Aids (= Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit. Bd. 30). Nomos-Verlags-Gesellschaft, Baden-Baden 1994, ISBN 3-7890-3260-3.
  • Werner Krieger: Bordellgesellschaft. Die Reportage. ICS Communikations-Service, Bergisch Gladbach 2007, ISBN 978-3-00-022128-6.
  • Prostituierten-Projekt Hydra (Hrsg.): Freier. das heimliche Treiben der Männer. Galgenberg, Hamburg 1991, ISBN 3-87058-103-4.
  • Doris Velten: Aspekte der sexuellen Sozialisation. Eine Analyse qualitativer Daten zu biographischen Entwicklungsmustern von Prostitutionskunden. Berlin 1994 (Freie Universität Berlin, Dissertation, 1994).
  • Früher dachte ich, alle Freier sind Schweine. In: taz, 9. Februar 2008

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Sabine Grenz: (Un)heimliche Lust: Über den Konsum sexueller Dienstleistungen. 2005
  2. Janice G. Raymond: Prostitution on Demand: Legalizing the Buyers as Sexual Consumers. In: Violence Against Women. 10, Nr. 10, 2004-10.
  3. L. Xantidis, MP McCabe: Personality Characteristics of Male Clients of Female Commercial Sex Workers in Australia. 2000-04-29 S. 165-176.
  4. Ronald Weitzer: Prostitution as a Form of Work. In: Sociology Compass. 1, Nr. 1, 2007-06-18 S. 148.
  5. Udo Gerheim: Die Produktion des Freiers: Macht im Feld der Prostitution. Transcript, 2011, ISBN 978-3-8376-1758-0, S. 15.
  6. Dieter Kleiber, Doris Velten: HIV-Infektionsrisiken im Rahmen der gewerblichen Sexualität: Zur Rolle der Freier. In: Sexualverhalten in Zeiten von Aids. Edition Sigma, Berlin 1994, S. 356.
  7. Dieter Kleiber, Doris Velten: Prostitutionskunden. 1994 S. 16-19.
  8. Prostitution: 1,2 Millionen Männer am Tag. In: Der Tagesspiegel Online. 2001-05-07 ISSN 1865-2263 (https://www.tagesspiegel.de/kultur/prostitution-1-2-millionen-maenner-am-tag/225870.html).
  9. emma.de
  10. berufsverband-sexarbeit.de (Memento vom 31. Oktober 2014 im Internet Archive)
  11. Freieroffensive
  12. § 6a Düsseldorfer Straßenordnung. Abgerufen 30. Oktober 2006. „Im Sperrbezirk ist es untersagt, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren.“
  13. § 3 Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig. siedlerbund.de, abgerufen 30. Oktober 2006. „In Wohn- und Mischgebieten, insbesondere in der näheren Umgebung von Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen, ist es auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen untersagt, zu Personen Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren.“
  14. § 9 Polizei-Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen und zur Abwehr von verhaltensbedingten Gefahren im Stadtkreis Mannheim:. (Memento vom 23. November 2005 im Internet Archive) (PDF) „Das Ansprechen von Prostituierten im Sperrbezirk zum Zweck der Kontaktanbahnung ist untersagt.“
  15. § 4 Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. (Memento vom 27. April 2006 im Internet Archive) „Im Sperrbezirk ist es untersagt, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren.“'
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