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Kuckuckskind

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Kuckuckskind bezeichnet ein Kind, dessen Vater nicht sein biologischer Vater ist, weil die Mutter es mit einem anderen Mann zeugte und das Kind und seinen sozialen Vater im Glauben ließ, miteinander blutsverwandt zu sein. Der Ausdruck ist abgeleitet vom Kuckucksvogel, der seine Eier in fremde Nester legt (Brutparasitismus). Zwischen dem Kind und seinem Scheinvater besteht keine rechtliche Verwandtschaft, im Falle der Ehe nur eine Schwägerschaft: Das Kind ist ein Stiefkind des Ehemannes. Wenn die Mutter mit dem Erzeuger nicht verheiratet ist und ihre Kenntnis über die tatsächliche biologische Abstammung dem Scheinvater – und meist auch dem Kind – verschweigt, liegt rechtlich ein Fall von Personenstandsfälschung vor.

Die umgangssprachlich abwertende Bezeichnung als Kuckuckskind beinhaltet eine Kritik an der Mutter, die ihrem (Ehe-)Partner ein mit einem anderen Mann gezeugtes Kind unterschiebt; von dem betroffenen Kind kann diese Bezeichnung als stigmatisierend empfunden werden.[1]

Statistik

Gemäß einer britischen Studie über zwischen 1950 und 2004 durchgeführte Verwandtschaftsuntersuchungen beträgt die Quote der sogenannten „Vaterschaftsdiskrepanzen“ im Median 3,7 Prozent.[2]

Region Probanden Proben- größe Kuckuckskinder (%) Methode Bias Quelle
UK südenglische Familien 2578 3.7 Blut- und andere Marker unbekannt Edwards 1957[3]
USA Unstrittige Vaterschaftstests 67 18.0 Blut- und andere Marker unbekannt Sussman und Schatkin 1957[4]
USA Michigan, Weisse 1417 1.4 Blut- und andere Marker unbekannt Schacht und Gershowitz 1963[5]
USA Michigan, Schwarze 523 10.1 Blut- und andere Marker unbekannt Schacht und Gershowitz 1963[5]
USA Kalifornien, Weisse 6960 2.7 Blut- und andere Marker unbekannt Peritz und Rus 1972[6]
Südamerika Yanomama- Indianer 132 9.0 Blut- und andere Marker unbekannt Neel and Weiss 1975[7]
USA Hawaiianer 2839 2.3 Blut- und andere Marker Nichtteilnahme (−) Ashton 1980[8]
Neuseeland Tokelau (Polynesier) 1983 4.0 Blut- und andere Marker unbekannt Lathrop et al 1983[9]
Mexiko Neugeburten 217 2.9 Blut- und andere Marker unbekannt Peñaloza 1986[10]
UK Zystische Fibrose screening 521 1.4 DNA Tests Nichtteilnahme (−) Brock and Shrimpton 1991[11]
Frankreich Genetisches screening (versch.) 362 2.8 DNA Tests Nichtteilnahme (−) Le Roux et al 1992[12]
Kanada Hämophilie B screening 25 4.0 DNA Tests Nichtteilnahme (−) Poon et al 1993[13]
Schweiz Zystische Fibrose/Knochenmark screening 1607 0.8 Versch. Methoden Nichtteilnahme (−) Sasse et al 1994[14]
Mexiko Nuevo Leon Neugeburten 396 11.8 Blut- und andere Marker unbekannt Cerda-Flores et al 1999[15]
UK Multiple Sklerose screening 744 1.6 DNA Tests Nichtteilnahme (−) Chataway et al 1999[16]
UK Y vs Namensabgleich (Sykes Genealogie) 48 1.3 DNA Tests Gründervater postuliert (+) Sykes und Irven 2000[17]
UK Y vs Namensabgleich (Attenborough Genealogie) 1 1.29–3.39 DNA Tests Gründervater postuliert (+) King und Jobling 2009[18]
UK Y vs Namensabgleich (Haythornthwaite Genealogie) 1 2.07–4.54 DNA Tests Gründervater postuliert (+) King und Jobling 2009[18]
UK Y vs Namensabgleich (Herrick Genealogie) 1 1.00–2.47 DNA Tests Gründervater postuliert (+) King und Jobling 2009[18]
UK Y vs Namensabgleich (Stribling Genealogie) 1 1.00–2.87 DNA Tests Gründervater postuliert (+) King und Jobling 2009[18]
UK Y vs Namensabgleich (Swindlehurst Genealogie) 1 1.04–2.76 DNA Tests Gründervater postuliert (+) King and Jobling 2009[18]
Irak Immigrationstests (Kurden) <24097 1.6 DNA Tests unbekannt Forster et al 2015[19]
Nigeria Immigrationstests <24097 8.3 DNA Tests unbekannt Forster et al 2015[19]

Nach einer Meta-Analyse über 67 Studien liegt die Rate der Männer, die ein Kuckuckskind aufziehen, bei fast 2 Prozent. In den einzelnen Studien liegen die Raten zwischen 0,4 Prozent und fast 12 Prozent.[20] Männer, die zweifeln, tun dies den Studien zufolge in 15 bis 50 Prozent der Fälle zu Recht.[20][21]

Deutschland

Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsvermutung des Ehemannes führen immer wieder zu Schwierigkeiten.

Scheinbare Väter von Kuckuckskindern können mutmaßlich leibliche Väter zur Vaterschaftsfeststellung durch Abstammungsgutachten zwingen und den gezahlten Unterhalt von diesen einklagen.

Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. April 2008, er schloss damit eine Gesetzeslücke, die bei der Reform des Beistandschaftsgesetzes von 1998 entstanden war. In dieser Zeit waren Scheinväter „faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers“ ausgeliefert.[22]

Im aktuellen Fall hatte ein Gericht zwar rechtskräftig festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater von drei Kindern ist, die seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau zwischen 1992 und 1995 geboren hatte. Weil der Kläger überzeugt ist, dass der neue Partner, mit dem seine Ex-Frau seit der Trennung zusammenlebt, der Erzeuger der Kinder ist, wollte er seinen jahrelang geleisteten Unterhalt von diesem Mann einklagen. Doch die Ex-Frau und ihr neuer Partner verweigerten ihre Mitwirkung bei einem Abstammungsgutachten.

Vor der Reform von 1998 leitete in solchen Fällen das Jugendamt die Feststellung der Vaterschaft wegen des Interesses der Kinder auch ohne Einwilligung der Mutter ein. Diese sogenannte Amtspflegschaft war dann abgeschafft worden, laut BGH, um die „Eigenverantwortung“ von Müttern zu stärken. Der BGH gestattete nun, dass Scheinväter in solchen Fällen ausnahmsweise mutmaßliche leibliche Väter zu einem Vaterschaftstest zwingen können.

Ein Scheinvater kann von der Mutter des Kindes Auskunft über den biologischen Vater verlangen. Das Recht der Mutter auf Schutz ihrer Intimsphäre wiegt geringer als das Recht des Scheinvaters auf effektiven Rechtsschutz.[23] In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte sich durch einen Vaterschaftstest herausgestellt, dass ein Mann fälschlicherweise die Vaterschaft anerkannt und Unterhalt gezahlt hatte; er wollte den Namen des biologischen Vaters erfahren, um den Unterhalt von diesem zurückzufordern.

Hat eine Frau ihren Mann über seine Vaterschaft belogen, kann dies nach einer Scheidung zur Kürzung oder Streichung ihres Unterhalts führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mann wegen seines vermeintlich leiblichen Kindes jahrelang seine berufliche Entwicklung vernachlässigt hat.[24][25][20]

Österreich

Die Unterschiebung eines Kindes ist in Österreich eine Straftat (Offizialdelikt), die drei Jahre nach Geburt verjährt – oder wenn das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört.[26][27] Hebammen sind zur Strafanzeige verpflichtet, wenn sie den begründeten Verdacht einer Kindesunterschiebung haben.[28]

Die Verjährungsfrist von 2 Jahren, innerhalb welcher der Putativvater einen Antrag auf Feststellung der Nicht-Vaterschaft begehren kann, beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem er berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft bekommt (§ 158 ABGB).[29][30][31][32]

Kultur und Religion

Anthropologen der University of Michigan gehen davon aus, dass es in den fünf Weltreligionen – Buddhismus, Christentum, Hinduismus, Islam, Judentum – ähnliche Vorschriften zur Beschränkung des weiblichen Sexualverhaltens gibt, die eine Vaterschaft sicherstellen sollen. Dazu untersuchten sie das patrilineare afrikanische Volk der Dogon (rund 350.000 Angehörige), bei denen vier Religionen nebeneinander existieren: Protestanten, Katholiken, Moslems und Anhänger der monotheistischen Stammesreligion. Vaterschaftstests an insgesamt 1317 Vater-Sohn-Paaren ergaben, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein „Vater“ gar nicht der Vater ist, bei Christen fünfmal so groß ist wie bei Anhängern der traditionellen Stammesreligion. Demgegenüber erwies sich kaum ein Unterschied zwischen Moslems und denjenigen Familien, die die Dogon-Religion praktizieren.[33]

Persönlicher Umgang mit dem Thema „Kuckuckskind“

Im August 2014 hat Dirk Roßmann, der Gründer und Geschäftsführer der inhabergeführten Drogeriemarktkette Rossmann, von sich aus veröffentlicht, dass er ein Kuckuckskind[34] ist:[35] Im Nachrichtenmagazin Focus schildert er im ganzseitigen Artikel „Die Lüge meiner Kindheit“, dass Bernhard Roßmann (1910-1958, Ehemann seiner leiblichen Mutter Hilde geb. Wilkens) sein Vater als rechtlicher und sozialer Vater gewesen ist. Nach eigenen Angaben erfuhr Dirk Roßmann an seinem 16. Geburtstag im Jahr 1963 auf seine Nachfrage von der Mutter, dass sein biologischer Vater der Patenonkel von Roßmanns älterem Bruder und Nachbar Theodor Kayser (1899-1967, Sohn eines deutschen Fabrikanten aus Warschau) ist: „Ich verbrachte also meine Kindheit im Umfeld des Nichtausgesprochenen, der Lüge.“[36]

Siehe auch

Literatur

  • Hildegard Haas, Claus Waldenmaier: Der Kuckucksfaktor. Raffinierte Frauen? Verheimlichte Kinder? Zweifelnde Väter? Gennethos, München 2004, ISBN 3-938-32100-8. [37]
  • Simone Schmollack: Kuckuckskinder, Kuckuckseltern: Mütter, Väter und Kinder brechen ihr Schweigen Broschiert. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2008, ISBN 978-3-89602-817-4.
  • Kerstin Aust: Das Kuckuckskind und seine drei Eltern: eine kritische Würdigung der bestehenden Rechtslage mit Vorschlägen für interessengerechte Regelungen unter rechtsvergleichenden Aspekten aus dem EMRK-Raum PL Acadamic Research, Frankfurt am Main 2015, ISBN 978-3-631-66606-7 (= Studien zum deutschen und internationalen Familien- und Erbrecht, Band 24, zugleich Dissertation an der Universität Konstanz 2015).

Belletristik

Rundfunk

  • Astrid Springer: Umgangs- und Sorgerecht: Der väterliche Kontakt zum Kuckuckskind. In Deutschlandfunk: Hintergrund. 18. Januar 2014 (18 Minuten; Manuskript/Audio).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Sonja Orel: Heimliche Vaterschaftstests. Perspektiven für eine Reform der Vaterschaftsuntersuchungsmöglichkeiten. Utz, München 2008, ISBN 978-3-831-60698-6, S. 11.
  2. Mark Bellis: A testing time for fathers – More than one in 25 dads could unknowingly be raising another man’s child. Liverpool John Moores University, 31. August 2005, archiviert vom Original am 20. September 2008; abgerufen am 12. Februar 2014 (englisch).
  3. Edwards JH (1957) "A critical examination of the reputed primary influence of ABO phenotype on fertility and sex ratio". Br J Prev Soc Med 11:87–89
  4. Sussman LN, Schatkin SB (1957) "Blood-grouping tests in undisputed paternity proceedings". JAMA 164:249–250
  5. 5,0 5,1 Schacht LE, Gershowitz H (1963) "Frequency of extra-marital children as determined by blood groups". In: Gedda L, ed. Proceedings of the Second International Congress on Human Genetics. Rome, published by G Mendel, pp. 894–897
  6. Peritz E, Rust PF (1972) "On the estimation of the nonpaternity rate using more than one blood-group system". Am J Hum Genet 24:46–53.
  7. Neel JV, Weiss KM (1975) "The genetic structure of a tribal population, the Yanomama Indians". Am J Phys Anthrop 42:25–52
  8. Ashton GC (1980) "Mismatches in genetic markers in a large family study". Am J Hum Genet 32:601–613
  9. Lathrop GM, Hooper AB, Huntsman JW, et al. (1983) "Evaluating pedigree data. I. The estimation of pedigree error in the presence of marker mistyping". Am J Hum Genet 35:241–262
  10. Peñaloza R, Núñez C, Silvia A, et al. (1986) "Frequency of illegitimacy in a sample of the Mexican population". La Rev Invest Clin (Méx) 38:287–291
  11. Brock DJH, Shrimpton AE (1991) "Non-paternity and prenatal genetic screening". Lancet 338:1151
  12. Le Roux M, Pascal O, Andre M, et al. (1992) "Non-paternity and genetic counselling". Lancet 340:607
  13. Poon M, Anand S, Fraser BM, et al. (1993) "Hemophilia B carrier determination based on family-specific mutation detection by DNA single-strand conformation analysis". J Lab Clin Med 122:55–63
  14. Sasse G, Müller H, Chakraborty R, et al. (1994) "Estimating the frequency of nonpaternity in Switzerland". Hum Hered 44:337–43
  15. Cerda-Flores RM, Barton SA, Marty-Gonzalez LF, et al. (1999) "Estimation of nonpaternity in the Mexican population of Nuevo Leon: a validation study with blood group markers". Am J Phys Anthropol 109:281–293
  16. Chataway J, Sawser S, Feakes R, et al. (1999) "A screen of candidates from peaks of linkage: evidence for the involvement of myeloperoxidase in multiple sclerosis". J Neuroimmunol 98:208–213
  17. Sykes B, Irven C (2000) "Surnames and the Y chromosome". Am J Hum Genet 66:1417-1419[1]
  18. 18,0 18,1 18,2 18,3 18,4 King TE, Jobling MA (2009) "Founders, drift, and infidelity: the relationship between Y chromosome diversity and patrilineal surnames". Mol Biol Evol 26:1093-1102.
  19. 19,0 19,1 Forster P, Hohoff C, Dunkelmann B, Schürenkamp M, Pfeiffer H, Neuhuber F, Brinkmann B. (2015) "Elevated germline mutation rate in teenage fathers". Proc Biol Sci 282:20142898[2]
  20. 20,0 20,1 20,2 Buchbesprechung: Von verheimlichten Kindern und zweifelnden Vätern. In: Ärzte Zeitung. 2. November 2004, abgerufen am 12. Februar 2014 (zu Hildegard Haas, Claus Waldenmaier: Der Kuckucksfaktor. Raffinierte Frauen? Verheimlichte Kinder? Zweifelnde Väter? München 2004): „Experten schätzen, daß jedes zehnte Kind in Deutschland ein »Kuckuckskind« ist.“
  21. Kermyt G. Anderson: How Well Does Paternity Confidence Match Actual Paternity? Evidence from Worldwide Nonpaternity Rates. In: Current Anthropology. Band 48, Nr. 3, Juni 2006, S. 513–520 (PDF-Datei; 101 kB, 8 Seiten), zitiert in: Axel Meyer: Zweifelhafte Vaterschaft: Kuckuckskinder häufiger als gedacht. In: handelsblatt.de. 7. Januar 2010, abgerufen am 12. Februar 2014.
  22. Helmut Kerscher: Prozess um „Kuckuckskinder“: Der Kuckuck muss zahlen. In: Süddeutsche.de. 17. Mai 2010, abgerufen am 12. Februar 2014.
  23. Bundesgerichtshof (BGH): Urteil vom 9. November 2011. Az. XII ZR 136/09 (PDF-Datei; 147 kB).
  24. Bundesgerichtshof (Hrsg.): Urteil des XII. Zivilsenats - XII ZR 137/09. Karlsruhe 15. Februar 2012 (online).
  25. Meldung: BGH zu Kuckuckskindern: Lüge der Mutter kann sie Unterhalt kosten. In: Spiegel Online. 3. April 2012, abgerufen am 12. Februar 2014 (Bericht über Scheinväterschaften im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs).
  26. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich: § 200. StGB, BGBl. Nr. 60, 1974 (Unterschiebung eines Kindes).
  27. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich: § 57 Abs. 3. StGB, idF BGBl. Nr. 762, 1996 (Verjährung).
  28. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich: § 6 Abs. 5. Hebammengesetz, BGBl. Nr. 310, 1994 (Pflichtenkreis der Hebamme).
  29. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich: Rechtssatz RS0048265. 3. Dezember 2010, abgerufen am 12. Februar 2014: „Die Kenntnis von Umständen, die für die Unehelichkeit eines Kindes sprechen, ist nicht schon anzunehmen, wenn dem Ehemann nur einzelne Verdachtsumstände zur Kenntnis gekommen sind; die Umstände müssen vielmehr von so großer Beweiskraft sein, dass der Ehemann die Unehelichkeit des Kindes als höchst wahrscheinlich ansehen und erwarten kann, seiner Beweispflicht im Bestreitungsprozess nachkommen zu können. Das Wissen um derartige Verdachtsgründe muss den Mann veranlassen, sich binnen Jahresfrist über die Erhebung der Anfechtungsklage schlüssig zu werden.“
  30. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich: Rechtssatz RS0048232. 9. Januar 2009, abgerufen am 12. Februar 2014: „Zweifelhafte Verdachtsgründe sind noch keine Kenntnis von Umständen, die für die Unehelichkeit des Kindes sprechen.“
  31. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich: Rechtssatz RS0048226. 9. Januar 2009, abgerufen am 12. Februar 2014: „Vermutungen, die auf unüberprüfbare Mitteilungen zurückgehen, oder in zweifelhaften, einer verschiedenen Deutung zugänglichen Tatumständen ihre Begründung finden, können nicht als ‚Kenntnis von den Umständen, die für die Unehelichkeit sprechen‘ gelten.“
  32. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich: Rechtssatz RS0048225. 9. Januar 2009, abgerufen am 12. Februar 2014: „Der Ehemann muss von den Umständen, die für die Unehelichkeit sprechen, zweifelsfrei Kenntnis haben. Bei zweifelhaften Verdachtsgründen liegt noch keine Kenntnis von Umständen vor, die für die Unehelichkeit des Kindes sprechen.“
  33. Beverly I. Strassmann u. a.: Religion as a means to assure paternity. In: Proceedings of the National Academy of Sciences. Band 109, Nr. 25, Juni 2012, S. 9781–9785 (englisch, online: doi:10.1073/pnas.1110442109; Zusatzinformationen: PDF-Datei; 1,2 MB, 10 Seiten).
  34. Uneheliche Kinder wurden auch Kegel genannt. Dieses Wort ist heute nahezu ungebräuchlich - es hat sich jedoch dauerhaft in der Redewendungmit Kind und Kegel“ erhalten.
  35. http://www.focus.de/panorama/boulevard/leute-drogeriechef-rossmann-erfuhr-erst-mit-16-von-seinem-vater_id_4034155.html
  36. Focus Nr. 32/2014, 4. August 2014, S. 108
  37. Besprechung
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