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Konsul (Begriffsklärung)

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Konsul bezeichnet:

  • eine Person des diplomatischen Dienstes, siehe Konsul,
  • die Inhaber des höchsten und wichtigsten Amtes
    • in der Römischen Republik des Altertums, siehe Consulat
    • ein dem römischen verwandtes Amt im antiken Griechenland mit teilweise ähnlichen Aufgaben, den Proxenos
    • desgleichen in phönizischen Städten wie Tyros und insbesondere in Nordafrika (Karthago): den Sufeten.
  • einen nach antikem Vorbild leitenden Verwaltungsbeamten einer städtischen Kommune des mittelalterlichen Italiens, siehe Geschichte Italiens
  • einen Angehörigen des in etwa die Exekutive während der letzten Jahre der Ersten Französischen Republik bildende Konsulats, siehe Französisches Konsulat

Siehe auch

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.