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Kartoffelbrot

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Handelsübliches Kartoffelbrot, mit und ohne Röstzwiebeln

Ein Kartoffelbrot ist allgemein ein Brot, dessen Teig mit geriebenen (rohen, gekochten oder auch geflockten) Kartoffeln versetzt worden ist. Ein Beispiel ist der Riewekooche, eine Siegerländer Brotspezialität. Häufig werden dem Kartoffelbrot Nüsse oder auch Röstzwiebeln beigegeben, um dem Geschmack eine rustikale Note zu verleihen.

Historisches

Das Reichsjustizamt unter Hermann Lisco gab 1914 via das Reichsamt des Innern ein Gutachten[1] in Auftrag

„[…] ob der Ersatz des nach der Kostordnung für die Gefängnisse der Justizverwaltung vom 31. März 1908 zu liefernden Brotes […] durch Kartoffelbrot empfohlen werden kann […]“

und kam zu dem Schluss, dass es bei Zugabe von 20 % Kartoffelflocken auf Grund des verringerten Eiweißanteils – trotz gegebener Schmackhaftigkeit – für die Gefangenenernährung nur mit Bedenken zu verwenden wäre.

Einzelnachweise

  1. Verwendung von Kartoffelbrot bei der Gefangenenernährung (PDF; 271 kB) – Gutachten der Kgl. Wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen, 1914.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kartoffelbrot aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.