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Interkonfessionelle Ehe

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Eine interkonfessionelle Ehe ist eine Ehe zwischen den Angehörigen zweier Konfessionen oder Denominationen innerhalb derselben Religion. Im ökumenischen Dialog bezieht sich dieser Begriff auf zwei Christen und unterscheidet sich ausdrücklich von der interreligiösen Ehe, wie der Codex Iuris Canonici (CIC 1983) der römisch-katholischen Kirche und die Ordnungen der Evangelischen Kirche verdeutlichen.[1] Die interkonfessionelle Ehe wird auch als konfessionsverschiedene und konfessionsverbindende Ehe oder als Mischehe bezeichnet.

Geschichte

Werbung für ein Buch gegen die gemischte Ehe (1877)

Der sog. Mischehenstreit der 1830er Jahre führte zu den Kölner Wirren. Das gesamte 19. Jahrhundert hindurch setzten sich Geistliche, vor allem aus dem katholischen Lager in zahlreichen Publikationen mit diesem „Problem“ auseinander. So erschien etwa 1877 im katholisch-konservativen Verlag der Niederrheinischen Volkszeitung ein Buch gegen die Mischehe „mit erzbischöflicher Approbation“. Der Autor, Joh. Thomas Wick, Priester in Köln, äußerte darin Befürchtungen unter anderem vor Störungen „des religiösen Lebens der Ehegatten und hinsichtlich der Kindererziehung.“ Die Schlesische Volkszeitung lobte das Buch und klagte, dass die Geistlichkeit in der Regel einer gemischten Liebesbeziehung erst auf die Schliche käme, wenn es schon zu spät sei:

Ausschluss aus der Kirchengemeinde

„Es ist nur zu wahr, daß dergleichen Bekanntschaften, ehe der Seelsorger Kenntniß davon erhielt, schon so weit fortgeschritten sind, daß Abmahnungen seinerseits nichts mehr nützen. Wir begrüßen daher mit Freuden seine kleine Schrift, welche rechtzeitig abmahnen soll und wünschen ihr in Schlesien, wo die Mischehen so zu sagen zu Hause sind und wo dieselben von gewisser Seite geradezu betrieben werden, die weiteste Verbreitung.“

Auch in den Anfängen des 20. Jahrhunderts kam es noch zum Ausschluss aus der Kirchengemeinde, wenn evangelische Christen per Eid oder Unterschrift eine katholische Erziehung der aus der Ehe hervorgehenden Kinder zugesagt hatten.

Aktuelle Situation

Die immer häufigeren interkonfessionellen Ehen müssen auf die eine oder andere Weise einen Weg finden, Ökumene im Alltag zu leben. Dem stehen von kirchlicher Seite noch einige Hindernisse entgegen, z.B. ist von katholischer Seite aus eine gemeinsame Teilnahme an Eucharistie/Abendmahl nicht möglich, da die Konfessionen verschiedene Auffassungen z.B. über den Charakter des Gottesdienstes an sich, den Vollzug der Wandlung und die Rolle des Priesters vertreten.

Andererseits ist es auch hier schon zu wesentlichen Annäherungen gekommen: bis zur Mitte der 1960er Jahre wurden diese Ehen als Mischehen bezeichnet, der römisch-katholische Partner wurde oft exkommuniziert, also von den Sakramenten ausgeschlossen. Auch der evangelische Partner wurde in seinen konfessionellen Rechten eingeschränkt und konnte - je nach Landeskirche - zum Beispiel nicht in den Kirchen-Gemeinderat (Ältestenkreis, Presbyterium) gewählt werden. Evangelische Pfarrer wurden je nach Landeskirche wegen konfessionsverschiedener Ehen vom Amt ausgeschlossen. Diese Praxis reichte (wo beispielsweise wegen einer kirchlichen Anstellung des römisch-katholischen Partners keine evangelische Kindstaufe zugesichert werden konnte) bis in die 1990er Jahre.

'Ökumenische' Trauung

Siehe auch Kirchliche_Trauung#Ökumenische_Trauung

Heute kann eine Trauung zwischen Protestanten und Katholiken als katholische oder evangelische Trauung oder unter Mitwirkung beider Pfarrer in einer der beiden Kirchen stattfinden. Letztere sind evangelische Trauung mit katholischer Assistenz (Ritus A) oder katholische Trauung mit evangelischer Assistenz (Ritus B). Eine vollwertige ökumenische Trauung gibt es nur im Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Badischen Landeskirche (Ritus C oder Formular C).

Bewertung durch die Konfessionen

Wo die beiden Partner, die in einer solchen Ehe leben, in beiden Konfessionen beheimatet sind und sich für die Einheit der Christen einsetzen, spricht man von konfessionsverbindender Ehe. Inzwischen gestehen auch offizielle Kirchenvertreter wie Kardinal Walter Kasper ein, dass nicht die konfessionsverschiedenen Ehen sondern die entgegen dem biblischen Auftrag gespaltenen Konfessionen das eigentliche Problem sind. U.a. aus diesem Grund entstehen ebenfalls immer mehr überkonfessionelle Ehen, in der sich die Partner nur noch alleine der Bibel und Gott verpflichtet fühlen, jedoch Gottesdienste beider und anderer Konfessionen besuchen.

Organisation konfessionsverbindender Paare

Mit Netzwerk Ökumene (konfessionsverbindende Paare und Familien in Deutschland) wurde 1999 eine bundesweite Initiative gegründet, die die Interessen dieser Paare vertritt und inzwischen auch als Ansprechpartner der Kirchleitungen anerkannt ist. Die Patenschaft von Netzwerk Ökumene haben Bischof Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg), Bischof Dr. Walter Klaiber (Ev.-method. Kirche) und der ehemalige Bischof Dr. Gerhard Maier (Ev. Landeskirche Württemberg) übernommen.

Die konfessionsverbindenden Paare in Deutschland sind auch eingebunden in eine weltweite Bewegung, die sich zuletzt bei der II. Weltkonferenz konfessionsverbindender Paare 2003 in Rom traf. Dort wurden auch gemeinsame Erwartungen an die Verantwortlichen in den Konfessionen formuliert.

Einzelnachweise

  1. vgl. (für die katholische Kirche) CIC Cann. 1124–1129

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Interkonfessionelle Ehe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.