Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Hermann Makower

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hermann Makower (geb. 8. März 1830 in Santomischel; gest. 1. April 1897 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Vorsitzender der Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde Berlin.

Leben

Makower wurde als Sohn des jüdischen Kaufmanns Jakob Makower und dessen Ehefrau Glückchen Keile Jolowicz geboren. Im Jahr 1839 schickte ihn sein Vater nach Berlin, wo er unter dürftigen Verhältnissen das Französische Gymnasium bis zum Abitur besuchte. Von 1848 bis 1851 studierte Makower an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin Rechtswissenschaften, unterbrochen durch die Ableistung des Militärdienstes. 1851 wurde er zum Auskultator ernannt und legte 1856 das Assessorexamen ab. Ebenfalls im Jahr 1856 erfolgte die Beförderung zum Vizefeldwebel in der preußischen Armee. Im Jahr 1857 wurde er beisitzender Gerichtsassessor und war somit der erste jüdische (ungetaufte) Richter am Berliner Stadtgericht. 1857 erfolgte seine Berufung in die preußische (Bornemannsche) Kommission zur Beratung des Entwurfs einer neuen Zivilprozessordnung und in die Kommission zur Beratung des Entwurfs einer deutschen Gemeinschuldordnung (Konkursordnung). Seit dem 1. Deutschen Juristentag 1860 fungierte Makower bei diesem viele Jahre in verschiedenen Funktionen. Seit 1867 war er Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, ab 1881 übte er auch das Amt des Schatzmeisters aus. Im Jahr 1879 wurde Makower Vorstandsmitglied, später stellvertretender Vorsitzender der Berliner Rechtsanwaltskammer. 1864 erfolgte seine Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin. Zudem übte Makower das Amt des Notars aus, wobei ihm und seinem Freund Siegmund Joel Meyer als ersten Juden der Titel Königlicher Notar verliehen worden sein soll.

Makower war Spezialist für Handelsrecht und seit 1862 Verfasser eines Kommentars zum Handelsgesetzbuch, der ab der 12. Auflage von seinem Sohn Felix weitergeführt wurde. Als Rechtsanwalt vertrat er unter anderem in einer russischen Erbschaftsangelegenheit 1888 den späteren Reichskanzler Prinz Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Im spektakulären Synagogenbrandprozess von Neustettin verteidigte er 1883/1884 zusammen mit Erich Sello erfolgreich die jüdischen Angeklagten. Schon 1882 hatte er in einem aufsehenerregenden Strafprozess den Historiker Theodor Mommsen verteidigt, als dieser wegen Beleidigung des Reichskanzlers Otto von Bismarck angeklagt worden war.

Von Mai 1866 bis Dezember 1892 war Hermann Makower Mitglied der Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde Berlin; seit 1870 leitete er als Vorsitzender dieses Gremium. Gemeinsam mit Siegmund Joel Meyer, der unter anderem Vorsteher des Gemeindevorstandes war, konnte er vieles bewirken. Anlässlich der blutigen Judenverfolgungen in Russland 1881/82 leitete Makower das deutsche Hilfskomitee für die russischen Flüchtlinge. 1882 reiste er selbst in die an Russland angrenzende galizische Kleinstadt Brody und holte 39 Flüchtlingskinder nach Berlin. Diese wurden in einem eigens gekauften Haus in Pankow untergebracht, aus dem sich unter der Leitung Makowers das Zweite Waisenhaus der jüdischen Gemeinde Berlin entwickelte.[1]

1862 heiratete Makower Doris Ball aus Calau. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor, Felix und Hedwig. Sohn Felix Makower (1863–1933) wurde Rechtsanwalt und war letzter Vorsitzender des Verbandes der deutschen Juden.

Auszeichnungen und Ehrungen

Für seine Verdienste wurde Makower 1888 der preußische Rote Adlerorden 4. Klasse verliehen.

Schriften

  • Die Stellung der Vertheidigung im preußischen Strafverfahren. Rudolph Wagner, Berlin 1857.
  • Unsere Gemeinde. Vortrag zum Besten der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums gehalten zu Berlin am 10. Januar 1881. Jolowicz, Posen 1881 (PDF-Datei).
  • Das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch, nebst dem preußischen Einführungsgesetze vom 24. Juni 1861 und der Instruktion vom 12. Dezember 1861. Für den praktischen Gebrauch aus den Quellen erläutert. 11. verm. und verb. Auflage. Guttentag, Berlin 1893 (1. Auflage 1862 zusammen mit Siegmund Joel Meyer; fortgesetzt von Felix Makower).
  • Zur Revision der deutschen Konkursordnung. In: Zeitschrift für deutschen Zivilprozess Band 20 (1894), S. 441-485. (Auch separat erschienen.) (Online) (PDF-Datei)

Literatur

  • Deutsche Juristenzeitung. Jahrgang 2. 1897, S. 162 (Nachruf von Meyer, Online).
  • Bernhard Breslauer: Hermann Makower. In: Allgemeine Zeitung des Judenthums. Jahrgang 62. 1898, Nr. 14, S. 162–163; Nr. 15, S. 173–175; Nr. 16, S. 185–188; Nr. 17, S. 200–202 (Online).
  • Hermann Makower. In: The Jewish encyclopedia. Ed. by Isidore Singer. Vol. 8. 1905, S. 273–274.(Online).
  • Gerd Hoffmann: Der Prozeß um den Brand der Synagoge in Neustettin. Antisemitismus in Deutschland ausgangs des 19. Jahrhunderts. Mit einer Einführungsbibliographie und biobibliographischen Anmerkungen zu Ernst Henrici, Hermann Makower, Erich Sello. Hoffmann, Schifferstadt 1998, ISBN 3-929349-30-2 (Enthält S. 282–292 eine Biografie Makowers sowie ein Verzeichnis seiner Schriften).

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Hermann Makower aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.