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Gustav Ferdinand Hertz

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Gustav F. Hertz 1904

Gustav Ferdinand Hertz (geb. 2. August 1827 in Hamburg; gest. 8. September 1914 ebd.) war ein Hamburger Jurist und Senator.

Leben und Politik

Hertz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Er ließ sich 1850 in Hamburg als Anwalt nieder, wobei er sich mit Siegfried Albrecht zu Anwaltsozietät Dres. Albrecht & G. Hertz zusammenschloss. Von 1857 bis 1861 war Hugo Roeloffs als Schreiber bei der Sozietät angestellt. 1876 wurde Hertz zum Obergerichtsrat am Hamburger Obergericht ernannt. Nach Umwandlung dieses Gerichtes zum Hanseatischen Oberlandesgerichts wirkte er dort weiter bis zu seiner Berufung in den Senat.

Von 1859 bis 1877 war Hertz Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft.

Vom 14. Dezember 1887 bis zum 1. Januar 1904 war Hertz Mitglied des Hamburger Senates und leitete dort die Justizverwaltung. Während seiner Tätigkeit als Leiter der Justizverwaltung war er hauptsächlich mit der Einführung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches zum 1. Januar 1900 und den dadurch bedingten Anpassungen der Hamburger Verwaltungen beschäftigt.

Glaube und Familie

Gustav F. Hertz entstammte einem jüdischen Elternhaus, er selbst war getaufter Protestant. Sein Großvater war Abraham Oppenheim, sein Urgroßvater Salomon Oppenheim junior, der Gründer des Kölner Bankhauses Sal. Oppenheim.

Einige von Hertz’ Nachkommen traten als Physiker in Erscheinung. Sein Sohn Heinrich Hertz war einer der bekanntesten deutschen Physiker und der Entdecker der elektromagnetischen Wellen. Sein Enkel Gustav Hertz erhielt für die 1912–1913 durchgeführten Elektronenstoßversuche 1925 den Nobelpreis für Physik. Auch dessen Sohn Carl Helmut Hertz war ein bedeutender Physiker auf dem Gebiet der Sonografie.

Literatur

  • Hans-Günther Freitag: Von Mönckeberg bis Hagenbeck. 2 Auflage, 1973 Hamburg, ISBN 3-90421-20-5 (formal falsche ISBN); S. 160
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