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Grabstätte

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Grab im Münchner Waldfriedhof

Grabstätten fallen in Abhängigkeit von der Bestattungsform unterschiedlich aus. Deutsche Friedhofsordnungen unterscheiden vor allem, ob es sich um ein Einzelgrab beziehungsweise ein mehrstelliges Grab handelt. Weiterhin gibt es eine Unterscheidung in Wahlgrab, Reihengrab und anonyme Grabstätte. Ein Wahlgrab wird direkt ausgewählt und bietet ausführlichere Gestaltungsmöglichkeiten.[1] Das Reihengrab wird vom Friedhofsträger der Reihe nach vergeben.[2] Das anonyme Grab ist in den meisten Fällen ein Gemeinschaftsgrab. Die Angehörigen kennen meist nicht die genaue Lage der Grabstelle. Die anonymen Beisetzungen sind nicht mit den Daten des Verstorbenen gekennzeichnet.[3]

Grabstätten für die Aufnahme von Urnen

Urnen können über und unter der Erde bestattet werden. Die Beisetzung einer Urne im Erdgrab ist sowohl in einem Einzel- aber auch in einem Gemeinschaftsgrab möglich. Anonyme Urnenbeisetzungen werden oft in einer Rasenfläche vorgenommen. Die oberirdische Bestattung ist in verschiedenen Varianten möglich. In einem Kolumbarium und in der Urnenstele wird die Urne in einer Wandnische beigesetzt, die daraufhin verschlossen wird.[4]

Bestattungsarten in einem Sarg

In vergangenen Zeiten wurden Verstorbene wohlhabender Familien in der oberirdischen Gruft bestattet. Heute wird diese Beisetzungsform allerdings nur sehr selten praktiziert. Die Bestattung eines Leichnams im Sarg ist heute in unterirdischen Gräbern üblich. Ein Sarg kann dabei in einem Einzel- oder einem Familiengrab beigesetzt werden. Dabei ist die Auswahl zwischen Wahlgrab und Reihengrab möglich. In anonymen Gräbern können in der Regel nur Urnen beigesetzt werden.[5]

Kriterien für die Auswahl einer Grabstätte

Die einzelnen Grabstätten unterscheiden sich in ihren Gestaltungsmöglichkeiten und ihrem Preis. Auch der Pflegeaufwand, der für die Hinterbliebenen des Verstorbenen entsteht, ist unterschiedlich. Ein individuelles Erd- oder Urnengrab muss beispielsweise bepflanzt werden. Die Angehörigen können dies selbst übernehmen, es ist aber auch möglich, diese Aufgabe einem Gärtner zu übertragen. Es gibt jedoch auch Gräber die so angelegt sind, dass kein Pflegeaufwand entsteht. Andere Grabstätten werden zu 100 Prozent durch den Friedhofsträger gepflegt, Gemeinschaftsgräber sind ein Beispiel dafür. Die Kosten dafür zahlen die Angehörigen in der Regel mit dem Erwerb der Grabstelle. Auch die Ruhezeiten im Grab und die Verlängerungsmöglichkeiten der Grabstelle unterscheiden sich je nach Vorgabe der jeweiligen örtlichen Rechtsforschriften.[6]

Literatur

  • Beckmann, Anett: Mentalitätsgeschichte und ästhetische Untersuchungen der Grabmalplastik des Karlsruher Hauptfriedhofes. Kit Scientific Publishing, 2006. ISBN 3866440324
  • Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal, Museum für Sepulkralkultur: Grabkultur in Deutschland: Geschichte der Grabmäler. Berlin 2009

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wahlgrab
  2. Beckmann, Anett: Mentalitätsgeschichte und ästhetische Untersuchungen der Grabmalplastik des Karlsruher Hauptfriedhofes. Kit Scientific Publishing, 2006. ISBN 3866440324
  3. Anonymes Grab
  4. Urnengrab
  5. Erdbestattung
  6. Grabarten
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Grabstätte aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.