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Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

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Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist eine geplante Verordnung der Europäischen Union. Kernpunkt der geplanten Verordnung ist die Pflicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihre Umwelt nicht nur zu schützen, sondern die Natur in einen guten ökologischen Zustand zurückzuführen.[1]

Am 22. Juni 2022 beschloss die Europäische Kommission einen Vorschlag.[2] Am 20. Juni 2023 erzielte der Rat der Europäischen Union eine Einigung über einen Vorschlag als Grundlage für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.[3] Am 12. Juli 2023 verabschiedete das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur geplanten Verordnung für die Verhandlungen mit dem Rat.[4]

Hintergründe

Laut Wissenschaft reichten die bisherigen internationalen und nationalen Bemühungen der Staaten in der EU nicht aus, die Umweltschäden an den europäischen Ökosystemen zu verhindern und zu beheben.[5] Außerdem gab es bislang im EU-Recht keinerlei verbindlichen Ziele für die aktive Wiederherstellung der Natur.

Im Rahmen des von der Europäischen Kommission vorgesehenen Green New Deals und seiner EU-Biodiversitätsstrategie sahen einige politische Repräsentanten im Parlament die Notwendigkeit einer Verordnung, die den Naturschutz verbindlich machen soll.

Befürworter

Neben der üblichen Unterstützung umweltförderlicher Gesetzgebung durch die Parlamentsfraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz (deutsche und österreichische Mitglieder: Bündnis 90/Die Grünen, Die Grünen, ÖDP, Volt und Piraten) sowie die Fraktion Progressive Allianz der Sozialdemokraten (SPD und SPÖ) fand der Antrag auch Unterstützung von zahlreichen Wissenschaftlern, die sich in einer öffentlichen Erklärung gegen die Einwände der Gegner dieses Gesetzes stellten.[5] Unterstützer bezogen sich dabei auf eine mediale Aufmerksamkeit erregende Studie, die im Mai 2023 von der Cambridge Philosophical Society publiziert wurde.[6] Laut dieser Studie befindet sich das Leben auf der Erde im historisch sechsten Massenaussterben, das die Existenz von schätzungsweise der Hälfte aller Arten der Erde bedroht.[7] Außerdem, so die Wissenschaftler, die das Gesetz unterstützen, widersprechen die Gegner des Gesetzes der wissenschaftlichen Beweislage. Guy Pe’er vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung erklärte, dass die Kontra-Seite der Debatte von Fehlinformationen und Lobbyarbeit geprägt sei.[8]

Neben den Grünen und den Sozialisten stimmten die Liberalen von der Renew-Europe-Fraktion (FDP, Freie Wähler und NEOS) und die Linken und Kommunisten der Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL (Die Linke) für das Gesetz.

Außerdem trugen beispielsweise Greenpeace, NABU und Fridays for Future sowie die Klimaaktivistinnen Greta Thunberg und Luisa Neubauer die Kampagne mit.[1]

336 Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmten bei der Abstimmung für das Gesetz.[6]

Gegner

Die prominenteste Fraktion unter den Gegnern des Gesetzvorschlags war die konservative Europäische Volkspartei (EVP), der auch die deutschen Parteien CDU und CSU sowie die Österreichische Volkspartei (ÖVP) angehören. Sie argumentierte, das Gesetz drohe das Geschäft von Landwirten und Fischern einzuschränken.[9] Der Vorsitzende der EVP, Manfred Weber, kritisierte während einer Pressekonferenz, dass das Gesetz die Zukunft der Nahrungsproduktion offen ließe.[6]

Der Ablehnung der EVP schlossen sich die EU-skeptischen Europäischen Konservativen und Reformer (EKR), die rechtspopulistische und -extremistische Partei Identität und Demokratie (AfD und FPÖ) an.

Aus EVP, EKR und ID stimmten 300 Abgeordnete gegen das Gesetz. Insgesamt 13 Abgeordnete enthielten sich.[6]

Innere Streitigkeiten

Auch innerhalb der konservativen Fraktion war die Ablehnung des Gesetzes umstritten. So stimmten alle fünf EVP-Abgeordneten aus Irland entgegen der Parteilinie. Der Vorsitzende der konservativen Iren, Seán Kelly, sagte: „Ich kann nicht gegen dieses Gesetz stimmen. Irland befindet sich in einer Krise der biologischen Vielfalt. Unsere Landwirte und Fischer, die unser Land, unsere Flüsse und Meere hüten, erfahren dies aus erster Hand und sehen die täglichen Auswirkungen auf ihre Betriebe.“[10]

Inhalt

Die Verordnung (Art. 1 Abs. 2) sieht als Gesamtziel vor, dass auf die gesamte Union bezogen 20 % der Flächen (terrestrisch und aquatisch) wiederhergestellt werden sollen, also so restauriert werden, dass sie ihre natürlichen ökologischen Funktionen wieder erfüllen können, statt rein auf Bewirtschaftung ausgerichtet zu sein.[11][12]

Dies soll mit den sogenannten Unterzielen erfüllt werden. Hierbei werden zeitgebundene, konkretisierte Renaturierungs-Vorgaben für die verschiedenen Ökosysteme gestellt.

Beispielhafte Unterziele

Staaten haben zwei Jahre Zeit, einen nationalen Restaurierungsplan zu erstellen, um die Umwelt ihrer Bürger in einen ursprünglicheren Zustand zu bringen.[11][12]

10 % der Agrarflächen sollen als Naturflächen wiederhergestellt werden, was allerdings nicht unbedingt eine Stilllegung bedeutet.[11][13]

Es sollen Maßnahmen zugunsten der Flüsse getroffen werden, sodass es in der EU wieder insgesamt 25.000 km freifließende Fließgewässer gibt.[11][12]

Die Regelungen sehen Schutzvorgaben für die Waldökosysteme vor.[11]

Auch Moore, die für die CO2-Speicherung besonders wichtig sind, sollen wieder vernässt werden – 30 % bis 2030 und 50 % bis 2050. Ähnliches gilt für Torfgebiete in landwirtschaftlicher Nutzung.[11][13]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Was ist eigentlich das EU Nature Restoration Law? - NABU. Abgerufen am 13. Juli 2023.
  2. Der Grüne Deal: Richtungsweisende Vorschläge zur Wiederherstellung der Natur in Europa bis 2050 und zur Halbierung der Verwendung von Pestiziden bis 2030. Pressemitteilung. Europäische Kommission, 22. Juni 2022, abgerufen am 14. Juli 2023.
  3. Rat erzielt Einigung über den Rechtsakt zur Wiederherstellung der Natur. Pressemitteilung. Rat der Europäischen Union, 20. Juni 2023, abgerufen am 14. Juli 2023.
  4. Renaturierung: Abgeordnete legen Position für Verhandlungen mit Rat fest. Europäisches Parlament, 12. Juli 2023, abgerufen am 14. Juli 2023.
  5. 5,0 5,1 Kate Abnett: Scientists fight claim EU nature law hurts farmers. In: Reuters. 2023-06-13 (https://www.reuters.com/sustainability/scientists-fight-claim-eu-nature-law-hurts-farmers-2023-06-13/).
  6. 6,0 6,1 6,2 6,3 Caolán Magee: Europe agrees landmark nature and climate deal after tense negotiations. In: CNN World. 12. Juli 2023, abgerufen am 13. Juli 2023 (english).
  7. Catherine Finn, Florencia Grattarola, Daniel Pincheira‐Donoso: More losers than winners: investigating Anthropocene defaunation through the diversity of population trends. In: Biological Reviews. 2023-05-15 ISSN 1464-7931, doi:10.1111/brv.12974 (https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/brv.12974).
  8. Ajit Niranjan, Ajit Niranjan European environment correspondent: EU passes nature restoration law in knife-edge vote. In: The Guardian. 2023-07-12 ISSN 0261-3077 (https://www.theguardian.com/world/2023/jul/12/eu-passes-nature-restoration-law-vote-meps).
  9. EPP Group withdraws from negotiations on nature restoration law. EEP Group, abgerufen am 13. Juli 2023 (english).
  10. EU politicians pass vote on controversial Nature Restoration Law. In: The Irish Times. Abgerufen am 14. Juli 2023 (english).
  11. 11,0 11,1 11,2 11,3 11,4 11,5 Nature restoration law. Abgerufen am 13. Juli 2023 (english).
  12. 12,0 12,1 12,2 Raphael Weyland: Auftakt für mögliche Zeitenwende: Das EU-Renaturierungsgesetz. In: Naturschätze.Retten. NABU.de, 23. Juni 2022, abgerufen am 13. Juli 2023.
  13. 13,0 13,1 Norbert Lehmann: EU-Parlament stimmt für Gesetz zur Rettung der Natur. agrarheute.com, 12. Juli 2023, abgerufen am 13. Juli 2023.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gesetz zur Wiederherstellung der Natur aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.