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Geschlechtsidentitätsstörung

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Geschlechtsidentitätsstörung (GID, englisch: Gender Identity Disorder, GIS wird nur sporadisch verwendet) ist eine psychologische bzw. medizinische Diagnose für Menschen, die sich nicht mit ihrem zugewiesenen Geschlecht („Zuweisungsgeschlecht“) identifizieren können.

Der Fachverband, die World Professional Association for Transgender Health (WPATH), weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Störung oder Erkrankung nicht den Menschen oder seine Identität beschreibt, sondern etwas, mit dem der Mensch möglicherweise zu kämpfen hat. Transsexuelle, transgender und geschlechtsnichtkonforme Menschen sind nicht grundsätzlich gestört. Vielmehr ist es das Leiden unter einer eventuell auftretenden Geschlechtsdysphorie, das diagnostiziert werden und behandelt werden kann.[1] In der Diagnostik/Differenzialdiagnostik wird in Deutschland und vielen anderen Ländern jedoch eine Abgrenzung zwischen Transsexualität und Geschlechtsidentitätsstörung – als psychiatrische Diagnose nach ICD-10 (F64), der gegebenenfalls psychopathologische Auffälligkeiten und Diagnosen anderer Natur zugrunde liegen – vorgenommen.

Klassifikation

Klassifikation nach ICD-10
F64 Störungen der Geschlechtsidentität
F64.0 Transsexualismus
F64.1 Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechtsrollen
F64.2 Störung der Geschlechtsidentität des Kindesalters
F64.8 Sonstige Störungen der Geschlechtsidentität
F64.9 Störung der Geschlechtsidentität, nicht näher bezeichnet
ICD-10 online (WHO-Version 2013)
  • Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechtsrollen (F64.1) ist abzugrenzen vom fetischistischen Transvestitismus (F65.1).
  • Störung der Geschlechtsidentität des Kindesalters (F64.2) ist abzugrenzen von der ichdystonen Sexualorientierung (F66.1) sowie der sexuellen Reifungskrise (F66.0).
  • Das Klassifikationssystem der WHO (ICD-10) führt die „Störungen der Geschlechtsidentität im Kindesalter“ (F64.2) gesondert neben den Entitäten „Transsexualismus“ (F64.0) und „Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechtsrollen“ (F64.1) sowie den „sonstigen“ (F64.8) und „nicht näher bezeichneten GIS“ (F64.9) im gemeinsamen Kapitel F64, „Störungen der Geschlechtsidentität“, auf. Für die GIS im Kindesalter wird ein Beginn der Symptomatik deutlich vor der Pubertät gefordert. Nachdrücklich weist die ICD-10 darauf hin, dass ein bloßes Abweichen von den kulturellen Geschlechterstereotypien (also bloße Knabenhaftigkeit bei Mädchen oder mädchenhaftes Verhalten bei Jungen) für diese Diagnose nicht ausreicht. „Transsexualismus“ (F64.0) darf nur im Erwachsenenalter diagnostiziert werden.
  • In ICD-11 werden Störungen der Geschlechtsidentität voraussichtlich (Stand: Juni 2017) durch die Diagnosen gender incongruence of adolescence or adulthood und gender incongruence of childhood ersetzt. Diese Diagnosen sollen nicht mehr als psychische Störungen, sondern als conditions of sexual health eingeordnet werden.[2]

Kritik an der Diagnose

Manche Transsexuellenorganisationen wie beispielsweise der Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht kritisieren den Begriff. Die Bezeichnung „Geschlechtsidentitätsstörung“ sei unwissenschaftlich und eine unbewiesene Erfindung der Psychoanalyse. So berücksichtige der Begriff nicht die Erkenntnisse der Wissenschaft, dass weder Geschlechtschromosomen noch Genitalien eines Menschen eine eindeutige Aussage über dessen Geschlecht machen könnten, die Idee einer Geschlechtsidentitätsstörung aber die Existenz eines „biologischen Geschlechtes“ benötige, von dem die Psyche der Betroffenen abweiche. Da das Geschlecht eines Menschen weitaus komplexer ist, als von der Psychoanalyse behauptet, sei die Betrachtung transsexueller Menschen als Menschen mit dem Wunsch, „als Angehörige des anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden“, (ICD-10 F.64.0) nicht der Realität entsprechend. Daher wird der Begriff ebenso bemängelt, wie die dadurch verbundene Bewertung der geschlechtlichen Identität transsexueller Menschen als psychische Störung. Hier sehen einige Betroffenen-Gruppierungen Parallelen zur Pathologisierung von Menschen mit abweichender sexueller Orientierung[3] bis Anfang der 1970er Jahre als „sexuell orientierungsgestört“. Zudem sei der Begriff Geschlechtsidentitätsstörung Hauptauslöser für weltweite Transphobie, Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen, an denen sich auch viele Staaten durch eine dementsprechende Gesetzgebung (wie z. B. die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem 1980 eingeführten Transsexuellengesetz) beteiligen würden, indem sie unwissenschaftliche Geschlechterklischees übernehmen, die indirekt oder direkt mit Begriffen wie Geschlechtsidentitätsstörung oder Geschlechtsangleichung in Verbindung zu bringen sind.

Es werden die Yogyakarta-Prinzipien angeführt, die besagen: „Entgegen anders lautender[sic!] Beurteilungen sind die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität eines Menschen an und für sich […] keine Erkrankungen und sollen daher nicht behandelt, geheilt oder unterdrückt werden.“[4]

Die seit 2007 an der Charité eingerichtete interdisziplinäre GIS-Spezialsprechstunde (Jugendpsychiatrie, Sexualmedizin, pädiatrische Endokrinologie) diagnostizierte bei allen bis Mitte 2008 vorstellig gewordenen Patienten (im Alter von fünf bis 17 Jahren; zwölf männlichen, neun weiblichen Geschlechts) psychopathologische Auffälligkeiten, die in vielen Fällen zur Vergabe einer weiteren psychiatrischen Diagnose führten. In der Regel fanden sich deutliche psychopathologische Auffälligkeiten auch bei den Eltern. Hintergrundproblematik beziehungsweise „Umwandlungsmotiv“ bei den Jugendlichen war überwiegend eine abgelehnte (ich-dystone) homosexuelle Orientierung. Letztere hätte man durch pubertätsblockierende Maßnahmen in ihrer Entfaltung aufgehalten.[5]

Kontroversen

Die mit der Diagnose einhergehende Psychopathologisierung wird aus menschenrechtlicher Sicht von Trans-Menschen, den Transgender-Studien, dem Queerfeminismus und der trans- und interdisziplinären Geschlechterforschung kritisiert.[6] Derzeit (2017) wird in der Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation für Sexual Disorders and Sexual Health (deutsch „sexuelle Störungen und sexuelle Gesundheit“) auf eine Entpathologisierung von Trans-Geschlechtlichkeit hingewirkt.[7]

Gebiete, welche diese Klassifizierung ablehnen

Frankreich

Durch einen Erlass vom 17. Mai 2009, dem Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie, wurden Geschlechtsidentitätsstörungen aus dem französischen Recht gestrichen.[8] Die Leistungen durch das Gesundheitssystem blieben erhalten.[9] Frankreich ging als erstes Land diesen Schritt.

Europäische Union

Der Europarat hat in seiner Resolution 2048 vom 22. April 2015 für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Transpersonen[10] die 47 Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, alle Einstufungen als geistige Störungen in nationalen Klassifikationen zu streichen.[11] Das Europaparlament hatte bereits 2011 die Europäische Kommission und die Weltgesundheitsorganisation aufgefordert, Störungen der Geschlechtsidentität von der Liste der psychischen und Verhaltensstörungen zu streichen und in den Verhandlungen über die 11. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11 per 2018) eine nicht pathologisierende Neueinstufung sicherzustellen.[12]

Dänemark

Seit dem 1. Januar 2017 gilt auch in Dänemark Transsexualität nicht mehr als psychische Krankheit. Das Parlament erachtete dies als diskriminierend. Geschlechtsangleichende Maßnahmen werden weiterhin von der Krankenkasse bezahlt.[13]

Siehe auch

Literatur

  • Geoffrey M. Reed u. a.: Disorders related to sexuality and gender identity in the ICD-11: revising the ICD-10 classification based on current scientific evidence, best clinical practices, and human rights considerations. In: World Psychiatry. 13, Nr. 3, 2016 S. 205–221, doi:10.1002/wps.20354.
  • Hertha Richter-Appelt, Timo O. Nieder (Hrsg.): Transgender-Gesundheitsversorgung. Eine kommentierte Herausgabe der Standards of Care der World Professional Association for Transgender Health. Übersetzung der Standards of Care aus dem Englischen von Hertha Richter-Appelt und Timo O. Nieder. Psychosozial-Verlag, Gießen 2014, ISBN 978-3-8379-2424-4.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Eli Coleman et al.: Standards of Care for the Health of Transsexual, Transgender, and Gender-Nonconforming People, Version 7. In: International Journal of Transgenderism. Band 13, Nr. 4, 2012, ISSN 1553-2739, doi:10.1080/15532739.2011.700873, S. 165–232, hier: 169 (englisch).
  2. Gender incongruence. In: ICD-11 Beta Draft. 3. Juni 2017. Abgerufen am 5. Juni 2017.
  3. American Psychiatric Association (1973): DSM-II Homosexuality Revision (PDF; 475 kB).
  4. Hirschfeld-Eddy-Stiftung (Hrsg.): Die Yogyakarta-Prinzipien. Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität (= Schriftenreihe der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Band 1, ISSN 1865-6056). Berlin 2008, S. 28.
  5. Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Geschlechtsidentitätsstörungen im Kindes- und Jugendalter. (https://www.aerzteblatt.de/archiv/62493/Geschlechtsidentitaetsstoerungen-im-Kindes-und-Jugendalter).
  6. Jonas A. Hamm, Arn Thorben Sauer: Perspektivenwechsel: Vorschläge für eine menschenrechts- und bedürfnisorientierte Trans*-Gesundheitsversorgung. In: Zeitschrift für Sexualforschung. 27, 2014 S. 4–30, doi:10.1055/s-0034-1366140.
  7. Verena Klein u. a.: Diagnoseleitlinien sexueller Störungen in der International Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD)-11 – Dokumentation des Revisionsprozesses. In: Zeitschrift für Sexualforschung. 28, 2015 S. 363–373, doi:10.1055/s-0041-109281.
  8. Maïa de la Baume: Transsexualism No Longer Viewed as Mental Illness in France. In: nytimes.com. 12. Februar 2010, abgerufen am 5. Juni 2017 (english).
  9. In Frankreich ist Transsexualität keine psychische Störung mehr. ATME e. V., 17. Mai 2009, abgerufen am 5. Juni 2017.
  10. Resolution 2048 (2015): Discrimination against transgender people in Europe PDF. Abgerufen am 2. Mai 2015.
  11. Christina Laußmann: Historische Resolution für die Rechte von Trans*-Personen verabschiedet. Deutsche Aids-Hilfe, 23. April 2015.
  12. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2012 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2010–2011) (2011/2069(INI)), Sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität, Empfehlung Nr. 98.
  13. Götz Bonsen, Cornelius von Tiedemann: Dänischer Alleingang: Transsexualität ist seit Neujahr keine Krankheit mehr. In: shz.de. 2. Januar 2017, abgerufen am 5. Juni 2017.
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