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Fritz Pringsheim

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Fritz Robert Pringsheim (geb. 7. Oktober 1882 in Hünern, Kreis Wohlau, Schlesien, heute Psary, Gemeinde Jemielno; gest. 24. April 1967 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Als Sohn eines Rittergutbesitzers jüdischer Herkunft geboren, besuchte er bis 1902 das humanistische Maria-Magdalenen-Gymnasium in Breslau und studierte dann Rechtswissenschaft an den Universitäten München, Heidelberg und Breslau, wo er das Erste Staatsexamen ablegte und 1905 promovierte. Nach dem Wehrdienst und dem Juristischem Vorbereitungsdienst legte er 1911 das Zweite Staatsexamen in Breslau ab. Nach einer Tätigkeit als Gerichtsassessor in Leipzig wandte er sich dann einer wissenschaftlichen Tätigkeit im Umkreis von Ludwig Mitteis zu.

Am Ersten Weltkrieg nahm er als Leutnant teil. Während eines Fronturlaubs 1915 habilitierte er sich an der Universität Freiburg. Nach Kriegsende nahm er seine Lehrtätigkeit als Privatdozent für römisches und deutsches bürgerliches Recht an der Universität Freiburg auf, wo er 1921 zum außerordentlicher Professor ernannt wurde. 1923 wurde er als ordentlicher Professor an die Universität Göttingen berufen, 1929 auf einen Lehrstuhl für römisches und bürgerliches Recht in Freiburg.

Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde er mit der Abschaffung des sogenannten Frontkämpferprivilegs 1935 entlassen. Er fand in Berlin bei der Preußischen Akademie der Wissenschaften eine Anstellung, in der er seine Forschungen fortsetzen und im Ausland publizieren konnte. 1939 emigrierte er nach seiner Verhaftung und Internierung im Konzentrationslager Sachsenhausen nach Großbritannien und war an der Universität Oxford tätig.

1946 kehrte er auf seinen Freiburger Lehrstuhl zurück, lehrte aber weiterhin auch in Oxford. Erst 1958 ließ er sich endgültig wieder in Freiburg nieder. Dort nahm er seine Lehrtätigkeit bis 1962 in vollem Umfang wahr und hielt noch bis ins Wintersemester 1966/67 sein römisch-rechtliches Seminar[1]. Seine Hauptarbeit galt der Erforschung des griechischen, hellenistischen, römischen und byzantinischen Rechts.

Schriften (Auswahl)

  • Zur Lehre von der Abtretung und Pfändung des Erbteils. R. Noske, Borna 1906 (Dissertation, Universität Breslau, 1906).
  • Die Rechtsstellung des Erwerbers eines Erbteils (Zur Auslegung von § 2033 Abs. 1. BGB) (= Studien zur Erläuterung des bürgerlichen Rechts. H. 32). Marcus, Breslau 1910.
  • Der Kauf mit fremden Geld: Studien über die Bedeutung der Preiszahlung für den Eigentumserwerb nach griechischen und römischem Recht (= Romanistische Beiträge zur Rechtsgeschichte. H. 1). Veit, Leipzig 1916 (Habilitationsschrift, Universität Freiburg im Breisgau, 1916).
  • The Greek Law of sale. Böhlau, Weimar 1950.
  • Zum Plan einer neuen Ausgabe der Basiliken: Begründung ihrer Notwendigkeit und Gesichtspunkte für ihre Herstellung (Bericht an die Preussische Akademie der Wissenschaften vom Jahre 1937) (= Berliner byzantinistische Arbeiten. Bd. 7). Akademie-Verlag, Berlin 1956.
  • Rechtserziehung und politisches Denken: Worte an deutsche Studenten. Rombach, Freiburg 1960.
  • Gesammelte Abhandlungen. 2 Bände. Winter, Heidelberg 1961.

Literatur

Weblinks

Einzelnchweise

  1. Hans Julius Wolff: Fritz Pringsheim †. In: Gnomon. Bd. 39, H. 7 (November 1967), S. 732–735.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Fritz Pringsheim aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.