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Forfait

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Dieser Artikel behandelt den Forfait im Sinne des Reugeldes. Für das Finanzierungsinstrument siehe Forfaitierung.

Forfait (französisch forfait, „Pauschale“, „Reugeld“, „Stornogebühr“) bezeichnet entweder eine Geldsumme, die bei einem Rücktritt von einem Vertrag zu zahlen ist, oder eine Geldbuße, die der Eigentümer eines bei einem Pferderennen gemeldeten Rennpferdes zahlen muss, wenn er es nicht teilnehmen lässt.

Neben der französischen ist auch die englische Schreibweise Forfeit in Gebrauch.

In einigen Sportarten wie z. B. dem Fußball gibt es einen Forfait-Sieg, wenn die gegnerische Mannschaft schon zu Spielbeginn nicht spielfähig ist oder die Fortführung eines laufendes Spieles verweigert. Ebenso, wenn während des Spiels so viele Spieler durch Verletzungen bzw. Platzverweise ausfallen, dass eine Mannschaft weniger als sieben Spieler auf dem Feld hat. Im Fußball wird je nach Fußballverband die Begegnung dann als 2:0-, 3:0- oder 5:0-Sieg für die andere Mannschaft gewertet. Ähnliche Bestimmungen existieren im Handball (10:0, außer die Tordifferenz des erspielten Spieles ist größer),[1] Baseball (6:0), American Football (50:0), Cricket und anderen Mannschaftssportarten.

Reurecht

Reurecht ist der subjektive Anspruch eines Rechtssubjekts, von einem entgeltlichen Vertrag innerhalb einer bestimmten Zeit nach Vertragsabschluss zurücktreten zu können, ohne dass dabei Reugeld anfällt.[2] Beispiele für Reurecht wären ein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht bei bestimmten Verträgen (z. B. Verträge im Rahmen des Fernabsatzgesetz) oder ein im Vertrag zugesichertes Reurecht (z. B. Verzicht auf Stornogebühren bei Stornierung bis 30 Tage vor Fälligkeit).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Roger Felder: Art. 26. Wertung der Spiele. (PDF; 758 KB) In: Wettspielreglement des Schweizerischen Handball-Verband vom 22.09.2018. Schweizerischer Handball-Verband, 14. August 2019, S. 29, § 26, abgerufen am 15. Dezember 2019.
  2. Reurecht auf wissen.de
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