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Edler

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Begriff Edler als Adelstitel. Für weitere Bedeutungen siehe Edler (Begriffsklärung).
Ur-Adelskrone - Deutschland, Polen, Russland.

Edler, abgeleitet von Edelherr oder Edler Herr, war ein Adelsprädikat, das im Falle einer Nobilitierung erbeten werden konnte. Es wurde vor allem in Bayern und Österreich bis 1918 verliehen. Ein Edler stand unter der zum titulierten Adel gehörenden Klasse der Freiherren/Barone sowie der Ritter, aber über der des untitulierten Adels.

Das Rangzeichen war ein Kronreif mit fünf Perlen. Als Anrede wurde „Euer Hochwohlgeboren“ benutzt.

Namhafte Familien

Die Träger des Namens Gans Edler Herr zu Putlitz gehören nicht in diese Liste, da dieses Geschlecht bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts als einzige Prignitzer Familie zum Herrenstand gehörte und in Verträgen und Beschlüssen fürstlichen und gräflichen Ständen gleichgestellt war.

Literatur

  • Meyers Enzyklopädisches Lexikon; Bibliographisches Institut, Lexikonverlag, Mannheim/Wien/Zürich 1975, Band 7, S. 420.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Edler aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.