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Dienststellung

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Eine Dienststellung bezeichnet – im Gegensatz zu einem Dienstrang oder Dienstgrad – die tatsächliche Eingliederung eines Soldaten in die Befehls- und Kommandostruktur bei vielen Streitkräften. In Österreich wird auch die Bezeichnung Dienstverwendung oder Funktion verwendet.

Deutschland

Bundeswehr

Die Dienststellung geht gemäß der deutschen Vorgesetztenverordnung (VorgV) hinsichtlich der Befehlsbefugnis dem Dienstgrad vor. Beispiele:

  • Ein Zugführer könnte z. B. den Dienstgrad Oberleutnant haben. Sein Einheitsführer ist jedoch unabhängig vom Dienstgrad dem Zugführer aufgrund seiner Dienststellung vorgesetzt (§ 1 VorgV), selbst wenn er nur den Dienstgrad Leutnant hätte, was jedoch normalerweise selten vorkommt.
  • Der Einheitsführer einer Einheit habe den Dienstgrad Hauptmann. Ein Feldwebel im (vorübergehenden) Dienst als Offizier vom Wachdienst ist dem Einheitsführer aufgrund seiner Dienststellung im Bereich der festgelegten Wachaufgaben vorgesetzt (§ 3 VorgV).

Die Bezeichnungen General der Infanterie, General der Fernmeldetruppe, General Flugsicherheit, General der Nachschubtruppe und General der Heeresflugabwehrtruppe sind in der Bundeswehr im Gegensatz zu den früheren Armeen keine Dienstgrade mehr, sondern Dienststellungen.

THW

Das Technische Hilfswerk kennt nur Dienststellungen; nicht jedoch Dienstgrade.

Siehe auch

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