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Benachteiligtenförderung

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Die Benachteiligtenförderung umfasst die beruflichen Förderangebote für junge Menschen im Übergang von der Schule zur Arbeitswelt. Die Förderangebote verbinden in der Regel sozial- und berufspädagogische Ansätze mit allgemeinbildenden Ansätzen. Ergänzt werden die Angebote oft um Bildungsberatung und -begleitung.

Die Förderung im Übergang will Grundlagen für die spätere gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen legen. Aufgrund begrenzter Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Ausbildung oder Hochschulbildung gelingt vielen Jugendlichen ein nahtloser Übergang von der Schule in die Arbeitswelt nicht. Vor allem junge Menschen ohne Schulabschluss, mit schlechten Zeugnissen, mit Migrationshintergrund oder Sehgeschwächte[1], solche ohne Fahrzeug/Führerschein usw. sind bei der Ausbildungsplatzsuche benachteiligt.

Begriff

Der Begriff Benachteiligtenförderung spiegelt die beiden zentralen Erklärungselemente wider:

  • Die (finanzielle) Förderung geschieht aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen auf unterschiedlichen Ebenen der föderalen Strukturen. ("Förderdschungel")
  • Benachteiligung drückt eine gesellschaftliche Minderachtung aufgrund von individuellen Handicaps oder sozialen sowie strukturellen Tatbeständen aus. (vgl. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG)

Die jungen Menschen in den Maßnahmen werden zusammenfassend als "benachteiligte Jugendliche" charakterisiert. Damit sind alle diejenigen nicht benachteiligt, die sich aktuell nicht in Förderangeboten befinden. Eine Nicht-Teilnahme an Förderung bedeutet jedoch nicht, dass keine Förderbedürftigkeit besteht - vielleicht ist nur gerade kein Platz frei oder keine Finanzierung möglich! Genauso wenig ist die Teilnahme an einer Maßnahme automatisch ein Indiz für Förderbedürftigkeit - der Jugendliche hat nur innerhalb des regulären Berufsbildungssystems keinen freien bzw. adäquaten Ausbildungsplatz gegeben

Die Beschreibung der Benachteiligten unterliegt einem Wandel genau wie die offiziell verwendeten Begriffe. Unterschiedliche Wortzusammensetzungen machen die Bandbreite der Benachteiligungen deutlich als bildungsbenachteiligt, Markt-benachteiligt oder sozial benachteiligt.

Es besteht eine klare gesetzliche Grenze hin zu behinderten Menschen, die nach einer Identifizierung durch eine befugte Stelle als "behindert" einen eindeutigen Rechtsanspruch auf Leistungen haben. Diese Abgrenzung bleibt bei den Benachteiligten eine Grauzone, die nicht eindeutig bzgl. ihrer Ursachen definiert werden kann sondern sich insb. durch ihre Folgen ausweist: hierzu zählt in erster und wichtigster Linie die Ausbildungslosigkeit. Da die Berufsausbildung in der Regel die Eintrittskarte in die Berufs- und Arbeitswelt ist, kommt der Benachteiligung an dieser Stelle eine entscheidende Rolle bei der Integration sowie Teilhabe in und an der Gesellschaft zu.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Benachteiligtenförderung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.