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Befristung

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Befristung ist ein Begriff der Rechtswissenschaft.

Zivilrecht

Im Zivilrecht ist eine Befristung eine Bestimmung, durch die eine Rechtsfolge von einem sicheren, zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird. Die Befristung ist von der Bedingung, bei der eine Rechtsfolge von einem ungewissen Ereignis abhängig gemacht wird, abzugrenzen. Die Befristung als „Zeitbestimmung“ ist in § 163 BGB geregelt. Die Befristung kann sich auf einen Anfangs- wie Endtermin beziehen. Entsprechend sind die Regeln der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung anzuwenden.[1]

Arbeitsrecht

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist in Deutschland nur unter den engen Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes statthaft.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsverfahrensrecht kennt die Befristung als Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt.

Einzelnachweise

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