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Bauernopfer

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Chess piece - White pawn.JPG

Unter Bauernopfer versteht man im Schachspiel die freiwillige Preisgabe eines Bauern mit dem Ziel, ein anderweitiges Äquivalent bzw. einen Vorteil zu erlangen. Motive dazu sind beispielsweise das Öffnen von Linien oder Diagonalen, das Zerstören günstiger gegnerischer Bauernstrukturen, das Aufreißen der gegnerischen Königsstellung oder eine Feldräumung (was das Spiel übersichtlicher macht und meist beschleunigt). Im Defensivspiel kann auch die Verminderung eines unvermeidlichen Nachteils Anlass für ein Bauernopfer sein, wenn der Verlust eines Steines droht und ein Schlagen einer eigenen Figur durch den Gegner nur durch die Preisgabe eines Bauern verhindert werden kann. Da beim Schach das Übergewicht von einem Bauern einen partieentscheidenden Vorteil darstellen kann, ist ein Bauernopfer nur dann rational, wenn der erzielte Vorteil (die Kompensation) ausreichend hoch ist.

In der Eröffnungsphase werden Bauernopfer, seltener auch Figurenopfer, die auf Entwicklungsvorteil oder Angriff ausgerichtet sind, als Gambit bezeichnet.

Siehe auch: Opfer (Schach)

Metaphorisch

Allgemeinsprachlich wird der Begriff oft im übertragenen Sinne verwendet, wenn etwas (tatsächlich oder vorgeblich) Nachrangiges geopfert wird, um etwas (tatsächlich oder vorgeblich) Höherwertiges zu erhalten oder zu stärken. Beispielsweise kann so eine Person bezeichnet werden, die bei Verhandlungen über Postenbesetzungen nicht zum Zug kommt, weil ihre Unterstützer dies als notwendige Konzession an den oder die Verhandlungsgegner ansehen. Auch verwendet man den Begriff in Fällen, in denen hochrangigen Amtsträgern, oft Politikern, die Verantwortung für einen (tatsächlichen oder vermeintlichen) Missstand zugeschrieben wird und der Amtsträger daraufhin einen leitenden Untergebenen zum Rücktritt veranlasst, ihn entlässt oder ihn in den (einstweiligen) Ruhestand versetzt, statt selbst zurückzutreten (Beispiel: Staatssekretär statt Minister; General statt Verteidigungsminister).

Benjamin Lahusen[1] führte 2005 den Begriff „Bauernopfer-Referenz“ als Plagiatsart ein: „Ein kleiner Teil wird als Ergebnis fremder Geistestätigkeit gekennzeichnet, damit die Eigenautorschaft [...] hinsichtlich des übrigen Textes umso plausibler wird.“ Eine wichtige Rolle spielte dieser Begriff zum Beispiel bei der Diskussion um Annette Schavans Dissertation[2] und beim Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt (14. April 2011) im Verfahren gegen eine Hochschullehrerin, in dem diese sich gegen Plagiatsvorwürfe und die Aberkennung ihres Doktortitels wandte.[3]

Der Begriff Bauernopfer kann Bedeutungsüberschneidungen zu Kuhhandel oder Sündenbock haben; er ist wie diese negativ konnotiert, da der Vorwurf der Unredlichkeit mitschwingt, wenn eine höherrangige Person ihre Macht ausspielt oder wenn der Vorgesetzte seine Fürsorgepflicht verletzt.

Literatur

Einzelbelege

  1. Lahusen, Benjamin (2005): Goldene Zeiten. Anmerkungen zu Hans-Peter Schwintowski, Juristische Methodenlehre, UTB basics Recht und Wirtschaft, S. 405 (PDF)
  2. aus: Dokumentation der Plagiate
  3. Pressemitteilung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14. April 2011
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bauernopfer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.