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Bastard

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Bastard (Begriffsklärung) aufgeführt.

Bastard ist eine alte Bezeichnung für ein uneheliches Kind, häufig das Kind einer ledigen Mutter. Heute ist der Ausdruck fast nur noch als Schimpfwort üblich. In der Biologie oder Zucht ist Bastard eine veraltete Bezeichnung für eine Hybride.[1]

Geschichte

Die Herkunft des Wortes ist ungeklärt. Mittelhochdeutsch bast(h)art, altfranzösisch bastard, bedeutete ursprünglich rechtmäßig anerkannter außerehelicher Sohn eines Adligen. Die Bezeichnung Bastard betraf vor allem Söhne, die mit Frauen niederen Standes gezeugt wurden, mit denen der adelige Vater in der Regel nicht verheiratet war. Bastarde behielten im Abendland normalerweise den Stand ihrer Mutter und hatten keinerlei Privilegien. Wenn jedoch die Gemahlin eines Adligen unfruchtbar war oder alle seine Nachkommen vorzeitig verstarben, konnte ein Bastard die Erbfolge antreten, so wie ein Adliger auch andere nahe Verwandte als seinen Erben einsetzen konnte.

Diese Prinzipien haben bis heute Gültigkeit in Familien, die auf ihre Abstammung von Herrscherfamilien Wert legen, und wurden schon oft als Motiv für Erzählungen und Filme verwendet, etwa in Der kleine Lord.

Abwertender Sprachgebrauch

Noch in der Frühen Neuzeit war die Bezeichnung keineswegs ehrenrührig. Vielmehr wurde sie von den betreffenden Personen, die stolz auf ihre adelige Abstammung väterlicherseits waren, selbst benutzt.[2] In der Heraldik gab es in solchen Fällen Bastardwappen. Die Verwendung als Schimpfwort geht darauf zurück, dass Bastarde aus Sicht Adeliger „unreinen Blutes“ waren, also minderwertiger als echte Adelige. Hinzu kommt der Aspekt von Schmutzigkeit/Sündhaftigkeit außerehelicher Kinder, der durch die christlichen Kirchen geprägt wurde.

Mit dem Wandel zur Demokratie wurde diese Deutung als Schimpfwort von den „gewöhnlichen“ Bevölkerungsschichten aufgenommen und findet sich heute beispielsweise in der Parole All Cops are Bastards. Auch verlagerte sich die Interpretation des Begriffs Bastard vom außerehelichen Nachkommen eines männlichen Adeligen zum außerehelichen Kind.

Literatur

  • Alfred Blömer, Das uneheliche Kind in der Familienforschung, in: Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, Band 45, Jahrgang 100, Heft 8 Oktober-Dezember 2012, S. 235-242

Einzelnachweise

  1. Gerhard Wagenitz: Wörterbuch der Botanik. 2 Auflage. Nikol, Hamburg 2008, ISBN 978-3-937872-94-0.
  2. Hans G. Trüper, Unebenbürtige Nachkommen von Bremer Domherren und Landadeligen im 16. und 17. Jahrhundert, (Digitalisat; PDF-Datei; 200 kB).

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Bastard – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bastard aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.