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Arisierung in Luxemburg

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Die Arisierung in Luxemburg bezeichnet den Prozess der Ausschaltung der Juden aus dem wirtschaftlichen Leben in Luxemburg während der deutschen Besatzung ab 1940. Dabei wurden den Juden die Arbeitsmöglichkeiten und ihre Vermögen entzogen.

Ausgangslage

Josef Ackermann

Während des Angriffs der Deutschen Wehrmacht auf Luxemburg, im Rahmen des Westfeldzuges, im Mai 1940 konnten etwa 1500 der insgesamt 3700 in Luxemburg lebenden Juden vor den deutschen Truppen nach Frankreich und Belgien flüchten. Am 29. Mai 1940 wurde Luxemburg zum CdZ-Gebiet unter dem Chef der Zivilverwaltung Gustav Simon, Gauleiter in Koblenz-Trier, erklärt. Der Gauinspektor von Koblenz-Trier Josef Ackermann wurde von Simon aufgrund seiner Erfahrungen aus der Arisierung in Koblenz-Trier mit der Leitung der Abteilung IVa Juden- und Emigrantenvermögen betraut. Während der Besatzungszeit wurden ca. 1450 Juden vertrieben (evakuiert)[1] oder emigrierten mit den Zielen Frankreich, Spanien, Portugal sowie Nordfrankreich und Belgien.

Mit der Judenkartei der jüdischen Gemeinde (Konsistorium), einem Polizeiverzeichnis der in Luxemburg-Stadt wohnenden Juden vom August 1940 und den Melderegistern der Fremdenpolizei wurden die jüdischen Einwohner erfasst. Am 5. September 1940 erging die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Judenrechts, die Juden definierte und diskriminierte. Damit war Luxemburg das erste besetzte westeuropäische Land mit Rassengesetz.[2]

Ausschaltung aus dem Wirtschaftsleben

Am 5. September 1940 erging ein Berufsverbot für jüdische Beamte, Ärzte, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte und Apotheker[3] und nach der Verordnung über das jüdische Vermögen in Luxemburg wurden die jüdischen Vermögen erfasst und konnten unter kommissarische Verwaltung gestellt werden.[4] Am 7. September kennzeichnete die Volksdeutsche Bewegung jüdische Geschäfte zum Boykott und am 1. Oktober wurden die Fahrräder der Juden beschlagnahmt[5] und eine Sicherungsanordnung ließ Zahlungen an Juden nur noch über ein beschränkt verfügbares Sicherungskonto zu.[6]

Am 7. Februar 1941 wurde das Vermögen der geflohenen oder emigrierten Juden eingezogen. Im Mai berichtete Gauinspektor Ackermann in seinem Arisierungsbericht,[7] dass von 335 jüdischen Betrieben 75 arisiert und die anderen liquidiert worden sind.[8] Reichsdeutsche Industrielle übernahmen die Ideal-Lederfabrik in Wiltz und die Handschuhfabrik Reinhard in Luxemburg.[9] Die ihrer Lebensgrundlage beraubten arbeitsfähigen Juden mussten ab dem 4. September 1941 Zwangsarbeit leisten.[10]

Ein Runderlass vom 14. August 1942 bestimmte, dass bei der Verwertung von Wohnungseinrichtungen aus Judenvermögen, Fliegergeschädigte, Umsiedler und vertriebene Auslandsdeutsche bevorzugt werden sollten.

Vermögensbehandlung bei der Deportation

Die Deportation von Juden aus Luxemburg fand im Zeitraum vom 16. Oktober 1941 bis 17. Juni 1943 statt. Die Deportationsbefehle (staatspolizeilichen Verfügungen) wurden vom Leiter des Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in Luxemburg Fritz Hartmann ausgestellt.[11] Die Abteilung IVa für Juden- und Emigrantenvermögen in der Zivilverwaltung erhielt Durchschläge der Deportationslisten, um das Vermögen besser beschlagnahmen und verwerten zu können.[12] Wohnungsschlüssel waren der Sicherheitspolizei zu übergeben, die Juden hatten sich ordnungsgemäß bei der polizeilichen Meldebehörde und dem Ernährungsamt abzumelden. Die Zollabfertigung am Bahnhof führte Leibesvisitationen durch, damit keine Wertpapiere, Devisen, Sparkassenbücher, Edelmetalle und Schmuckstücke mit Ausnahme der Eheringe ausgeführt werden konnten.[13]

Literatur

  • Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. im Auftrag des Memorial de la Déportation in Luxemburg-Hollerich. 2., veränd. Auflage. Luxemburg 2004.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 44ff.
  2. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 30 ff.
  3. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 35.
  4. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 38.
  5. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 37.
  6. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 39.
  7. Verfolgung und Ermordung der Juden 1933–1945. Band 5: West- und Nordeuropa 1940 - Juni 1942. Oldenbourg, 2012, ISBN 978-3-486-58682-4, S. 548 ff.
  8. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 39.
  9. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 40.
  10. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 41.
  11. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 81.
  12. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 82.
  13. Änder Hohengarten: Die nationalsozialistische Judenpolitik in Luxemburg. 2004, S. 83.
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