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Amtsschreiber

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Amtsschreiber ist die Bezeichnung für den historischen Beruf des Gerichtsschreibers eines Amtes.[1]

In einigen historischen Gebieten und deutschen Teilstaaten, beispielsweise im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, war der Amtsschreiber nicht nur ein bloßer Schreiber, sondern ein Kollege des Amtmannes. Aus diesem Grund wurde er in französischer Sprache als „Second Bailli“ bezeichnet.[1]

Adelung erläutert: „An noch andern Orten hat der Amtsschreiber es bloß mit den Frohndiensten eines Amtes zu thun, und alsdann ist die Amtsschreiberēy, theils seine Stelle, theils der ihm angewiesene Bezirk, theils endlich auch der Ort seiner Expedition.“[1]

Sonstiges

Eine Komödie von Hermann Wagner trägt den Titel Der Amtsschreiber.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Johann Christoph Adelung: Amtsschreiber, in: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Bdd 1, Leipzig 1793, S. 258; Transkription bei zeno.org
  2. Der Amtsschreiber. Von Hermann Wagner auf theaterverlag.eu
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