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Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beinhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung in Österreich. Es regelt die Pflichtversicherung der unselbständig Erwerbstätigen in Bezug auf Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie eine fallweise mögliche freiwillige Selbstversicherung und die Unfallversicherung der selbständig Erwerbstätigen. Seit dem Inkrafttreten am 1. Jänner 1956 wurde es allein bis 1999 in 55 Novellen an die jeweiligen aktuellen Verhältnisse angepasst [1] und gehört mittlerweile zu den umfangreichsten Gesetzen Österreichs.

Inhaltliche Eckpunkte

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge, die in Prozentsätzen des Gehalts bemessen werden. Da die Beitragszahlungen nicht ausreichen, um alle Leistungen zu finanzieren, ist auch die Möglichkeit von Staatszuschüssen vorgesehen. Dies gilt besonders für die Pensionsversicherung. In allen Gesetzen, die diese betreffen, ist daher auch eine Ausfallshaftung seitens der Republik Österreich für alle durchführenden Sozialversicherungsträger (PVA, VAfEuB, SVB, SVGW) vorgesehen.

Unfallversicherung

Träger der Unfallversicherung ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt. In der Unfallversicherung sind die Risiken Arbeitsunfall und Berufskrankheit versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung wird ausschließlich aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert (Beitragssatz 2012: 1,4 %). Aus diesem Grund greift das Arbeitgeber-Haftungsprivileg: Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten haften Arbeitgeber nur für Vorsatz bzw. Absicht bei der Schädigung des Arbeitnehmers.

Geltungsbereich

Neben dem ASVG bestehen eigene Sozialversicherungsgesetze für

  • Gewerblich-Selbständige (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG)
  • Bauern (Bauern-Sozialversicherungsgesetz - BSVG)
  • Beamte (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz - B-KUVG)
  • Freiberufler (Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger - FSVG)
  • Notare (Notarversicherungsgesetz - NVG)

Mit der Pensionsreform 2005 wurde im

  • APG (Allgemeines Pensionsgesetz) die Harmonisierung der Pensionssysteme für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen begonnen und das Pensionskonto für Erwerbszeiten ab dem 1. Jänner 2005 eingeführt.

Quellen

  1. Eintrag über Allgemeines Sozialversicherungsgesetz im: Austria-Forum, dem österreichischen Wissensnetz - online  (auf AEIOU)

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Allgemeines Sozialversicherungsgesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.