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Ableger (Wirtschaft)

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Ein Ableger (im Englischen: spin out oder spin-off) bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre eine Abspaltung einer Geschäftseinheit aus einem Unternehmen und Unternehmensgründung mit diesem Teil zu einer eigenständigen Unternehmung. Alternativbezeichnungen: Ausgründung. Ableger werden als eine Form des Divestments klassifiziert.

Innovationsmanagement

Im Innovationsmanagement gelten derartige Ableger auch als gute Möglichkeit, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse extern zu kommerzialisieren. Auch erlauben sie, Innovationen, die auf wenig Interesse bei den bestehenden Geschäftseinheiten stoßen, weiterzuentwickeln und mit ihnen Einnahmen über Beteiligung oder Lizenzeinnahmen zu erzielen. Ableger gelten auch als Instrument im Rahmen des Open-Innovation-Paradigmas, in dem Unternehmen ihr Innovationssystem öffnen und sich systematisch mit anderen Akteuren und ihrer Umwelt vernetzen. Man unterscheidet akademische Ausgründungen („academic spin-offs“) und Firmen-Ausgründungen („corporate spin-offs“).

Spaltung

Eine besondere Bedeutung haben Spin-offs bei börsennotierten Unternehmen. Die Anteilseigner des bestehenden Unternehmens erhalten dabei kostenlose Anteile des neuen Unternehmens oder Bezugsrechte auf Anteile des neuen Unternehmens. In Deutschland erfolgt dies juristisch als Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz.

Beispiele in Deutschland (Datum der Börsennotierung ex Spin-off)

Ein eng verwandter Begriff ist der so genannte Equity Carve Out, bei dem Anteile eines Tochterunternehmens an der Börse platziert (d.h. verkauft) werden.

Literatur

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ableger (Wirtschaft) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.