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Zuckerart

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Zuckerart ist eine Verkehrsbezeichnung und dient der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Der Begriff umfasst nach der Zuckerartenverordnung[1] und in Umsetzung der Richtlinie 2001/111 EG des Rates über bestimmte Zuckerarten namentlich die Zuckerarten:

  1. Halbweißzucker
  2. Zucker oder Weißzucker
  3. raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder Raffinade
  4. Flüssigzucker = wässrige Lösung von Saccharose mit näher definierten Merkmalen
  5. Invertflüssigzucker
  6. Invertzuckersirup
  7. Glukosesirup
  8. getrockneter Glukosesirup
  9. Dextrose kristallwasserhaltig oder Traubenzucker kristallwasserhaltig
  10. Dextrose kristallwasserfrei oder Traubenzucker kristallwasserfrei
  11. Fruktose.

Diese Zuckerarten genießen Bezeichnungsschutz. Die genannten Bezeichnungen sind Erzeugnissen vorbehalten, die den gesetzlichen Begriffsbestimmungen entsprechen.

Kritik

Die Verkehrsbezeichnung "Zuckerart" is eine Liste von verschiedenen chemischen Stoffen mit unterschiedlicher Wirkung. Bereits "Zucker" ist ein Sammelbegriff für "alle süß schmeckenden Mono- und Disaccharide". Aus ernährungstechnischer Sicht ist diese Zusammenfassung unsinnig; so wirken einige blähend und oder abführend, einige bewirken eine starke Erhöhung des Blut-Insulinspiegels, usw.

Siehe auch

Rechtsbegriff im Lebensmittelrecht

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Zuckerart aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.