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Lösegeld

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Lösegeld (Begriffsklärung) aufgeführt.

Unter Lösegeld versteht man einen Geldbetrag, der als Gegenleistung zur Freilassung von Geiseln gefordert wird. Der Begriff kann u.a. auch im Zusammenhang mit der Rückgabe eines unrechtmäßig entzogenen Gutes oder der Freigabe von durch Ransomware verschlüsselten Daten gebraucht werden.

Im Gegensatz zum Schutzgeld wird dem Opfer also kein Schaden angedroht, der durch eine Zahlung abgewendet werden soll, sondern das Opfer wurde bereits geschädgt und ihm wird die Rückkehr zum Zustand vor dem Schadenseintritt versprochen; d.h. die Geiseln werden freigelassen, Gegenstände zurückgegeben bzw. wieder hergestellt.

Lösegelder in der Historie

Schon in der Antike war es üblich, Lösegeld für Gefangene zu erpressen. So geriet der römische Feldherr Julius Caesar in die Hände von Seeräubern. Nachdem er durch Zahlung von zwanzig Talenten Silber freigekommen war, führte er eine Flotte gegen die Piraten und nahm diese selbst gefangen.

Das geschichtlich wohl höchste Lösegeld forderte der spanische Eroberer Francisco Pizarro im Jahre 1533 für die Freilassung des Inka-Häuptlings Atahualpa, den er in der Schlacht von Cajamarca gefangen genommen hatte: rund 25 Tonnen Gold und Silber.

Bekannt ist auch die Gefangenschaft des englischen Königs Richard Löwenherz, der 1194 nach Entrichtung eines immensen Lösegeldes von 6000 Eimern Silber freigelassen wurde.

Bis zum Fall der Mauer im Jahr 1989 kaufte Westdeutschland 35.000 politische Gefangene in der DDR frei. 3,5 Milliarden DM sollen dabei geflossen sein. Zum Beispiel zahlte die Bundesregierung 1978 für die Freilassung eines Ehepaares mit Kind 100.000 DM, die wegen versuchter „Republikflucht“ zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden waren.[1]

Lösegelder in der Gegenwart

Heute werden Lösegelder hauptsächlich im Zusammenhang von Entführungen verlangt, sie haben mittels Ransomware allerdings inzwischen auch elektronische Medien wie das Internet erreicht. In manchen Ländern gehört die Einforderung von Lösegeldern zur organisierten Kriminalität.

Das Land mit den gegenwärtig häufigsten Auftreten von Entführungsfällen zwecks Erpressung von Lösegeld ist das südamerikanische Kolumbien.

Spektakuläre Lösegeld-Forderungen in Deutschland betrafen:

Lösegeld im deutschen Steuerrecht

Lösegeldzahlungen können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Sie müssen dabei die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten: Diese richtet sich nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, Kinderzahl und Familienstatus.

Lösegeld- bzw. Entführungsversicherung

Seit 1998 bieten einige Versicherungen spezielle Lösegeldversicherungen an. Sie erstatten im Fall einer Geiselnahme das Lösegeld, zahlen aber auch Vermittler, Dolmetscher sowie Psychiater und Ärzte zur Nachbetreuung. Einige Versicherungen beteiligen sich zudem an den Kosten für Sicherheitstrainings ihrer Kunden.[2]

Zitate

  • Denn auch der Sohn des Menschen ist nicht gekommen, um bedient zu werden, sondern um zu dienen und sein Leben zu geben als Lösegeld für viele. (Mk 10,45; zit. nach der Elberfelder Bibel (Ausgabe 1871))
  • Denn es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, der Mensch Christus Jesus, der sich selbst als Lösegeld für alle gegeben hat. (1. Timotheusbrief 2,5-6; zit. nach der Schlachter-Bibel (Ausgabe 2000))

Einzelnachweise

  1. Die Nacht der zerplatzten Träume
  2. Frederik Obermaier: Versicherungen - Das Geschäft mit der Angst. Süddeutsche Zeitung, 21. Februar 2008, abgerufen am 3. Oktober 2010.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Lösegeld aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.