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Kaplan

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Kaplan (Begriffsklärung) aufgeführt.

Kaplan (von lateinisch capellanus „einer (fränkischen) Hofkapelle zugeordneter Kleriker“, daraus mittelhochdeutsch kaplan) ist ein kirchliches Amt. Im Mittellateinischen ist ein capellanus ein Hilfspriester[1]. Die Wohnung bzw. das Amtshaus desselben wird als Kaplanei bezeichnet.

Nach cann. 564–572 CIC ist damit ein Priester mit einem extraterritorialen Seelsorgebereich für einen bestimmten Personenkreis gemeint, etwa in Krankenhäusern, Gefängnissen oder militärischen Einrichtungen. Im deutschen Sprachraum wird damit meist ein Pfarrvikar bezeichnet, der in den ersten Jahren nach seiner Priesterweihe einem Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt. In den meisten deutschen Diözesen ist es jedoch üblich, diesen Seelsorgern den Titel Pfarrer zu verleihen (beispielsweise Krankenhauspfarrer, Gefängnispfarrer oder Militärpfarrer), wenngleich aus diesem Titel keine Rechte eines Pfarrers abgeleitet werden können.

Je nach örtlicher Gewohnheit wird der Kaplan als Mitarbeiter eines Pfarrers in manchen Bistümern Vikar genannt – eine Bezeichnung, die der Codex Iuris Canonici 1983 für diese Funktion vorsieht: vicarius paroecialis. Im bairischen Sprachraum und im Bistum Trier wird meist auch die Bezeichnung Kooperator (Mitarbeiter des Pfarrers) verwendet. In der Erzdiözese Wien wurden die Hilfsgeistlichen in den Pfarreien bis 1938 als Kooperatoren oder Cooperatoren bezeichnet. Mit Beschluss der österreichischen Bischofskonferenz vom 28. September 1938 wurde dann die deutsche Bezeichnung Kaplan übernommen. Ganz ungebräuchlich geworden sind die Bezeichnungen Adjunkt und Supernumerarius. In Gemeinden mit mehreren jungen Priestern wurde früher der dienstjüngste als Adjunkt bezeichnet, ein weiterer als Vikar und der dienstälteste als Kaplan.

Die Kapläne der Diözesanbischöfe sind alle zugleich Geheimsekretäre, weil sie im Auftrag des Bischofs arbeiten und in diesem Sinn der Geheimhaltung unterliegen.

Einzelnachweise

  1. Edwin Habel, Friedrich Gröbel, Hrsg.: Mittellateinisches Glossar, Paderborn, 2008, ISBN 978-3-8252-1551-4, Seite 46

Weblinks

Wiktionary: Kaplan – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kaplan aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.