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Feiertage in der DDR

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Die Feiertage in der Deutschen Demokratischen Republik wurden seit 1967 im gesamten Staatsgebiet einheitlich begangen.

Bis 1966 bestanden in fast allen Landesbereichen 14 Feiertage. Im Zusammenhang mit der Einführung der „Fünftagewoche“ wurden 1966/67 fünf Feiertage gestrichen, sodass – mit zweimaliger Ausnahme 1975 und 1985 – bis zur Wende im gesamten Land neun jährlich begangene Feiertage bestanden. Mit der Abschaffung des nicht in allen Landesteilen begangenen Reformationstags wurde damit auch nicht mehr wie heute in Deutschland zwischen bundeseinheitlichen (zum Beispiel Christi Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit) und regional begrenzten (zum Beispiel Fronleichnam, Buß- und Bettag) Feiertagen unterschieden.

Gesetzliche Feiertage

Übersicht

Gesetzliche, arbeitsfreie Feiertage in der DDR waren:

Feiertag Datum Bemerkung
Neujahr 1. Januar
Karfreitag 2 Tage vor Ostersonntag
Ostersonntag siehe Osterdatum
Ostermontag 1 Tag nach Ostersonntag bis 1967 sowie 1990
Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus 1. Mai
Tag der Befreiung 8. Mai bis 1967 sowie 1985
Tag des Sieges 9. Mai nur 1975
Christi Himmelfahrt 39 Tage nach Ostersonntag bis 1967 sowie 1990
Pfingstsonntag 49 Tage nach Ostersonntag
Pfingstmontag 50 Tage nach Ostersonntag
Tag der Republik 7. Oktober
Reformationstag 31. Oktober bis 1966 (nicht in den Bezirken Halle und Magdeburg sowie in Berlin (Ost))
Buß- und Bettag Mittwoch vor dem 23. November bis 1966
1. Weihnachtsfeiertag 25. Dezember
2. Weihnachtsfeiertag 26. Dezember

Entwicklung

Auf der Grundlage von Festlegungen des VII. Parteitags der SED (17. bis 22. April 1967) wurden im Zusammenhang mit der Einführung der „Fünftagewoche“ fünf Feiertage gestrichen.[1]

Da die Verordnung am 28. August 1967 in Kraft trat, waren 1967 Reformationstag sowie Buß- und Bettag keine Feiertage mehr. In der Verordnung war auch bestimmt, dass die Arbeitszeit von Karfreitag und Pfingstmontag am Sonnabend nach Ostern bzw. Pfingsten nachzuholen ist. Diese Regelung wurde wenige Jahre später aufgehoben. Die freien Nachmittage am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) mussten an zwei Sonnabenden im November und Dezember vorgearbeitet oder durch einen Urlaubstag ausgeglichen werden.

Nach der politischen Wende in der DDR 1989 wurden die gestrichenen Feiertage (außer dem Tag der Befreiung) kurz vor Ostern 1990 wieder eingeführt;[2][3] Ostermontag und Christi Himmelfahrt waren in den letzten Monaten der DDR somit wieder gesetzlich arbeitsfreie Feiertage. Der gleichfalls wieder eingeführte Reformationstag blieb gemäß Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet C – Sozialer Arbeitsschutz, Abschnitt III, Ziffer 3 bis zum In-Kraft-Treten landesrechtlicher Regelungen fortgeltendes Recht der DDR und damit gesetzlicher Feiertag in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Ehren- und Gedenktage

Datei:Stamps of Germany (DDR) 1979, MiNr 2405.jpg
Weltschifffahrtstag
Briefmarke der Deutschen Post der DDR, 1979
Datei:Stamps of Germany (DDR) 1960, MiNr 0800.jpg
Tag des Chemiearbeiters
Briefmarke der Deutschen Post der DDR, 1960

Literatur

  • Hubert Schiepek: Der Sonntag und kirchlich gebotene Feiertage nach kirchlichem und weltlichem Recht: Eine rechtshistorische Untersuchung. 2003, S. 465

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen. Vom 3. Mai 1967, GBl. II Nr. 38 vom 9. Mai 1967, S. 237, aufgehoben durch Bekanntmachung vom 31. Mai 1979, GBl. II Nr. 19 vom 11. Juli 1979, S. 164, da die wichtigsten Regelungen Gegenstand des Arbeitsgesetzbuchs der DDR wurden; „Wer an den kirchlichen Feiertagen religiöse Veranstaltungen besuchen will, kann dafür unbezahlte Freizeit in Anspruch nehmen.“ DDR / Fünf-Tage-Woche. Samstags nie. Der Spiegel 36/1967 vom 28. August 1967, abgerufen 9. Juli 2015.
  2. Verordnung über die Erweiterung der gesetzlichen Feiertage, GBl DDR I (Nr. 18) S. 161, vom 8. März 1990.
  3. Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage, GBl DDR I (Nr. 27) S. 248, vom 16. Mai 1990.
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