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Dezernent

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Dezernent (lat. decernens „entscheidend“, „bestimmend“) ist eine Funktionsbezeichnung im öffentlichen Dienst Deutschlands.

Kommunen

Auf kommunaler Ebene erfüllt der Dezernent ähnliche Aufgaben wie ein Bundesminister auf Bundesebene oder ein Landesminister auf Landesebene. In einigen Bundesländern gehören Dezernenten in Städten dem Magistrat an. Je nach Bundesland lautet der Titel auch Stadtrat oder berufsmäßiger (als Unterschied zum gewählten) Stadtrat, so z. B. in Bayern. Nach baden-württembergischer Kommunalverfassung führen die Dezernenten einer Stadt die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ in Unterscheidung zum Oberbürgermeister. Der den Oberbürgermeister vertretende Dezernent führt die Amtsbezeichnung „Erster Bürgermeister“. In Lübeck und einigen Hansestädten Mecklenburg-Vorpommerns führen die Dezernenten die Amtsbezeichnung "Senator". Sie sind kommunale Wahlbeamte auf Zeit.

Landes- und Bundesebene

Auf Landes- und Bundesebene ist Dezernent die Bezeichnung für einen Beamten oder Arbeitnehmer des höheren, bisweilen auch des gehobenen Dienstes, der in einer Mittel- oder Ortsbehörde tätig ist und dort selbständige Entscheidungsbefugnisse hat, ohne Leiter einer selbständigen Funktionseinheit zu sein. Diese werden demgegenüber als Dezernats-, Abteilungs- oder Behördenleiter (bzw. Präsident, Direktor) bezeichnet.

Vergleiche mit Führungsfunktionen in Ministerien oder in Oberbehörden sind problematisch. In Anbetracht ihrer Personalverantwortung und der Breite ihrer sachlichen Zuständigkeiten sind sie am ehesten mit Abteilungsleitern zu vergleichen.

Siehe auch

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