Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Zuschuss

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unter einem Zuschuss oder engl. Grant versteht man im Allgemeinen einen Betrag, der einem Wirtschaftssubjekt als Finanzierungshilfe zur Verfügung gestellt wird. Der Zuschuss kann aber auch in Form eines Transfers von Barmitteln, Gütern oder Dienstleistungen geleistet werden. Derjenige, der den Zuschuss vergibt, wird als Geber (engl. Donor) bezeichnet.

Das verwandte Konzept Transferleistung beschreibt in der Wirtschaftswissenschaft einen Sammelbegriff für staatliche Leistungen an natürliche Personen und Unternehmen. Öffentliche Investitionszuschüsse können auch bedingt oder unbedingt rückzahlbar sein. In Abgrenzung dazu versteht man unter einem Zuschusselement (engl. auch Grantelement) die finanziellen Bedingungen einer Finanzmittelzusage (insb. Darlehen), etwa Zinssatz, Laufzeit und Freijahre. In der Regel sind auch Zuschüsse keine Zinsen zu zahlen. Insofern unterscheidet sich Zuschüsse von Darlehensverpflichtungen, die rückzahlbar sind und in der Regel einen Zins aufweisen.

Bedeutung

Der Grant ist eine finanzielle Zuwendung. Man unterscheidet unter anderem einmalige (one-time grant) von mehrmaligen Zuschüsse. Aber auch bedingungslose (unconditional) von an Bedingungen (conditional grants) geknüpfte Zuschüsse.[1] In der Regel werden Zuschüsse vom Empfänger nicht zurückgezahlt.

Der Begriff wird üblicherweise verwendet, wenn dieser von einer Regierung oder von Stiftungen stammt. Ein typisches Beispiel wären Stipendien an Studenten oder an „Non-Profit-Organisationen“. Ein anderes Beispiel sind Grants auf Basis zwischenstaatlicher Vereinbarungen (z. B. Regierungsabkommen). Zum Beispiel gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit im Auftrag der Bundesregierung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Zuschüsse für Projekte in ärmeren Entwicklungsländern oder in „weichen“ Sektoren, in denen eine Rückzahlung von Darlehensverpflichtungen nicht angenommen werden kann. Diese Form der Zuschüsse werden auch als Finanzierungsbeitrag bezeichnet.

Beispiele für Zuschüsse sind aber auch der Druckkostenzuschuss im Verlagswesen oder der Werbekostenzuschuss, der vom Hersteller gegenüber Handelsunternehmen für Werbezwecke überlassen wird.

In den USA gibt es zwei Arten von staatlichen Zuschussprogrammen, die categorial grants und block grants, die sich unter anderem nach dem Einfluss des Gebers auf die Verwendung unterscheiden.[2]

Bilanzierung

Bei der Bilanzierung eines privaten Zuschusses muss man unterscheiden zwischen

  1. Zuschüssen eines Gesellschafters, die sich aus dem Gesellschaftsverhältnis ergeben: diese stellen bei einer Personengesellschaft zusätzliches Eigenkapital dar. Bei Kapitalgesellschaften wird der Zuschuss als Kapitalrücklage bilanziert.
  2. Zuschüssen, die Bestandteil einer Gegenleistung sind: diese werden als passive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst, da solche Zuschüsse die Anschaffungskosten des Unternehmens mindern oder ein Entgelt für künftige Leistungen darstellen.

Bei der Bilanzierung öffentlicher Zuschüsse muss man unterscheiden zwischen

  1. Bedingt rückzahlbaren Zuschüssen: hier muss im Einzelfall die Bilanzierung geprüft werden.
  2. Unbedingt rückzahlbaren Zuschüssen: diese sind als Verbindlichkeiten eines Unternehmens zu buchen.
  3. Nicht rückzahlbaren Zuschüssen (für eine Investition): diese können
    • entweder von den Anschaffungs-/Herstellungskosten einer Investition abgesetzt und somit durch verminderte Abschreibungen über die Nutzungszeit der Investition verteilt werden;
    • oder direkt als Ertrag der Periode, in der der Zuschuss erhalten wurde, verbucht werden.

Ein Zuschuss kann auch ein Vermögensteil sein, den ein Geber zur Förderung eines in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Empfänger zuwendet. Fehlt ein Eigeninteresse des Leistenden, liegt kein Zuschuss vor (R 6.5 Zuschüsse für Anlagegüter).[3]

Die bilanzrechtliche Einordnung von Investitionszuschüssen ist strittig und eröffnet daher kein Wahlrecht, sondern einen Ermessungsspielraum für den Bilanzierenden.[4]

Einzelnachweise

  1. Tanski, Joachim S. Internationale Rechnungslegungsstandards: IFRS/IAS Schritt für Schritt. Vol. 50852. Vahlen, 2005. S. 309.
  2. Hübner, Emil, and Ursula Münch. Das politische System der USA: eine Einführung. Vol. 395. CH Beck, 2003. S. 29.
  3. Matthias Alber, Karsten Melzer, Birgit Reindl, Johannes Rümelin, Thomas Scheel: Crashkurs Steuerrecht: Prüfung 2013. Schäffer-Poeschel. ISBN 978-3791032870. S. 594.
  4. Scheffler, Wolfram. "Besteuerung von Unternehmen II, Steuerbilanz und Vermögensaufstellung, 5." Auflage, Heidelberg (2007). S. 176

Literatur

  • Wolf, Sandra. Bilanzierung von Zuschüssen nach HGB und IFRS. Vol. 24. Springer-Verlag, 2010.

Weblinks

  • Zuschüsse – Definition im Gabler Wirtschaftslexikon
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Zuschuss aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.