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Zugbildung

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Zugbildung bedeutet die Zusammenstellung der Personen- beziehungsweise Güterwagen zu einem Zug. Maßgeblich hierfür ist in Deutschland die Fahrdienstvorschrift sowie ergänzende Vorschriften. In Österreich ist hierfür der Abschnitt IV der Verkehrsvorschrift (V3) maßgeblich. Es dürfen z. B.:

  • nur Fahrzeuge eingestellt werden, die zur Beförderung mit dem Zug zugelassen sind,
  • die für den Zuglauf zulässige Länge und Achsenanzahl nicht überschritten werden,
  • keine Fahrzeuge eingestellt werden, deren Zustand oder Ladung die Betriebssicherheit gefährdet oder deren Achsdruck, Metergewicht oder Achsstand nicht der zu befahrenden Strecke entspricht.

Grundsätzlich zu unterscheiden sind die Zugbildungsvorschriften bei Reise- und bei Güterzügen.

Reisezüge

Reisezugwagen sind fest in einem Bahnhof beheimatet und werden durch die Umlauf- und Reihungspläne an bestimmte Züge und feste Umläufe gebunden. Die Art der Wagen, deren Anzahl und Anordnung zu einem Wagenpark werden durch den Zugbildungsplan vorgeschrieben. Gemeinsam mit dem Triebfahrzeug ergibt sich so ein Zug. Zusätzliche Vorschriften regeln das Aus- und Einstellen von Sonderwagen, außerplanmäßigen Verstärkungswagen und das Bilden von Sonderzügen.

Wagenstandsanzeiger auf dem Bahnsteig ermöglichen es den Fahrgästen, bereits vor Einfahrt des Zuges zu wissen, wo welcher Wagen am Bahnsteig halten wird. Das dient der schnelleren Abfertigung des Zuges.

Güterzüge

Güterzüge werden in der Regel freizügig eingesetzt. Bestimmt durch die anfallenden Transportaufgaben laufen sie nicht nur innerhalb eines Landes, sondern nach den Vereinbarungen wie RIV bzw. OPW auch international um.

Die Reihung der Wagengruppen innerhalb eines Zuges wird in Deutschland schon seit 1926 durch die Güterzugbildungsvorschrift (GZV) bestimmt, die mit Rücksicht auf den weiteren Lauf, die Rangiermöglichkeiten in den einzelnen Bahnhöfen und das Ziel der Wagen aufgestellt wird. Weitere Vorschriften beziehen sich auf die Höchstgeschwindigkeit der einzelnen Wagen, besondere Ladungen sowie bestimmte Wagen, die nur am Schluss (bzw. an der Spitze) eines Zuges eingestellt werden dürfen.

Triebwagen

Bei Triebwagen und Triebzügen ist die Zugbildung weniger flexibel als bei von Lokomotiven beförderten Wagenzügen. Oft können nur Triebwagen der gleichen Baureihe miteinander gekuppelt werden. Auch ICE-Züge beispielsweise können nicht mit anderen Zügen gekuppelt werden und werden im Betrieb auch nie getrennt.

Die Vielfachsteuerung der meisten Triebwagen-Baureihen erlaubt, maximal drei Einheiten zu einem Zug zusammenzustellen. Die kleinste Zugeinheit, mit der im Regelbetrieb gefahren werden kann, wird dann Kurzzug genannt. Ein Vollzug ist dann ein Verband aus zwei Einheiten, ein Langzug ein Verband aus drei Einheiten.

Bei der S-Bahn Berlin können auch Züge aus vier Doppeltriebwagen gebildet werden. Ein einzelner Doppeltriebwagen wird dann Viertelzug, zwei Doppeltriebwagen Halbzug genannt. Ein Zug aus drei Doppeltriebwagen heißt Dreiviertelzug und ein aus vier Doppeltriebwagen gebildeter Zug Vollzug.

Je zwei ICE 2 können miteinander gekuppelt werden. ICE 3, ICE T-7, ICE T-5 und ICE TD können untereinander zu einer Doppeltraktion gekuppelt werden, ICE T-5 und ICE TD darüber hinaus untereinander zur Dreifachtraktion.

Viele Triebwagen verfügen über Scharfenbergkupplungen, die per Knopfdruck geöffnet werden können und beim langsamen Auffahren automatisch verriegeln. Das ermöglicht die Verstärkung, Schwächung oder Flügelung von Zügen an einem Unterwegsbahnhof.

Die Angabe der Zuglänge im Fahrplan oder ihre Anzeige auf dem Zugzielanzeiger ermöglicht es den Reisenden, schon vor Einfahrt eines Zuges zu erkennen, wie lang der Zug sein und wo er halten wird.

Zugbildungsplan

Zugbildungsplan A (für Schnellzüge) der DB 1982
Zugbildungsplan für D 800/801 der DB 1982

Die Zugbildung für Reisezüge wird jeweils für eine Fahrplanperiode vom Bahnunternehmen festgelegt und in einem gesammelten Zugbildungsplan (jeweils für bestimmte Zuggattungen) festgeschrieben. Dieses Werk steht allen Betriebs- und Verwaltungsstellen als Grundlage für die regelmäßige Durchführung der Zugfahrt zur Verfügung.

Der als Beispiel abgebildete Zugbildungsplan des Zugpaares D 800/801 Saarbrücken-Düsseldorf und zurück aus dem Fahrplanjahr 1982/83 der damaligen Deutschen Bundesbahn zeigt einen Sechs-Wagen-Zug mit einem 1.Klasse-Wagen in Zugmitte.

Angezeigt wird

  • die Bauart und Reihung der Wagen (mit interner Umlaufnummer)
  • die jeweils angeschriebene Wagen-Nummer
  • das Zuggewicht und die Bremshundertstel
  • die Höchstgeschwindigkeit (als Symbol, hier 121–140 km/h)
  • das Vorhandensein von Lautsprecher- und Türschließeinrichtungen
  • die Art der Zugheizung (hier elektrisch)
  • der Laufweg des Zuges
  • Bahnhöfe mit Fahrtrichtungswechsel (hier Koblenz)
  • die Verkehrstage (einzelne Wagen verkehren nur an bestimmten Wochentagen, hier Wagen 57 und 58 nur freitags).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Zugbildung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.