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Zerschlagung der Tschechoslowakei

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Die Zerschlagung der Tschechoslowakei war eine militärische Operation, bei der deutsche Truppen am 15./16. März 1939 das restliche Staatsgebiet der Tschecho-Slowakischen Republik besetzten. Im Sprachgebrauch der NS-Propaganda wurde dieser Akt als „Zerschlagung der Rest-Tschechei“, Griff nach Prag oder Erledigung der Rest-Tschechei bezeichnet, wobei insbesondere der Begriff „Rest-Tschechei“ negative Konnotationen hervorruft. Nachdem auf Druck Adolf Hitlers am 14. März die Abspaltung und Selbständigkeit der ersten Slowakischen Republik erfolgt war, wurde unmittelbar nach dem Einmarsch das Protektorat Böhmen und Mähren errichtet und dort eine deutsche Gerichtsbarkeit geschaffen.[1]

Das Territorium der Tschechoslowakei war schon zuvor durch die Eingliederung des Sudetenlandes in das Deutsche Reich (2. Oktober 1938, zur Beilegung der Sudetenkrise) sowie im Zuge ihres Zerfalls auch von Teilen der Slowakei 1938 und außerdem durch Gebietsverluste an Polen (1938) und Ungarn (1938/39) verkleinert worden. Nach Androhungen einer Bombardierung Prags marschierte die Wehrmacht ohne Gegenwehr in die – historisch gesehen – restlichen Gebiete Böhmens und Mährens ein.

Aufteilung der Tschechoslowakei:
  • Sudetendeutsche Gebiete werden dem Deutschen Reich im September/Oktober 1938 angegliedert (1).
  • Polen besetzt Anfang Oktober 1938 das Teschener Land (2).
  • Ungarn besetzt nach einem Wiener Schiedsspruch ab November 1938 Grenzgebiete teils ungarischer Ethnie (3), ebenso
  • ab März 1939 die ruthenischsprachige Karpatoukraine (4).
  • Im März 1939 wird die „Rest-Tschechei“ von Deutschland faktisch annektiert und zum Protektorat Böhmen und Mähren erklärt (5).
  • Mit dem formellen Abschluss des deutsch-slowakischen Schutzvertrages am 23. März 1939[2] verzichtet die kurz zuvor unabhängig gewordene Slowakei auf die selbständige Ausübung von Souveränitätsrechten zugunsten des Reiches: sie wird zum Satellitenstaat (6).

Mit diesem Vorgehen ging Hitler über die großdeutsche Zielvorstellung auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechtes erstmals eindeutig hinaus und brach sein Versprechen, mit dem das Münchner Abkommen über das Sudetenland erzielt worden war.

Vorgeschichte

Ohne an der infolge der Sudetenkrise einberufenen Münchner Konferenz beteiligt gewesen zu sein, besetzte die Republik Polen Anfang Oktober das Teschener Olsagebiet und erhielt später weitere Gebietsteile zugesprochen. Auch Ungarn trachtete danach, Gebiete zurückzuerlangen, was im Ersten Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938 teilweise umgesetzt wurde.

Das Münchner Abkommen (29./30. September 1938) hatte dem Deutschen Reich beträchtliche Gebietserweiterungen gebracht, die unter anderem auch die starken tschechoslowakischen Grenzverteidigungsstellungen gegen Deutschland umfassten, die für die Wehrmacht damals nach eigener Einschätzung militärisch nicht zu überwinden gewesen wären. Dennoch zeigte sich Hitler mit dem Erreichten unzufrieden. Schon zehn Tage später legte er Wilhelm Keitel einen geheimen Fragenkatalog über die militärischen Möglichkeiten zur Besetzung des restlichen tschechischen Territoriums vor, obwohl er zuvor in mehreren Reden ein Streben nach tschechischen Gebieten verneint und in München eine Garantie der Grenzen des tschechoslowakischen Reststaats in Aussicht gestellt hatte. Am 21. Oktober 1938 erteilte er die Weisung, die militärische „Erledigung der Rest-Tschechei“ vorzubereiten.[3]

Unabhängigkeitserklärung der Slowakei

Aufteilung der Tschecho-Slowakei unter Beteiligung von Deutschland, Polen und Ungarn

Ab Februar 1939 wurden sieben Armeekorps zusammengezogen, die auf den Einmarsch warteten. Die Hoffnung, von den Slowaken um Hilfe gerufen zu werden, erfüllte sich nicht. Nach der Besetzung der autonomen Slowakei am 9. März 1939 durch tschechische Truppen drängte Hitler den am 13. März nach Berlin bestellten abgesetzten bisherigen slowakischen Ministerpräsidenten Jozef Tiso, eine vorgefertigte slowakische Unabhängigkeitserklärung zu unterzeichnen, andernfalls würde das slowakische Territorium zwischen Polen und Ungarn aufgeteilt werden.
Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop berichtete, ungarische Truppen näherten sich bereits der slowakischen Grenze. Tiso weigerte sich aber, diese Entscheidung allein zu treffen, und es wurde ihm deshalb erlaubt, sich mit den Mitgliedern des slowakischen Parlamentes zu beraten.

Am nächsten Tag, dem 14. März, trat das Parlament zusammen und beschloss einmütig, die Slowakei für unabhängig zu erklären. Am selben Tag wurde vom Parlament in Preßburg auch das Unabhängigkeitsmanifest der Slowakischen Republik verlesen.

Inzwischen wurde in der deutschen Presse eine Kampagne inszeniert, in der vom „tschechischen Terrorregime“ gegen Deutsche und Slowaken die Rede war. Hitler legte den Einmarsch deutscher Truppen für den 15. März auf 6 Uhr in der Frühe fest. Hermann Göring wurde am 13. März per Brief Hitlers von seinem Urlaubsort San Remo nach Berlin zurückbeordert, wo er am Nachmittag des 14. März eintraf.

Hácha in Berlin

Der tschechische Präsident Emil Hácha (zweiter von links) am 14./15. März 1939 in der Reichskanzlei im Gespräch mit Hitler und Göring

Ebenfalls am 14. März 1939 traf am Abend der bisherige tschechoslowakische Staatspräsident Emil Hácha zusammen mit Außenminister František Chvalkovský in der Neuen Reichskanzlei in Berlin ein. Hácha hatte um dieses Gespräch nachgesucht. Die Gäste wurden mit allen protokollarischen Ehren empfangen, aber erst nach einer langen Wartezeit zwischen ein und zwei Uhr nachts vorgelassen. Hácha dankte Hitler, neben dem Göring und Keitel saßen, von ihm empfangen zu werden. Er distanzierte sich von seinen Vorgängern Masaryk und Beneš, bat aber gleichwohl darum, seinem Volk das Recht auf eine eigenständige Existenz einzuräumen.

Hitler antwortete mit einer langen Rede, in der er unter anderem eine vielfach bezeugte Feindseligkeit der Tschechen und den fortexistierenden Beneš-Geist kritisierte, gegen den die gegenwärtige Regierung im eigenen Lande ohnmächtig sei. Er erklärte, seine Geduld sei nun erschöpft, und um sechs Uhr werde die deutsche Armee in die Tschechei einrücken. Wenn sich das Einrücken der deutschen Truppen zu einem Kampf entwickle, werde dieser Widerstand gebrochen werden. Sollte sich der Einmarsch der deutschen Truppen in erträglicher Form abspielen, könnte ein großzügiges Eigenleben, Autonomie und eine gewisse Freiheit gewährt werden.

Als Hácha fragte, wie er innerhalb von vier Stunden das gesamte tschechische Volk vom Widerstand zurückhalten sollte, verwies ihn Hitler an seine Prager Dienststellen. Nach zwei Uhr verließen Hácha und Chvalkovský Hitlers Arbeitszimmer und versuchten, die telefonische Verbindung nach Prag herzustellen. Es folgten Gespräche mit Ribbentrop und Göring. Bei dieser Gelegenheit drohte Göring mit einem Luftangriff auf Prag und schilderte dessen verheerende Folgen. Dabei erlitt Hácha einen Herzanfall. Durch eine Injektion von Hitlers Leibarzt Theo Morell konnte sein Gesundheitszustand stabilisiert werden.

Hácha und Chvalkovský wiesen in dieser frühen Stunde die Prager Stellen an, dem bevorstehenden deutschen Einmarsch keinen Widerstand zu leisten. Kurz vor vier Uhr unterschrieb Hácha eine Urkunde, welche die Souveränität des Staates beendete. Unmittelbar darauf gab sich Hitler gegenüber seiner Umgebung äußerst erfreut über Háchas Unterschrift, ganz anders als nach dem Zustandekommen des Münchner Abkommens.

Einmarsch der Wehrmacht

Menschenmengen beim Einmarsch der Wehrmacht in Brünn
Adolf Hitler auf der Prager Burg am 15. März 1939

Der Slowakei und der Karpatenukraine waren zwischenzeitlich die jahrelang verweigerte Autonomie gewährt worden, doch die nun unabhängige Slowakische Republik „stellte sich unter den Schutz des Reiches“; sie war fortan ein Satellitenstaat des nationalsozialistischen Deutschlands.[4] Ungarn besetzte die Karpatenukraine.

Am 15. März um sechs Uhr rückten die deutschen Truppen über die Grenze vor und erreichten gegen neun Uhr bei Schneetreiben die Hauptstadt Prag. Die deutsche Armee entwaffnete das tschechische Heer. Mit der Wehrmacht rückte die Geheime Staatspolizei (Gestapo) ein und begann mit der Verfolgung deutscher Emigranten und tschechischer Kommunisten. Während dieser Aktion, die als „Aktion Gitter“ bekannt wurde, wurden einige Tausend Personen verhaftet. Hitler verließ um acht Uhr Berlin, traf am Abend in Prag ein und verbrachte die Nacht auf dem Hradschin.

Am 16. März verkündete er, die Tschecho-Slowakei habe aufgehört zu bestehen. Die böhmisch-mährischen Länder seien wieder in ihre alte historische Umgebung eingefügt worden. Ein gleichzeitig veröffentlichter Erlass[5] proklamierte das nun unter deutscher Gebietshoheit stehende und einem Reichsprotektor unterstellte Protektorat Böhmen und Mähren. Zum Reichsprotektor wurde am gleichen Tag Konstantin Freiherr von Neurath ernannt.[6]

Politische Bedeutung

Der „Griff nach Prag“ war nach knapp 15 Jahren Hitlers erster schwerwiegender Fehler überhaupt.[7] Denn zuvor war es ihm taktisch gelungen, allen kritischen außenpolitischen Situationen einen derart mehrdeutigen Charakter zu geben, dass der Widerstandswille seiner Gegner zerbrach, während er hier erstmals eindeutig sein innerstes Wesen preisgab.[8] Hitler selber erkannte später diesen verhängnisvollen Fehler.[9]

Folgen

Am 17. März sprach der britische Ministerpräsident Neville Chamberlain von einer Erschütterung, die schwerer sei als jemals zuvor, verwies auf die zahlreichen Wortbrüche Hitlers und rief Botschafter Nevile Henderson für unbestimmte Zeit aus Berlin zurück.

Als am 18. März Henderson und der französische Botschafter Robert Coulondre in Berlin Protestnoten überreichten, hatte Hitler Prag schon wieder in Richtung Wien verlassen. Die Zerschlagung der Tschecho-Slowakei wurde als offener Bruch des Münchner Abkommens angesehen und hatte eine Zuspitzung der internationalen Lage zur Folge. Das Vereinigte Königreich, Frankreich, Polen, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Sowjetunion erkannten die faktische Annexion Tschechiens nicht an. Großbritannien wich von seiner bisherigen Appeasement-Politik ab und erteilte am 31. März gemeinsam mit Frankreich dem polnischen Staat eine Garantieerklärung, die später zum Kriegseintritt der beiden Staaten gegen Deutschland führte.

Erst im Juli 2013 wurde bekannt, dass die Bank of England gleichwohl am 21. März 1939, also vier Tage nach Chamberlains Erklärung, im Auftrag der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in London lagerndes Gold der tschechoslowakischen Nationalbank im damaligen Wert von 5,6 Millionen britischen Pfund (2013 ca. 850 Mio. Euro) auf ein Konto der Reichsbank umschrieb. Am 1. Juni 1939, drei Monate vor Beginn des Zweiten Weltkriegs, erfolgte nochmals eine solche Goldtransaktion im Gegenwert von 440.000 Pfund.[10][11]

Die USA reagierten mit einem am 17. März 1939 verhängten Strafzoll in Höhe von 25 % auf alle deutschen Importe. Dies kam für die deutsche Regierung der Erklärung eines Wirtschaftskrieges gleich.[12]

Die „Erledigung der Rest-Tschechei“ gilt als Selbstdemaskierung Hitlers. Golo Mann schrieb in seinem Werk Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts: „Vor aller Welt stand er da als Wortbrecher und Lügner“.[13] Joachim Fest bemerkte in seiner Hitler-Biografie: „Hatte er bis dahin immer nur Doppelrollen übernommen und als Widersacher den heimlichen Bündnispartner gespielt oder die Herausforderung eines Zustands im Zeichen seiner Verteidigung begonnen, so gab er jetzt ohne alle Ausflüchte sein innerstes Wesen zu erkennen.“[14] Hans Kehrl berichtet in seinen Erinnerungen von den „wirtschaftlichen Raubrittern“ während des Einmarsches in die Rest-Tschechei, die das Land „überfluteten“ und sich tschechische Industrieunternehmen aneignen wollten.[15]

Bedeutung für das deutsche Militärpotential

Nach Darstellung des Historikers Walther Hofer führte die Zerschlagung der Tschechoslowakei zu einem gewaltigen Kraftzuwachs des deutschen Militärpotentials.[16] Die Tschechoslowakei galt damals als ein Land mit einer starken und fortschrittlichen Maschinenbauindustrie. Das Land strebte seit 1918 (also seit seiner Gründung) nach Eigenständigkeit bei der Ausrüstung seines Militärs (siehe z. B. die Česká zbrojovka; dt.: Tschechische Waffenfabrik).

Der Wehrmacht fiel die Ausrüstung von 40 Divisionen der aufgelösten tschechoslowakischen Armee in die Hände. In seiner Rede vor dem Reichstag vom 28. April 1939 nannte Hitler als Beute unter anderem:

  • 1582 Flugzeuge,
  • 501 Flakgeschütze,
  • 2175 Geschütze,
  • 785 Minenwerfer,
  • 469 Panzer,
  • 43.876 Maschinengewehre,
  • 114.000 Pistolen,
  • 1.090.000 Gewehre.

Drei der zehn deutschen Panzerdivisionen, die den Sichelschnitt gegen Frankreich ausführten, waren mit tschechischen Panzern ausgestattet. Von besonderer Bedeutung war die schwere Artillerie, über die die Wehrmacht kaum verfügte.

Hinzu kam die Erbeutung der tschechoslowakischen Rüstungsindustrie, besonders der Škoda-Werke in Pilsen, deren Produktion nach den Worten von Winston Churchill „von August 1938 bis September 1939 allein fast ebenso groß war wie die der ganzen britischen Rüstungsindustrie“.[17] Zusammenfassend urteilt Hofer:

„Ohne diese Beute wäre also der ‚Blitzkrieg’ und damit der ‚Blitzsieg’ von 1940 nicht möglich gewesen.“[18]

Daneben waren die Tschechoslowakischen Staatsbahnen – auch in Verbindung mit den 1938 eingegliederten Österreichischen Bundesbahnen – eine wertvolle und kriegswichtige Beute.

Sonstiges

Hitler hatte den italienischen Duce Mussolini nicht über die Zerschlagung der Rest-Tschechei informiert (obwohl die beiden sich zwei Tage zuvor persönlich getroffen hatten); laut einem Tagebuch von Außenminister Galeazzo Ciano war Mussolini darüber deutlich verärgert.[19]

Der Tschechoslowakische Wall war ein ausgedehntes Grenzbefestigungssystem der (geographisch langgestreckten) Tschechoslowakei entlang der Landesgrenzen zum Deutschen Reich, zu Österreich, Polen und Ungarn, wobei weitere Linien im Landesinnern verliefen. Er galt als eines der besten Festungsbausysteme des 20. Jahrhunderts. Er wurde nicht vollständig fertiggestellt und gelangte für seinen ursprünglichen Zweck nie zum Einsatz. Vorbild für diesen Festungsgürtel war die Maginot-Linie. Zahlreiche Anlagen dienten der Wehrmacht als Objekte von Beschuss- und Bombardierungs-Tests. Mit diesen Tests wurden die Angriffe auf die Maginot-Linie während des Frankreichfeldzuges im Juni 1940 trainiert. Die Panzerkuppeln und -glocken hatten sehr gute Materialeigenschaften und waren dadurch relativ beschussfest. Sie wurden teilweise hier ausgebaut und im Westwall wiederverwendet.

Siehe auch

Literatur

  • Joachim C. Fest: Hitler. Eine Biografie (2 Bände). Zweiter Band: Der Führer. Ullstein, Frankfurt am Main/Berlin/Wien 1976, ISBN 3-548-03274-5.
  • Martin Broszat: Die Reaktion der Mächte auf den 15. März 1939. In: Bohemia, Nr. 8, München 1967, S. 253–280 (online).

Weblinks

Fußnoten

  1. Nach drei grundsätzlichen Normen vom 14. April 1939 – „Verfügung über die deutsche Gerichtsbarkeit im Protektorat Böhmen und Mähren“, „Verfügung über die Strafgerichte“ und über die „Handlungsweise der Gerichte in zivilrechtlichen Fragen“ – waren deutsche Staatsbürger im Protektorat der reichsdeutschen Gerichtsbarkeit unterstellt und die übrige Bevölkerung im Protektorat, die aus dieser Regelung ausgenommen war, wurde nur in Straf- und Zivilsachen in allen Angelegenheiten, welche die Sicherheit im Reich betrafen, nach diesen Normen behandelt. Hierzu Jan Gebhart, Die tschechische Bevölkerung während der Okkupation und des Zweiten Weltkrieges, in: Heiner Timmermann, Emil Voráček, Rüdiger Kipke (Hg.): Die Beneš-Dekrete. Nachkriegsordnung oder ethnische Säuberung: Kann Europa eine Antwort geben?, Lit Verlag, Münster 2005, S. 162–171, hier S. 166.
  2. Vertrag über das Schutzverhältnis zwischen dem Deutschen Reich und dem Slowakischen Staat vom 18./23. März 1939, RGBl. 1939 II, S. 607.
  3. NS-Archiv: Erledigung der Rest-Tschechei vom 21. Oktober 1938
  4. Vgl. Vertrauliches Protokoll vom 23. März 1939 über wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Reich und dem Staat Slowakei.
  5. Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren vom 16. März 1939, RGBl. 1939 I, S. 485 ff.
  6. Zur Einverleibung vgl. Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen. Mohr Siebeck, Tübingen 2004 (Jus Publicum, Bd. 114), ISBN 3-16-148403-7, S. 90 f.
  7. Joachim Fest: Hitler, 5. Aufl. 1973, S. 787.
  8. Joachim Fest: Hitler, 5. Aufl. 1973, S. 787.
  9. Joachim Fest: Hitler, 5. Aufl. 1973, S. 787.
  10. Marcus Theurer: Bank of England verkaufte Nazi-Gold, FAZ vom 31. Juli 2013.
  11. Ben Quinn: How Bank of England ʻhelped Nazis sell gold stolen from Czechs’, The Guardian vom 31. Juli 2013.
  12. Adam Tooze: Ökonomie der Zerstörung. Die Geschichte der Wirtschaft im Nationalsozialismus. München 2007, S. 359.
  13. Golo Mann: Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main, 1958, S. 885.
  14. Joachim C. Fest: Hitler. Der Führer, Ullstein, 1976, S. 787.
  15. Als Beispiel beschreibt er das Verhalten des Otto-Wolff-Konzerns, vgl. Hans Kehrl, Krisenmanager im Dritten Reich, Düsseldorf 1973, S. 164 f., wobei in diesem Beispiel sich gerade dies nicht so ohne Weiteres ablesen lässt.
  16. Walther Hofer, Herbert R. Reginbogin: Hitler, der Westen und die Schweiz, NZZ, Zürich 2001, ISBN 3-85823-882-1, S. 418 ff.
  17. Zit. nach ebda., S. 422.
  18. Ebda., S. 421.
  19. Hubert Neuwirth: Widerstand und Kollaboration in Albanien 1939–1944. Harrassowitz Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-447-05783-7, S. 26.
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