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Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen

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Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, im Allgemeinen Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen, im Behördenverkehr auch (Ludwigsburger) Zentrale Stelle genannt, trägt Informationen für staatsanwaltschaftliche Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher zusammen, treibt die staatsanwaltlichen Ermittlungen der Bundesländer voran und bündelt sie.

Sie wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und -senatoren der Länder vom 6. November 1958 gegründet und nahm am 1. Dezember 1958 in Ludwigsburg ihre Arbeit auf. Die Zentrale Stelle selbst hatte keine autonomen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsbefugnisse und auch keine Weisungsbefugnis. Die von ihr aufgearbeiteten Fälle wurden zur Entscheidung über eine Anklage an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Sie war eine bedeutende Institution der frühen Bundesrepublik bei der Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen. Erst mit ihrer Gründung begann eine systematische Verfolgung der Untaten.

1961 war die „Zentrale Stelle“ Vorbild für die „Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen“ in Salzgitter.[1]

Nicht verwechselt werden mit der „Zentralen Stelle“ sollte die bei der Staatsanwaltschaft Dortmund seit dem 1. Oktober 1961 eingerichtete „Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von Nationalsozialistischen Massenverbrechen“, bei der es sich um eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft mit entsprechender Zuständigkeit für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen handelt.

Einrichtung und Zuständigkeit

Die Einrichtung der Ludwigsburger Zentralen Stelle erfolgte vor dem Hintergrund des Ulmer Einsatzgruppen-Prozesses von 1957/58, der großes Aufsehen in der Öffentlichkeit erregte. Es wurde offensichtlich, dass ein Großteil derjenigen NS-Verbrechen noch nicht geahndet worden war, denen ausländische Staatsangehörige zum Opfer gefallen waren oder bei denen der Tatort im Ausland lag.

Die Besatzungsmächte hatten sich nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 darauf beschränkt, die Verbrechen zu verfolgen, denen ihre eigenen Staatsangehörigen sowie die Bürger verbündeter Staaten zum Opfer gefallen waren. Deutschen Gerichten war es bis 1951 – zeitweilig erst durch Sondergenehmigung – gestattet worden, nationalsozialistische Verbrechen zu ahnden, bei denen deutsche Staatsbürger die Opfer waren. Als die Alliierten sich zurückzogen, tat sich eine Lücke in der Zuständigkeit auf. Oft fühlten sich die Staatsanwälte auch nicht zuständig, weil Tatorte im Ausland lagen und die gemeinschaftlich handelnden Täter unterschiedliche Wohnsitze angenommen hatten. Nun sollte diese Lücke geschlossen und die bislang kaum ermittelten Verbrechen in den östlichen Gebieten geahndet werden.

Die Zuständigkeit der Ludwigsburger Zentralen Stelle wurde bei ihrer Gründung in Richtlinien zur Verwaltungsvereinbarung der Landesjustizminister festgelegt. Sie sollte sich um „NS-Verbrechen“ kümmern, Kriegsverbrechen aufzuklären gehörte nicht zu ihren Aufgaben. Damit wurden auf dem Verwaltungsweg zwei Verbrechenstatbestände festgelegt, die im Strafgesetzbuch nicht unterschieden wurden. Es sollten Straftaten aufgeklärt werden, die in Konzentrationslagern, Ghettos und in Lagern für Zwangsarbeit von Einsatzkommandos und Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD begangen worden waren. Als die Richtlinien zur Verwaltungsvereinbarung 1965 neu formuliert wurde, wurde wiederum ausdrücklich festgelegt, dass die Zentrale Stelle keine Kriegsverbrechen aufzuklären habe. Trotzdem leitete die Zentrale Stelle über 1.000 Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Wehrmacht, vor allem des Heeres ein. Kein einziges der Verfahren führte zu einer Anklageerhebung, die Verfahren wurden eingestellt. Der ehemalige Leiter der Zentralen Stelle, Oberstaatsanwalt Alfred Streim, urteilte, die strafrechtliche Aufklärung von Verbrechen der Wehrmacht sei „insbesondere aus politischen Gründen unterblieben“.[2] Die Historikerin Annette Weinke sieht in den Begrenzungen der Ludwigsburger Zentralstelle auf Vorermittlungen und ihre Verpflichtung, den Fall danach an die regional zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben, einen „kardinalen Geburtsfehler“ der Einrichtung, der die Strafverfolgung und Verurteilung der Täter massiv erschwert habe.[3]

Entwicklung und Ergebnisse

Ursprünglich war die Stelle nur mit zehn Staatsanwälten besetzt, später arbeiteten bei der Ludwigsburger zentralen Stelle zeitweilig bis zu 121 Beschäftigte, darunter 49 Staatsanwälte und Richter. Die Sollstärke betrug 50 Staatsanwälte und Richter.[4] Der erste Behördenleiter Erwin Schüle, „eine schillernde Persönlichkeit“,[5] arbeitete zunächst erfolgreich. Er trat zum 1. September 1966 zurück,[6] nachdem seine vormalige Mitgliedschaft in der SA und der NSDAP bekannt geworden war.[7] Sein Nachfolger Adalbert Rückerl leitete etwa zwanzig Jahre lang die Behörde und wurde 1984 durch Alfred Streim abgelöst, der das Amt bis 1996 leitete, ehe es Willi Dreßen übernahm. Seit Herbst 2000 wird die Zentrale Stelle von Kurt Schrimm geleitet, der zuvor bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig war und Anfang der 1990er-Jahre im Verfahren gegen den NS-Kriegsverbrecher Josef Schwammberger vor dem Landgericht Stuttgart die Anklage vertrat.

1964 sowie 1966 wurden die Zuständigkeiten der Zentralen Stelle ausgeweitet. Während zuvor der Tatort im Ausland die Zuständigkeit begründete, wurden jetzt auch Vorermittlungen gegen Angehörige der Reichsbehörden, der Polizei und Lagermannschaften der Konzentrationslager auf dem Gebiet der Bundesrepublik eingeleitet. Später wurden auch Verbrechen gegenüber Kriegsgefangenen verfolgt.

Die Zentrale Stelle versuchte in den frühen 70er Jahren, der Weitergabe und Durchführung des Kommissarbefehls nachzugehen. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch ein Großteil der Verdächtigen bereits verstorben. Weitere Untersuchungspunkte waren verschiedene zentrale Befehle des Oberkommandos der Wehrmacht und des Oberkommandos des Heeres:

  • der Nacht- und Nebel-Erlass vom 7. Dezember 1941 (Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in besetzten Gebieten)
  • der Kommandobefehl vom 7./18. Oktober 1942 (Befehl über die Behandlung feindlicher Terror- und Sabotagetrupps)
  • der Kugel-Erlass vom 2./4. März 1944 (Anordnung von Maßnahmen gegen wiederergriffene flüchtige kriegsgefangene Offiziere und nicht arbeitende Unteroffiziere mit Ausnahme britischer und amerikanischer Kriegsgefangener)
  • der Befehl über Maßnahmen gegen Überläufer und deren Angehörige vom 19. November 1944

Die Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen der NS-Zeit wurde keineswegs von allen Seiten begrüßt und gefördert. Der Ludwigsburger Bürgermeister Anton Saur befand die Einrichtung als rufschädigend für das Ansehen der Stadt. Regierungsvertreter untersagten Mitarbeitern bis zum Jahre 1964, Archive in Osteuropa zu besuchen, vorgeblich, weil dort gefälschtes Material untergeschoben werde. Als 1965 die Verjährung von Mord drohte, und damit die Möglichkeit, dass untergetauchte NS-Verbrecher wieder auftauchen könnten, erhielt die Zentrale Stelle, deren Anträge von der Bundesregierung stets überheblich und anmaßend zurückgewiesen[8] worden waren, die Erlaubnis, auch Archive in Osteuropa zu nutzen. Eine große Gruppe von Ermittlern reiste nach Warschau und unterbrach damit die Verjährung. Der frühere Generalbundesanwalt Max Güde bezeichnete noch 1968 Staatsanwälte, die aus Moskau Material abholten, als „unsere Idioten“.

Durch die Vorermittlungen der Zentralen Stelle kam es in den 1960er und 1970er Jahren zu einer vorher und auch später nicht mehr erreichten hohen Anzahl von Strafprozessen. Die Zentrale Stelle war auch maßgeblich bei den Ermittlungen zum Auschwitz-Prozess 1963–1965 beteiligt. Insgesamt wurden fast 7200 Vorermittlungsverfahren an die Justizorgane der Bundesländer weitergeleitet, bei denen in der Regel mehrere Täter namentlich beschuldigt wurden. So gab es alleine im Herbst 1966 300 Vorermittlungsverfahren, im September 1967 bereits etwa doppelt soviele.[9]

Die Verjährungsfrist für Tötungsverbrechen wurde 1969 auf 30 Jahre verlängert und 1979 schließlich aufgehoben. 1999 wurde beschlossen, die Ludwigsburger Zentrale Stelle solange weiterzuführen, wie Strafverfolgungsaufgaben anfallen. Im April 2001 waren noch 12 Vorermittlungen nicht abgeschlossen.

Seit dem Jahr 2000 sind die nicht mehr aktuell benötigten Unterlagen der Zentralen Stelle durch die Ludwigsburger Außenstelle des Bundesarchivs bibliothekarisch zugänglich. Eine ständige Ausstellung zu den Ermittlern von Ludwigsburg im nahen Schorndorfer Torhaus unterrichtet über die Geschichte und Tätigkeit der Behörde. Die Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart besorgt die wissenschaftliche Auswertung.

Im Jahr 2008 übergab die Zentrale Stelle der Münchner Staatsanwaltschaft die Ergebnisse ihrer Vorermittlungen gegen John Demjanjuk, der als Aufseher im Vernichtungslager Sobibor gearbeitet haben soll.[10] Gegen einen weiteren mutmaßlichen NS-Verbrecher, der in den Vereinigten Staaten lebe, werde in Zusammenarbeit mit amerikanischen Behörden noch ermittelt. Ob gegen den mutmaßlichen KZ-Wächter Josias Kumpf, den die Vereinigten Staaten im März 2009 nach Österreich abgeschoben haben, ermittelt wird, war lange offen, ehe dieser im Oktober 2009 in Wien starb.[11][12][13]

Insgesamt wurden in der alten Bundesrepublik gegen 106.496 Personen Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren geführt, davon wurden 6.495 Angeklagte rechtskräftig wegen NS-Verbrechen verurteilt.

Die Arbeit der Ludwigsburger Zentralen Stelle hat trotz vieler Hemmnisse insgesamt etwa 45 % aller ab 1945 gezählten Vorermittlungen bearbeitet und somit eine beträchtliche Anzahl von Verfahren ausgelöst. In vielen Fällen kam es zu milden Urteilen oder Freisprüchen. Dies wurde von Teilen der Öffentlichkeit mit Unverständnis zur Kenntnis genommen.

Am 6. April 2013 wurde bekannt, dass die Zentrale Stelle in den Wochen nach diesem Datum Vorermittlungen gegen 50 frühere Aufseher des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau einleiten würde. Der Vorwurf lautete auf Beihilfe zum Mord.[14] Der Leiter der Zentralen Stelle Kurt Schrimm hält es seit dem Urteil gegen John Demjanjuk (er war Wachmann im Lager Vernichtungslager Sobibor) für aussichtsreich, auch gegen KZ-Aufseher Prozesse zu führen. Demjanjuk war 2011 in München wegen Beihilfe zum Mord in 20.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. [15] Das Urteil gegen Demjanjuk wurde nicht rechtskräftig, da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision gegen dieses Urteil eingelegt hatten. Zu einer Revisionsverhandlung des Bundesgerichtshofs kam es bis zu Demjanjuks Tod jedoch nicht mehr.[16]

Am 19. Februar 2014 kam es zu Durchsuchungen der Wohnungen bzw. Häuser von 30 ehemaligen SS-Angehörigen aus dem KZ Auschwitz durch Angehörige verschiedener Landeskriminalämter. Dies geschah aufgrund von Ermittlungen der Zentralen Stelle. Dabei handelte es sich um 24 Männer und sechs Frauen, welche in untersten Diensträngen, vom SS-Sturmmann bis SS-Rottenführer, im KZ Auschwitz als Wachpersonal, Buchhalter, Sanitäter und Fernschreiberin dienten. Diese ehemaligen Angehörigen der KZ-Mannschaft im Alter von 88 bis 99 Jahren waren von der ZSt identifiziert worden. Drei dieser Personen wurden vorübergehend festgenommen. Im August 2014 liefen nur noch gegen acht Personen dieses Kreises ernsthafte Ermittlungsverfahren. Die anderen Verfahren wurden eingestellt da die Verdächtigen starben bzw. verhandlungsunfähig waren. In einem Fall stellte sich heraus, dass der Verdächtige nicht zur KZ-Mannschaft gehörte. Ein anderer war bereits in Polen verurteilt worden. Von 6.500 SS-Leuten, welche in Auschwitz arbeiteten, wurden in der Bundesrepublik nur 29 und in der DDR nur 20 verurteilt. Dieses Nichthandeln der deutschen Justiz wird inzwischen von Beobachtern als zweite Schuld Deutschlands bezeichnet. Über die Gründe des Scheiterns der juristischen Aufarbeitung schreibt der Spiegel u. a. „Der Massenmord von Auschwitz war vielen Deutschen vor 1945 egal – danach auch.“ Es hätten sich schlicht keine Juristen gefunden welche die Täter überführen und bestrafen wollten.[17]

Siehe auch

Literatur

  • Rüdiger Fleiter: Die Ludwigsburger Zentrale Stelle – eine Strafverfolgungsbehörde als Legitimationsinstrument? Gründung und Zuständigkeit 1958 bis 1965. In: Kritische Justiz. 35. Jg., 2002, S. 253–272.
  • Norbert Frei (Hrsg.): Transnationale Vergangenheitspolitik. Der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern in Europa und nach dem Zweiten Weltkrieg. Göttingen 2006. ISBN 3-89244-940-6.
  • Michael Greve: Der justitielle und rechtspolitische Umgang mit den NS-Gewaltverbrechen in den sechziger Jahren. Frankfurt/M 2001.
  • Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren. Göttingen 2004, ISBN 3-89244-748-9.
  • Hans H. Pöschko (Hrsg.): Die Ermittler von Ludwigsburg. Deutschland und die Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Herausgegeben im Auftrag des Fördervereins Zentrale Stelle e. V., Berlin 2008. ISBN 978-3-938690-37-6
  • Adalbert Rückerl: Strafverfolgung von NS-Verbrechen 1945–1978. Eine Dokumentation. Karlsruhe 1979, ISBN 3-8114-0679-5.
  • Annette Weinke: Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland. Paderborn u. a. 2002, ISBN 3-506-79724-7.
  • Annette Weinke: Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst. Die Geschichte der Zentralen Stelle in Ludwigsburg 1958–2008, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2008, ISBN 3-534-21950-3.[18]
  • Heike Krösche: 'Die Justiz muss Farbe bekennen'. Die öffentliche Reaktion auf die Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen 1958. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Bd. 56, 2008, H. 4, S. 338–357.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. uni-hildesheim.de , Vortrag 27. Oktober 2008
  2. Wolfram Wette: Die Wehrmacht. Feindbilder, Vernichtungskrieg, Legenden. Frankfurt 2005, ISBN 3-596-15645-9, S. 240.
  3. Annette Weinke: Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst. Die Geschichte der Zentralen Stelle Ludwigsburg 1958–2008 (Forschungsstelle Ludwigsburg; 13), Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-21950-6, S. 28
  4. Hinweis bei: Rudolf Wiethölter, Rechtswissenschaft, Fischer, Frankfurt/M 1968, S. 151 f.
  5. Wolfram Wiesemann, 50 Jahre Aufklärung von NS-Verbrechen, in: Einsicht 01, Bulletin des Fritz Bauer Instituts, 1 (2009), S. 61.
  6. Nazijäger mit Vergangenheit auf einestages, 29. November 2008
  7. Dazu siehe: Annette Weinke, Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst. Die Geschichte der Zentralen Stelle Ludwigsburg 1958–2008, Darmstadt 2008.
  8. Micha Brumlik, Doron Kiesel, Cilly Kugelmann: Jüdisches Leben in Deutschland seit 1945. Athenaeum Vlg., Frankfurt 1986 ISBN 3-7610-0396-X.
  9. Hinweis bei: Rudolf Wiethölter, Rechtswissenschaft, Fischer, Frankfurt/M 1968, S. 151 f.
  10. „Unser Auftrag ist Aufklärung.“, Wiener Zeitung, extra S3, 23./24. Januar 2010 (abgerufen am 22. November 2013)
  11. Michael Martens: Mit Zufall und Akribie in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Mai 2009, S. 2.
  12. rauch.twoday Johannes Rauch: Verjähren NS-Verbrechen? 14. Juli 2009
  13. ORF Vorarlberg Rauch: Alle Details zum Fall Kumpf offenlegen, ORF Vorarlberg 14. Juli 2009
  14. Fahnder sind 50 KZ-Aufsehern auf der Spur. In: tagesschau.de, 6. April 2013.
  15. spiegel.de: Fahndung nach Nazi-Verbrechern: Ermittler sind 50 KZ-Aufsehern auf der Spur
  16. John Demjanjuk Nazi-Scherge stirbt in Altenheim
  17. Klaus Wiegrefe: Die Schande nach Auschwitz. Der Spiegel 35/2014, S. 28–35.
  18. Claudia Steur: Rezension zu: Weinke, Annette: Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst. Die Geschichte der Zentralen Stelle Ludwigsburg 1958–2008. Darmstadt 2008, in: H-Soz-u-Kult, 3. Juli 2009
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