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Wohngebäude

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Wohngebäude in Washington, D.C.

Der baurechtliche Begriff Wohngebäude bezeichnet ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist auch die Bezeichnung Wohnhaus üblich.

Der Begriff

In Deutschland wird der Begriff vor allem in den Landesbauordnungen gebraucht. Dort gelten als Wohngebäude solche Gebäude, die ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt sind. Für gewöhnlich sind freiberufliche Tätigkeiten inbegriffen, teilweise auch vergleichbare gewerbliche Nutzungen. Es können also auch gemischt genutzte Gebäude sein, soweit der Charakter einer Wohnnutzung erhalten bleibt.

Durch das Statistische Bundesamt werden zahlreiche Statistiken über den Wohngebäuden und über Wohnungen erstellt. Wohngebäude sind demnach Gebäude, die mindestens zur Hälfte – gemessen an der Gesamtnutzfläche – Wohnzwecken dienen.[1]

Für Wohngebäude gilt in Deutschland unter anderen die Energieeinsparverordnung (für bestimmte andere Gebäudetypen gilt sie nicht bzw. nur teilweise).

Die Bauordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Wohngebäuden nach der Höhe:

Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. (Landesbauordnung NRW)

Unterscheidung

Zur Unterscheidung verschiedener Haustypen kann zum Beispiel nach Nutzung, Baukonstruktion oder Stellung zu Nachbargebäuden und Art des Grundrisses differenziert werden. Nachfolgend einige Beispiele:

Man unterscheidet auch, je nachdem, ob die Wirtschaftsräumlichkeiten im Wohngebäude untergebracht sind, das Eindachhaus oder, wenn sie als eigenständiges Gebäude stehen, verschiedene Gebäudeensemble: Paarhof, Haufenhof. Sind einzelne Bestandteile aneinander gebaut entstehen Flügel, traditionelle Formen: Zweiseithof, Dreiseithof, Vierseithof. Bei modernen Wohnhäusern sind solche Differenzierungen ungebräuchlich.

Grundrisskonfigurationen:

  • Punkthaus: Als Punkthäuser bezeichnet man Gebäude mit einem um einen Mittelpunkt zentrierten Grundriss. Meist werden mit dem Begriff Punkthaus Wohnhochhäuser mit innerem Erschließungskern und außenliegenden Wohneinheiten bezeichnet.
  • Einraumhaus: Einfachste Aufteilung des Grundrisses
  • Bei aneinander gebauten oder verschmolzenen Bauten wird von Gebäudeflügel gesprochen. Eine dreiflügelige Anlage umgibt zumeist einen Ehrenhof, der in der Regel zur Erschließungsseite hin offen ist. Eine vierflügelige Anlage umschließt wie der bäuerliche Vierseithof oder der klösterliche Kreuzgang einen zumeist rechteckigen, geschlossenen Innenhof.
  • Hofhaus mit Innenhof: Das altorientalische Hofhaus (z. B. der Sumerer) stellt einen der frühesten Vertreter dieses Bautyps dar. Die Grundrisse sind oft unregelmäßig und entwickeln viele Varianten, die im Westen an der ganzen Mittelmeerküste zu finden sind und im Osten in ganz Asien bis hin zu den Chinesischen Formen, zum Beispiel dem Siheyuan. Zu diesen Bauformen zählen auch der Vierkanter, die südländische Villa: die Patio- und Atriumhäuser.

Traditionelle Bauweisen in ethnologischem Kontext:

Geschichte der Wohnhaustypen

Altes Haus in Oberbayern.

Historische Entwicklung von Häusertypen ist im Folgenden genannt:[2]

Antike

  • Megaron als Haustyp des antiken Griechenlands
    • Prostashaus als eine Weiterentwicklung des Megarons durch die Verschmelzung mit dem mediterranenen Hofhaus.
  • Pastashaus ein Haustyp, der sich im vierten vorchristlichem Jahrhundert im Norden Griechenlands verbreitete.
  • Peristylhaus als eine Hofhausform die im Hellenismus weite Verbreitung fand und die Römer beeinflusste.
  • Römerhaus als Sammelbegriff der Häuser des Römisches Reiches

Mittelalter und Neuzeit

Vorindustrielles Stadthaus

Entstanden aus der Tradition der mittelalterlichen Städte vereint es Wohnen und Arbeiten für Handwerker, Kaufleute und Ackerbürger unter einem Dach. Ein für die Stadt oder Stadtteil einheitliches Aussehen und Größe ergibt sich aus den Größen der Bauparzellen, Bauordnungen und Zeitpunkt des Wiederaufbaus nach Zerstörung ganzer Areale. Die Stadthäuser stammen aus der Zeit der Gotik bis zum Klassizismus.

Städtisches Mietshaus

Entstanden ist das Mietshaus in der Zeit, als die Städte in der Industrialisierungsphase einen enormen Bevölkerungszuwachs hatten. Die städtischen Mietshäuser wurden als Kapitalanlage angelegt und damit auf Rendite optimiert. Das bedeutet: maximal mögliche Bebauung des Grundstücks, 4 bis 5 Vollgeschosse, unter Umgehung der Bauvorschriften auch mehr. Die extremste Ausprägung sind die Mietskasernen. Andererseits können städtische Mietshäuser auch großbürgerliche Wohnungen mit 500 m² Wohnfläche und mehr enthalten, mit entsprechend repräsentativer Innengestaltung. Die Außengestaltung erfolgte typisch in einem der vielen Stilrichtungen des Historismus. Die Bauweise folgte anfänglich teilweise noch vorindustriellen Traditionen, z. B. Fachwerk, das aber bauaufsichtlich bald verboten wurde und Baustoffe der Industrialisierung wie Mauerwerk aus genormten Backsteinen, Stahlträger und Beton setzte sich durch. Die Grundrisse entsprechen meist einem der örtlichen Typen.

Siedlungshaus

Sozial motivierter Großsiedlungsbau

Angesichts der elendigen Wohnverhältnisse der Arbeiter-Familien gab es verschiedene Ansätze wohlhabender Personen, diese Not zu lindern. Typische Beispiele sind die Werkssiedlungen großer Fabriken. Auch private Vereine errichteten Siedlungen unter sozialen Aspekten, beispielhaft sei die Siedlung Ostheim in Stuttgart. Typisch für diese Siedlung ist eine große Anzahl von ähnlichen Häusern, etwa Reihenhäuser, Doppelhäuser mit mehreren Wohnungen oder Mehrfamilienhäuser. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden viele Wohnsiedlungen durch Genossenschaften organisiert.

Städtische Villa

Einfamilienhaus mit gehobenem Anspruch an Wohnfläche, Komfort und Repräsentationsbedürfnis für die Oberschicht der Stadtbevölkerung. Die Städtische Villa entstand typisch in der Zeit von 1850 bis etwa 1930 und verdeutlicht im Stil deutlich den herrschenden Zeitgeschmack.

Großwohnungsanlagen

Geschichte der Wohnhauskonstruktion

In Mitteleuropa lassen sich im Hausbau verschiedene Phasen abgrenzen, die sich in Bauweise und verwendeten Materialien unterscheiden.

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt, Fachserie 5, Reihe 3, 2011, Seite 3
  2. Marco Bussagli: Was ist Architektur. Kaiser Verlag, 2003, ISBN 3-7043-9017-8, S. 42 ff.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Häuser – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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