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Wissenschaftsrat

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Dieser Artikel behandelt den Wissenschaftsrat in Deutschland. Für weitere Bedeutungen siehe Wissenschaftsrat (Begriffsklärung).
Datei:Briefmarke 50 Jahre Wissenschaftsrat.jpg
Sonderbriefmarke zum 50-jährigen Jubiläum des Wissenschaftsrates

Der Wissenschaftsrat ist das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland. Er wurde am 5. September 1957 gegründet und berät Bund und Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung des Hochschulsystems sowie der staatlichen Förderung von Forschungseinrichtungen.

Aufgaben

Seine Beratungsfunktion erfüllt der Wissenschaftsrat hauptsächlich durch die Erarbeitung von Empfehlungen, die auch veröffentlicht werden. Diese Empfehlungen können sowohl einzelne wissenschaftliche Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) als auch übergreifende Fragestellungen des Wissenschaftssystems (zum Beispiel Hochschulzugang, Lehrerbildung, Hochschulmedizin) betreffen.

Daneben hat der Wissenschaftsrat im Laufe der Zeit eine Reihe von Einzelaufgaben übernommen:

Bisherige Vorsitzende
Name Jahr
von bis
Helmut Coing 1958 1961
Ludwig Raiser 1961 1965
Hans Leussink 1965 1969
Reimar Lüst 1969 1972
Theodor Heidhues 1972 1976
Wilhelm A. Kewenig 1976 1979
Andreas Heldrich 1979 1982
Hans-Jürgen Engell 1982 1985
Heinz Heckhausen 1985 1987
Kurt Kochsiek 1987 1989
Dieter Simon 1989 1993
Gerhard Neuweiler 1993 1994
Karl-Heinz Hoffmann 1994 1996
Dagmar Schipanski 1996 1998
Winfried Schulze 1998 2001
Karl Max Einhäupl 2001 2006
Peter Strohschneider 2006 2011
Wolfgang Marquardt 2011 heute

Trägerschaft und Organisation

Träger des Gremiums sind die Regierungen des Bundes und der Länder. Die Vollversammlung des Wissenschaftsrats besteht aus zwei gleichberechtigten Kommissionen. Die Wissenschaftliche Kommission besteht aus 24 Wissenschaftlern und 8 Repräsentanten des öffentlichen Lebens. Sie werden vom Bundespräsidenten berufen. Die 24 Wissenschaftler werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, der Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft gemeinsam vorgeschlagen. Die 8 Repräsentanten des öffentlichen Lebens werden von Bundes- und Landesregierungen gemeinsam vorgeschlagen. Die Verwaltungskommission besteht aus je einem entsendeten Vertreter der sechzehn Länder und sechs Vertretern des Bundes, wobei letztere jedoch 16 Stimmen besitzen, so dass auch die Verwaltungskommission auf 32 Stimmen kommt. Vollversammlungen des Wissenschaftsrates finden vierteljährlich statt und müssen ihre Beschlüsse mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen. Die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats ist in Köln. Dort betreuen etwa 80 Mitarbeiter – davon 40 Wissenschaftler – die Arbeit des Wissenschaftsrates in seine Gremien und Ausschüssen. Der Vorsitzende des Wissenschaftsrats wird jeweils für ein Jahr bestimmt und vertritt den Wissenschaftsrat nach außen.

Siehe auch

Literatur

  • Olaf Bartz: Der Wissenschaftsrat. Entwicklungslinien der Wissenschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland 1957–2007. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-515-09074-2.
  • Olaf Bartz: Wissenschaftsrat und Hochschulplanung. Leitbildwandel und Planungsprozesse in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1957 und 1975, Diss., Köln 2005. (als elektronische Ressource verfügbar)
  • Hans Christian Röhl: Der Wissenschaftsrat. Kooperation zwischen Wissenschaft, Bund und Ländern und ihre rechtlichen Determinanten, Nomos, Baden-Baden 1994, ISBN 3-7890-3480-0.
  • Andreas Stucke: Der Wissenschaftsrat. In: Falk, Svenja/Rehfeld, Dieter/Römmele, Andrea/Thunert, Martin (Hrsg.): Handbuch Politikberatung. VS Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 978-3-531-14250-0, S. 248–254.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Wissenschaftsrat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.