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Wirtschaftskriminalität

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Wirtschaftskriminalität ist die Bezeichnung für Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge aufweisen. Da in Deutschland keine Legaldefinition von Wirtschaftskriminalität besteht, greift das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Zuordnung der Straftaten zur Wirtschaftskriminalität (s. nächsten Abschnitt) auf den Katalog des § 74c Abs. 1 Nr. 1 bis 6b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zurück.[1] Die kriminellen Handlungen können sich dabei gegen Privatpersonen, andere Unternehmen oder den Staat richten.

Um die Mitte des 20. Jahrhunderts untersuchte Donald R. Cressey die Ursachen wirtschaftskrimineller Handlungen. Dabei entwickelte er einen der bis heute bekanntesten Erklärungsansätze der Entstehungsgründe doloser Handlungen, das Fraud Triangle. Der von Cressey vorgestellte Ansatz wird auch als Strategisches Dreieck, Doloses Dreieck, Fraud Dreieck oder Kriminalitätsrisiko-Modell bezeichnet und beruht auf Befragungen von verurteilten Wirtschaftsstraftätern.[2]

Relevante deutsche Strafvorschriften sind u. a. die Abgabenordnung, das Strafgesetzbuch, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Geldwäschegesetz und das Wertpapierhandelsgesetz.

Die wirtschaftliche Entwicklung seit der Wende vom 20. zum 21. Jahrhundert und vor allem neu verfügbare Technologien haben zu einer neuen Dimension von Wirtschaftsdelikten geführt. In der Literatur werden sie einerseits immer noch mit Wirtschaftskriminalität oder white collar crime bezeichnet, andererseits sind aber auch neue Termini wie unter anderem Finanzbetrug auszumachen.

Beispiele für Wirtschaftskriminalität

Auch unautorisierte Spekulationen wie die Fälle Nick Leeson und Jérôme Kerviel gehören in die Kategorie Wirtschaftskriminalität.

Zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland

Fallzahlen

Laut Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2011 des Bundeskriminalamts (BKA) wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 79.515 Wirtschaftsstraftaten registriert; das sind rd. 23 % weniger als 2010. Damit sind die Fallzahlen auf dem niedrigsten Stand seit 2007 - zurückzuführen auf den Abschluss eines Großverfahrens im Bereich bandenmäßigen Betrugs mit 14.589 Taten 2010 in Niedersachsen. Der Anteil der wirtschaftskriminellen Fälle betrug nur 1,3 % (2010: 1,7 %) der Gesamtzahl der Straftaten. [4]

Im Gegensatz zum BKA meint die KPMG in ihrer neuesten Studie zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012: "In jedem Jahr werden in Deutschland knapp 675.000 Wirtschaftskriminalitätsfälle in den Unternehmen begangen und bekannt. [5] " Eine Grundlage für diese Zahl wird in der Studie nicht gegeben. Von den 30 befragten der Top 100-Unternehmen in Deutschland (Auswahl nach Anzahl der Mitarbeiter und Umsatz) waren 18 (56 Prozent) in den vergangenen zwei Jahren von Wirtschaftskriminalität betroffen. Nach Angaben der angegriffenen Unternehmen - so die Studie - betrug die Anzahl der Wirtschaftsfälle insgesamt 308.[6] Fast ein Viertel (24%) der befragten mittelständischen Unternehmen (300) wurden durch Wirtschaftsdelikte geschädigt.[7]

2011 berichteten in einer von PricewaterhouseCoopers/Uni Halle-Wittenberg (PwC/UHW) veranlassten Umfrage 52% der einbezogenen Unternehmen (830 Großunternehmen) über mindestens einen Schadensfall, unter Berücksichtigung konkreter Verdachtsfälle 59% [8] In der Studie zum öffentlichen Sektor 2010 heißt es, dass in den letzten zwei Jahren "fast jede dritte Behörde (29%) nachweislich durch mindestens eine strafbare Handlung betroffen wurde" und dass unter Einbeziehung der konkreten Verdachtsfälle (? d.V.) die vermutliche Belastungsquote sich auf insgesamt 52% erhöht.[9]

Schäden

Gemäß BKA-Präsident Ziercke verursachte "Wirtschaftskriminalität ... 2011 mit über 4 Milliarden Euro etwa die Hälfte des in der deutschen Polizeilichen Kriminalitätsstatistik durch Kriminalität ausgewiesenen Gesamtschadens, obwohl der Anteil dieser Delikte an den gesamten statistisch erfassten polizeilichen Straftaten in den letzten fünf Jahren immer unter 1,8 Prozent lag".[10]. Im Lagebild 2011 wird darauf hingewiesen, dass die Schadenssumme (4,106 Mia Euro)um rund 10 % geringer ist als im Vorjahr (4,665 Mia Euro) und damit weniger gesunken ist als die Anzahl der Wirtschaftsdelikte. [11]

Hat PwC/UHW noch in einer früheren Studie die den Unternehmen entstandenen Gesamtschäden hochgerechnet: 2007 rd. 4,3 Mrd. € zuzüglich rd. 1,75 Mrd. € Managementkosten für die Kriminalitätsfolgen [12], so wird in den neueren Untersuchungen von 2009 und 2011 - wahrscheinlich aufgrund der Problematik (s. nächsten Absatz) auf derartige Hochrechnungen verzichtet.

Für den öffentlichen Sektor dagegen hat PwC/UHW eine Hochrechnung auf den Gesamtschaden vorgenommen. In der Studie 2010 heißt es wörtlich: "Wir gehen …selbst bei vorsichtiger Schätzung davon aus, dass die direkten finanziellen Schäden für die Verwaltung in Deutschland 2 Milliarden Euro jährlich deutlich übersteigen dürften."[13] Hierbei wurden allerdings als Basis der Berechnung nicht nur - wie sonst üblich und im Gegensatz zur Hochrechnung 2007 für die Privatwirtschaft - die gemeldeten Deliktfälle herangezogen, sondern zusätzlich die Verdachtsfälle als weitere Grundlage genommen, so dass das Dunkelfeld zweifach berücksichtigt wurde. Bei einer Hochrechnung auf das Dunkelfeld ist nur von den tatsächlich entdeckten Fällen auszugehen (vgl. Hochrechnungen bei Bundes- oder Landtagswahlen auf der Grundlage bereits ausgezählter Stimmen, nicht vermuteter Stimmen) - Verdachtsfälle sind jedoch unentdeckte Taten. Daher dürfte die für die Behörden angesetzte Schadenssumme weitaus geringer sein, sich höchstens etwa auf die Hälfte von 2 Mrd. €, also rd. 1 Mrd €, belaufen.

Für privatwirtschaftliche Unternehmen wurden statt einer Hochrechnung auf den Gesamtschaden die durchschnittlichen Schäden pro Unternehmen berechnet. Danach sind den befragten Großunternehmen 2011 finanzielle Schäden von durchschnittlich rd. 8,39 Mill. € (2009 rd. 5,57 Mill. €) entstanden, wozu noch durchschnittlich rd. 636.000 € Managementkosten kommen.[14]

Für den öffentlichen Sektor wurde 2010 von den befragten Verwaltungen der finanzielle Schaden in den letzten zwei Jahren im Durchschnitt auf rd. 164.000 € pro Behörde beziffert (Befragung von 500 Behörden).[15] Im Vergleich dazu beträgt die durchschnittliche Schadenssumme pro von Wirtschaftsdelikten betroffenen Unternehmen (2011) das 50-fache (Vergleich ohne Managementkosten).

Problematik der BKA-Statistiken und Unternehmenszahlen

Gemäß BKA-Präsident Ziercke geben "die polizeilichen Daten ... das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität nur eingeschränkt wieder. In erster Linie sind es die Interessenlagen der Opfer, die zur Folge haben, dass nur ein Teil der begangenen Wirtschaftsdelikte bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wird. Betroffene Unternehmen fürchten Image- und Reputationsverluste. Die interne Schadensbegrenzung steht oftmals noch an erster Stelle".[16]

Hinzu kommt, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik, die Grundlage der BKA-Lagebilder, nur die polizeilich gemeldeten Fälle enthält. Die direkt bei den Staatsanwaltschaften angezeigten Wirtschaftsdelikte werden, da hierfür keine Meldepflicht besteht, in der PKS nicht erfasst.

Außerdem können weder die nicht entdeckten noch die nicht gemeldeten Delikte, sog. Dunkelfeld, in die Schadenszahlen einbezogen werden, so dass die tatsächliche Anzahl der Fälle weitaus größer als die im Hellfeld des BKA genannten Zahlen sein dürfte.

Das BKA weist darauf hin, dass "die in der PKS erfassten Schadenssummen den durch die Wirtschaftskriminalität tatsächlich verursachten Gesamtschaden jedoch nur teilweise abbilden" können, da "neben den entstandenen monetär darstellbaren Schäden auch die durch das kriminelle Handeln verursachten immateriellen Schäden betrachtet werden" müssen und ferner, dass "diese Schäden statistisch kaum zu beziffern sind und diesbezügliche Schätzungen stark voneinander abweichen" und daher" eine belastbare Aussage hierzu nicht möglich" ist. "Unstrittig ist jedoch, dass gerade die nicht quantifizierbaren immateriellen Schäden wesentliche Faktoren für die Bewertung des Schadenspotenzials der Wirtschaftskriminalität sind". [17]

Auf die problematische Art der Hochrechnungen hinsichtlich der Fallzahlen und Schäden bei Unternehmen durch Einbeziehung der Verdachtsfälle wurde bereits eingegangen. In Bezug auf die Schäden gibt es eine weitere andere Auffälligkeit: Im Abschnitt 2.2 ist von Schäden die Rede, die Unternehmen durch wirtschaftskriminelle Handlungen entstanden sind. In keiner der aufgeführten Studien wird der eventuell entstandene Nutzen erwähnt, den Unternehmen aus eigenen wirtschaftskriminellen Handlungen ziehen. Das ist nicht weiter verwunderlich, wenn man weiß, das diese von Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaften herausgegebenen Untersuchungen hauptsächlich dem Zweck dienen, neue Aufträge für Aufdeckungs-, andere Sonder- oder Abschlussprüfungen zu erhalten, um Compliance-Abteilungen aufzubauen, das Interne Kontrollsystem zu durchleuchten, Risikoanalysen vorzunehmen, Antikorruptions-Schulungen inhouse durchzuführen und was dergleichen ähnlich finanziell attraktive Arbeiten sind.

Aus diesem Grund sind derartige Marketing orientierte Studien von PwC, KPMG , aber auch von Ernst&Young, Deloittre, Mummert, Euler Hermes etc. besonders in Hinsicht auf eventuelle Hochrechnungen der Fallzahlen oder der Schäden mit Vorsicht zu betrachten. Trotzdem wurden einige Zahlen im Artikel verwendet, weil das BKA für Wirtschaftskriminalität (wie auch für Korruption) keine Hochrechnungen vornimmt und daher sonst keine Orientierungspunkte für die Bewertung des Schadenspotenzials der Wirtschaftskriminalität vorliegen.

Wirtschaftskriminalität in den USA

"Die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten ('white-collar crime') unterliegt in den Vereinigten Staaten anderen Gesetzmäßigkeiten als in Deutschland. Dies hat mehrere Gründe. Erstens gibt es ein Unternehmenstrafrecht. Das Unternehmen macht sich demnach selbst strafbar. In Deutschland kann es nur wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Unterlassung der Aufsicht über Angestellte zu einem Bußgeld nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) verurteilt werden.

Zweitens ist die Ermittlungspraxis eine andere. Dabei spielen die Richtlinien des Justizministeriums in Washington eine gewichtige Rolle. Sie räumen den Behörden ein Ermessen ein, die Ermittlungen gegen oder sogar ohne Zahlung einer Geldbuße einzustellen oder die Anklagepunkte zu begrenzen ('plea bargain').

Relevante Faktoren sind: Die Schwere der Tat, die Verbreitung krimineller Handlungen im Unternehmen und dessen Beteiligung. Außerdem die Frage, ob es sich bisher rechtmäßig verhalten und ein Compliance-Programm zur Verhinderung von Straftaten eingerichtet hatte. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, inwieweit sich das Unternehmen lernbereit zeigt und Maßnahmen ergreift, um Verstöße künftig zu verhindern, und ob es alternative Sanktionsmöglichkeiten gibt. Und nicht zuletzt ist von Bedeutung, in welchem Umfang es während der Ermittlungen mit den Behörden kooperiert."[18]

Im Rahmen der Ermittlungen im bisher größten Betrugsfall seit der Insolvenz von Enron 2001 wurde im Dezember 2008 Bernard L. Madoff vom FBI verhaftet. Insgesamt geht es bei dem über Jahrzehnte durchgeführten Schneeballsystem um rund 50 Mrd. US-Dollar,[19] rund 38 Mrd. € (Stand Januar 2009). Der Börsenaufsicht SEC wurde vorgeworfen, Hinweise auf Unregelmäßigkeiten jahrelang ignoriert zu haben.[20] Am 16. Dezember 2008 räumte die SEC in einem offiziellen Statement Versäumnisse ein.[21]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BKA, Wirtschaftskriminalität Bundeslagebild 2011 (pressefreie Kurzfassung, Februar 2013), S. 6: im folg. Lagebild 2011
  2. Alexander Schuchter: Perspektiven verurteilter Wirtschaftsstraftäter: Gründe ihrer Handlungen und Prävention in Unternehmen, S. 64
  3. BKA: Begriffserläuterungen
  4. BKA,Lagebild 2011, S. 6 und 7
  5. KPMG, Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012, S.  10
  6. KPMG, S. 25
  7. KPMG, S. 11
  8. PricewaterhouseCoopers/Uni Halle-Wittenberg, (im folg. PwC/UHW), Wirtschaftskriminalität 2011, S. 17,  19 und Abb. 7  20.
  9. PwC/UHW, Kriminalität im öffentlichen Sektor 2010, S. S. 7
  10. zitiert im Vorwort zu KPMG, Studie Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012, Frankfurt/Main, Nov. 2012, S. 2
  11. Lagebild 2011, S. 8
  12. PwC/UHW) Wirtschaftskriminalität 2007 - Sicherheitslage der deutschen Wirtschaft, S. 17 f.
  13. PwC/UHW, Kriminalität [gemeint ist Wirtschaftskriminalität, d. V.] im öffentlichen Sektor 2010 - Auf der Spur von Korruption & Co., S. 20 und 57.
  14. PwC/UHW, Wirtschaftskriminalität 2011, S. 21.
  15. PwC/UHW, S. 21.
  16. so Ziercke laut BKA-Pressemitteilung vom 7. September 2011
  17. Lagebild 2010, S. 11
  18. Roland Steinmeyer, Patrick Späth: "Mehr Rechte für Unternehmen bei Ermittlungen in Amerika. Neue Richtlinien des Justizministeriums in Washington erleichtern Unternehmen die Kooperation mit Ermittlern. Die Einstellung eines Verfahrens ist künftig leichter zu erreichen", F.A.Z. 26. November 2008, S. 21.
  19. SEC Charges Bernard L. Madoff for Multi-Billion Dollar Ponzi Scheme, Presseerklärung der SEC
  20. Madoff hat auch europäische Banken betrogen. Der gigantische Betrugsfall von 50 Mrd. US-Dollar zieht Kreise bis nach Europa. Unterdessen gerät die Bankenaufsicht SEC unter Beschuss, weil der Betrüger jahrelang unbehelligt blieb, F.A.Z., 16. Dezember 2008, S. 21.
  21. Statement Regarding Madoff Investigation

Literatur

  • Kurt Eichenwald: Verschwörung der Narren. Der Enron-Skandal. Eine wahre Geschichte. Goldmann, München 2007, ISBN 978-3-442-15455-5.
  • Daniel Fischer: New Ecocrime und New Economy. In: Hans Felix R. Ehrat, Eric Stupp (Hrsg.): Management & Law. Helbing and Lichtenhahn u. a., Basel u. a. 2003, ISBN 3-7190-2013-4, S. 361ff. (Meilensteine im Management 10).
  • Ramond Fisman, Edward Miguel: „Economic Gangsters“. Korruption und Kriminalität in der Weltwirtschaft. Aus dem Englischen von Thomas Atzert. Campus Verlag, Frankfurt am Main u. a. 2009, ISBN 978-3-593-38973-8.
  • Günter Janke: Kompendium Wirtschaftskriminalität. Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2008, ISBN 978-3-631-57020-3.
  • Leo Müller: Tatort Zürich. Einblicke in die Schattenwelt der internationalen Finanzkriminalität. Econ, Berlin 2006, ISBN 3-430-16908-9.
  • John Perkins: Bekenntnisse eines Economic Hit Man. Unterwegs im Dienste der Wirtschaftsmafia. Riemannn, München 2005, ISBN 3-570-50066-7.
  • Werner Rügemer: Grüezi! Bei welchen Verbrechen dürfen wir behilflich sein? Die Schweiz als logistisches Zentrum der internationalen Wirtschaftskriminalität. Essays, Analysen und Materialien. Distel-Verlag, Heilbronn 1999, ISBN 3-929348-27-6.
  • Diana Ziegleder: Wirtschaftskriminalität im Geschäftsleben. Eine empirische Untersuchung formeller und informeller Handlungsstrategien von Unternehmen am Beispiel Deutschlands. Nomos-Verlags-Gesellschaft, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5278-5 (Nomos Universitätsschriften. Soziologie 12), (Zugleich: Halle-Wittenberg, Univ., Diss., 2009).

Weblinks

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