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Wiener Kongress

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Der Wiener Kongress vom 18. September 1814 bis 9. Juni 1815 legte in Europa zahlreiche Grenzen neu fest und definierte neue Staaten. Anlass war die Niederlage von Napoleon Bonaparte, der zuvor die politische Landkarte des Kontinentes erheblich verändert hatte.

Unter der Leitung des österreichischen Außenministers Fürst von Metternich berieten politisch bevollmächtigte Vertreter aus rund 200 europäischen Staaten, Herrschaften, Körperschaften und Städten, darunter alle bedeutenden Mächte Europas mit Ausnahme des Osmanischen Reiches. Die führende Rolle spielten die fünf Großmächte Russland, das Vereinigte Königreich, Österreich, Preußen und die wiederhergestellte französische Monarchie sowie der Kirchenstaat. Die deutschen Probleme wurden angesichts ihres Umfangs von den übrigen europäischen Angelegenheiten getrennt besprochen.

Delegierte des Wiener Kongresses in einem zeitgenössischen Kupferstich von Jean Godefroy nach dem Gemälde von Jean-Baptiste Isabey

Vorgeschichte und Beginn

Fürst von Metternich (Porträt von Thomas Lawrence)

Nach dem Sturz Napoleons im Frühjahr 1814 beendete der erste Pariser Frieden den Krieg zwischen den Mächten der sechsten Koalition und der französischen Regierung der restaurierten Bourbonenmonarchie unter Ludwig XVIII. Nach Artikel 32 dieses Friedensvertrages sollte in Wien ein Kongress zusammentreten, um eine dauerhafte europäische Nachkriegsordnung zu beschließen. Dazu waren alle am Krieg beteiligten Staaten eingeladen.

Die siegreichen Könige und ihre führenden Minister trafen sich zunächst in London. Im Herbst 1814 begann in Wien der Kongress, zu dem sich Delegationen fast aller Staaten und Mächte Europas einfanden. Von Oktober 1814 bis Juni 1815 wurde Wien und vor allem der Tagungsort, das Außenministerium (später auch die Staatskanzlei) im „Palais am Ballhausplatz“, der Amtssitz von Metternich, zum politischen Zentrum des Kontinents. Gastgeber war Kaiser Franz I. von Österreich.

Zinnmedaille 1814 mit den Büsten der beteiligten Monarchen und Feldherren
sechsfache Umschrift mit Angabe der Siege

Die Gastgeber bemühten sich, den Aufenthalt der hochgestellten Persönlichkeiten möglichst angenehm zu gestalten. Die Abfolge geselliger Ereignisse, Bälle und sonstiger Vergnügungen ließen Charles Joseph Fürst von Ligne den Begriff des „Tanzenden Kongresses“ prägen. In einem Brief an den französischen Staatsmann und Diplomaten Talleyrand vom 1. November 1814 schrieb Ligne:

„Man schreibt mir das Wort zu: ‚Der Kongress tanzt, aber er kommt nicht vorwärts.‘ Es sickert auch nichts durch als der Schweiß dieser tanzenden Herren. Ich glaube auch gesagt zu haben: ‚Dies ist ein Kriegskongress, kein Friedenskongress.‘“

Charles Joseph de Ligne[1]

Auch andere Zeitgenossen zeigten sich, obwohl sie die politische Unbeweglichkeit beklagten, von der Prachtentfaltung beeindruckt. Der Generalsekretär der Versammlung Friedrich von Gentz schrieb in einem Brief vom 27. September 1814:

„Die Stadt Wien bietet gegenwärtig einen überraschenden Anblick dar; alles was Europa an erlauchten Persönlichkeiten umfasst ist hier in hervorragender Weise vertreten. Der Kaiser, die Kaiserin und die Großfürstinnen von Rußland, der König von Preußen und mehrere Prinzen seines Hauses, der König von Dänemark, der König und der Kronprinz von Bayern, der König und der Kronprinz von Württemberg, der Herzog und die Prinzen der Fürstenhäuser von Mecklenburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Coburg, Hessen usw., die Hälfte der früheren Reichsfürsten und Reichsgrafen, endlich die Unzahl von Bevollmächtigten der großen und kleinen Mächte von Europa – dies alles erzeugt eine Bewegung und eine solche Verschiedenheit von Bildern und Interessen, dass nur die außerordentliche Epoche, in der wir leben, etwas Ähnliches hervorbringen konnte. Die politischen Angelegenheiten, welche den Hintergrund dieses Bildes sind, haben indessen noch keinen wirklichen Fortschritt gebracht.“[2]

Ob der Kongress bei allen Vergnügungen seine eigentliche Aufgabe - den Rahmen für eine europäische Friedensordnung zu schaffen - vernachlässigte oder nicht, sei dahingestellt.[3]

Marschall Blücher (1742 - 1819) charakterisierte die Verhandlungen so:

„Der Kongress gleicht einem Jahrmarkt in einer kleinen Stadt, wo jeder sein Vieh hintreibt, es zu verkaufen und zu vertauschen“[4]

Die Verhandlungen

Zar Alexander I. (Gemälde von George Dawe, 1824)

Der Wiener Kongress erarbeitete, dies war eine verhandlungstechnische Neuheit, seine Ergebnisse in Kommissionen. Es gab unter anderem einen Ausschuss für die Deutschen, einen für die europäischen Angelegenheiten, einen für Gebietsfragen, einen für die Flussschifffahrt und einen für den Sklavenhandel. Zu einer formellen „Vollversammlung“ kam es nie. Die Kongressakte (Acte final) trägt nur die Unterschriften der acht Hauptmächte Österreich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Preußen, Russland und Schweden (in dieser Reihenfolge). Die Deutsche Bundesakte, deren Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1 bis 11) in die Kongressakte aufgenommen sind, wurde separat von den Bevollmächtigten der deutschen Staaten unterzeichnet.[5]

Der wichtigste Gegenspieler Metternichs war Zar Alexander I. Daneben spielten auch der britische Gesandte Castlereagh und der Vertreter des besiegten Frankreich, Talleyrand, der sowohl unter dem alten wie dem neuen französischen Regime erheblichen Einfluss hatte, die wichtigsten Rollen. Auch wenn Preußen durch Fürst von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt prominent vertreten war, spielte die Delegation dieses Landes keine besonders starke Rolle. Ein Grund dafür war, dass deren Linie durch das persönliche Eingreifen von König Friedrich Wilhelm III. beeinträchtigt wurde.

Prinzipien und Interessenkonflikte

Richtet man den Blick vom Ballsaal weg auf die eigentlichen Verhandlungen, bleibt vom äußeren Bild der Harmonie nicht mehr viel übrig. Tatsächlich haben sich die Interessengegensätze im Verlauf des Kongresses noch deutlich verschärft.

Der Kongress arbeitete nach fünf übergeordneten Prinzipien, die allerdings teilweise die nachträgliche Konstruktion der Historiker sind. Der Begriff der Legitimität bezeichnet in diesem Zusammenhang die Liquidierung des napoleonischen Staatensystems und die Wiedereinsetzung der alten Dynastien (Bourbonen, Welfen usw.). Wenn ausgerechnet Talleyrand das Legitimitätsprinzip betonte, ging es ihm vor allem um die Anerkennung Frankreichs als gleichberechtigte Macht und damit die Überwindung des Status als Kriegsverlierer.

In diesen Zusammenhang gehört auch der Grundsatz der Restauration der vorrevolutionären politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Die Restauration sollte zwar nicht so weit gehen, dass alle seit 1789 eingetretenen Veränderungen wieder rückgängig gemacht werden sollten, sehr wohl sollte aber allen zukünftigen revolutionären Bestrebungen ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu zählten nicht nur die freiheitlichen, sondern auch die nationalen Bewegungen der Zeit.

Zur Sicherung und Durchsetzung dieses Ziels setzten die Delegationen einerseits auf eine starke monarchische Autorität nach innen und andererseits auf die zwischenstaatliche Solidarität der Länder nach außen.

Einig war man sich in der Schaffung eines europäischen Gleichgewichtssystems zur Verhinderung zukünftiger Kriege.

Ziele des Wiener Kongresses (Schema)

Die praktische Umsetzung vor allem des letztgenannten Ziels kollidierte dabei zunächst jedoch mit den unterschiedlichen machtpolitischen Interessen. Metternichs Ziel etwa war ein österreichisch geführtes Mitteleuropa, das ein Gegengewicht zu den Flügelmächten Frankreich und Russland bilden sollte. Das russische Hauptziel war es dagegen, den größten Teil Polens zu gewinnen. Der Zar spielte dabei mit dem Gedanken, Polen zu einem Muster eines konstitutionellen Staates zu machen. Der britische Gesandte strebte, ähnlich wie Metternich, ein konservativ bestimmtes Europa an und wollte gleichzeitig eine weitere Machtausdehnung Russlands möglichst verhindern. Zum Schutz seiner Großmachtstellung bekämpfte die französische Delegation auch die Einigungsbestrebungen in Deutschland. Preußen dagegen wollte eine Stärkung der eigenen Position durch den Erwerb ganz Sachsens und eine preußisch-österreichische Hegemonie in Deutschland erreichen. Dem entgegen standen allerdings die Interessen der kleineren deutschen Staaten und Österreichs.[6]

Polen, Sachsen und neue Konstellationen

Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord

Bei aller Solidarität der Monarchien sah es zeitweise so aus, als ob der Kongress ohne Ergebnis enden könnte. Hauptgrund war der Interessengegensatz zwischen Österreich, Preußen und Russland um Polen. In diesem diplomatischen Konflikt, der sich auf verschiedenen Ebenen abspielte, kam es zu neuen Bündnissen der beteiligten Staaten. Während Preußen und Russland durch die abrupte Intervention des preußischen Königs eng verbunden waren, entstand ein Bündnis zwischen Großbritannien und Österreich, dem sich auch Frankreich annäherte. Die damit verbundene Anerkennung Frankreichs als Großmacht, bei gleichzeitiger Zuspitzung der Interessengegensätze unter den Alliierten, wurde an der Jahreswende 1814/15 zu einem Triumph des Verhandlungsgeschicks Talleyrands. Der Konflikt verlagerte sich dabei von Polen weg auf die sächsische Frage. Man spricht auch von der Polnisch-Sächsischen Frage, da der König von Sachsen in Personalunion auch Herzog von Warschau war und damit Staatsoberhaupt in dem Gebiet, auf das es Alexander I. abgesehen hatte. Der Fortbestand Sachsens als Staat war durch die Inhaftierung des Königs Friedrich August I., dem die Alliierten Kollaboration mit Napoleon vorwarfen, mehr als unsicher. Nur über Mittelsmänner konnte der Wettiner Einfluss auf die Diskussionen nehmen.

Zeitweise lag sogar ein Krieg zwischen den ehemaligen Verbündeten in der Luft und Preußen begann bereits mit militärischen Vorbereitungen. Gegen Preußen und Russland kam es am 3. Januar 1815 zu einem Geheimabkommen zwischen Großbritannien, Österreich und Frankreich, dem auch die Niederlande, Bayern und Hannover beitraten. Damit zerschlugen sich die seit Friedrich II. gehegten preußischen Hoffnungen auf einen vollständigen Erwerb des Nachbarstaates Sachsen. Die Krise konnte allerdings rasch überwunden werden, nachdem Alexander I. die Teilung Sachsens vorgeschlagen und seine polnischen Ambitionen gezügelt hatte. Überwunden wurde der Konflikt endgültig am 7. Januar 1815, als sich ein Ministerrat der fünf Großmächte unter Einschluss Frankreichs erstmals traf. Metternich äußerte in Hinblick auf die diplomatische Niederlage Preußens zufrieden, dass Preußen nunmehr mit Frankreich „unrettbar kompromittiert“ sei, während Hardenberg versuchte, die statt des Erwerbs Sachsens erfolgte Westverschiebung Preußens mit nationalem Pathos zu verbrämen. Preußen würde nur „um des allgemeinen Wohles willen“ und nur „zum Zwecke der Verteidigung Deutschlands“ die rheinischen Besitzungen übernehmen.[7]

Die weiterhin existierenden Unstimmigkeiten über territoriale Fragen wurden in verschiedenen Kommissionssitzungen relativ problemlos ausgeräumt. Die Verhandlungen wurden auch fortgeführt, als Napoleon Bonaparte aus dem Exil zurückkehrte und seine Macht in Frankreich im März 1815 wiederherstellte. Die Schlussakte des Kongresses wurde neun Tage vor Napoleons endgültiger Niederlage bei Waterloo unterzeichnet.[8]

Die territoriale Neuordnung

Österreich

Österreich musste auf seine ehemaligen Besitzungen am Oberrhein verzichten. Insgesamt zog sich Österreich aus dem deutschen Westen tendenziell zurück. Dafür bekam es erneut Galizien, während Krakau und Umgebung zu einer von den drei Teilungsmächten garantierten Republik Krakau wurde. Auch Illyrien fiel an Österreich zurück. Mit dem Besitz der ehemaligen Republik Venedig und der Lombardei, zusammengeschlossen im Königreich Lombardo-Venetien, sowie der Zuweisung der Toskana an Erzherzog Ferdinand sowie der Stadt Parma an die österreichische Ehefrau Napoleons Marie-Louise, hatten die Habsburger in Oberitalien eine noch stärkere Stellung als vor der Revolution. Im Norden kamen Salzburg und das Innviertel hinzu. Im Vergleich zu den territorialen Zugewinnen von Preußen und Russland blieb der Gebietszuwachs Österreichs allerdings begrenzt. Insbesondere gingen die ehemals österreichischen Niederlande (aus denen später Belgien hervorgehen sollte) verloren. Diese Gebiete fielen an die Niederlande und es entstand das Vereinigte Königreich der Niederlande. In Personalunion stellte das Haus Oranien-Nassau nicht nur den niederländischen König, sondern auch den Großherzog von Luxemburg.

Preußen

Preußen erhielt den nördlichen Teil Sachsens, der Teil der neuen Provinz Sachsen wurde. Dafür erzielte es im Westen erhebliche Gebietszuwächse und konnte die Rheinprovinz sowie die Provinz Westfalen errichten. Im Osten kamen Posen und die Stadt Danzig hinzu, dafür verlor Preußen die Gebietsgewinne aus der dritten Polnischen Teilung. An Bayern gab es Ansbach und Bayreuth, an das Königreich Hannover Ostfriesland, Hildesheim, Goslar und den größeren Teil des Untereichsfelds ab und erhielt dafür Schwedisch-Pommern mit Rügen von Dänemark im Tausch gegen das Herzogtum Lauenburg. Mit dem Erwerb der rheinischen Gebiete wurde Preußen zum Schutzwall gegen Frankreich, das noch immer die Rheingrenze anstrebte, was auch für die linksrheinische Pfalz und Rheinhessen von größter sicherheitspolitischer Bedeutung war. Durch die Teilung seines Staatsgebietes war Preußen gezwungen, in Deutschland hineinzuwachsen und wurde so zum Motor der wirtschaftlichen und politischen Einigung. Der Historiker Thomas Nipperdey geht sogar so weit, in dieser Schwerpunktverlagerung eine Vorentscheidung über den späteren Deutschen Einigungsprozess zu sehen: „Die Versetzung Preußens an den Rhein ist eine der fundamentalsten Tatsachen der deutschen Geschichte, eine der Grundlagen der Reichsgründung von 1866/1871“[9]

Übrige deutsche Staaten

Bayern gewann zwar im Tausch gegen Tirol den größten Teil Frankens sowie Teile der Pfalz hinzu, konnte seine territorialen Ambitionen aber nicht ganz verwirklichen. Das Königreich Württemberg, die Großherzogtümer Baden und Hessen sowie das Herzogtum Nassau konnten ihren Territorialbestand aus der Rheinbundzeit behaupten, es fanden bis 1825 nur kleine Grenzkorrekturen statt.

Als souveräne Staaten wiedererrichtet wurden das in Personalunion mit dem Vereinigten Königreich verbundene ehemalige Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg (nun zum Königreich Hannover erhoben), Braunschweig, Oldenburg, Hessen-Kassel, Hessen-Homburg und die freien Städte Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg. Auf der Verliererseite des Kongresses stand das Königreich Sachsen. Gleichsam als Strafe für sein zu spätes Abrücken vom Bündnis mit Frankreich verlor das Königreich fast zwei Drittel seines Territoriums und 40 % seiner Einwohner in den nördlichen und östlichen Gebieten sowie in Thüringen an Preußen, das aber einen Teil dieser thüringischen Gebiete dann an das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach abtrat.

Allerdings wurde die Mediatisierung der zurückliegenden Jahre, trotz der Proteste der betroffenen Fürsten, nicht rückgängig gemacht, genauso wenig die Säkularisierung der Geistlichen Territorien. Insofern blieb die Zahl der Staaten deutlich geringer als in vorrevolutionärer Zeit.

Schweiz

Folgen des Wiener Kongress für die Schweiz

Die Schweiz musste das Veltlin, Chiavenna und Bormio sowie die Stadt Mülhausen im Elsass endgültig aufgeben. Als Ausgleich wurden ihr jedoch das ehemalige Fürstbistum Basel, das Fricktal, die Herrschaften Rhäzüns und Tarasp sowie einige Gemeinden in der Umgebung von Genf zugesprochen. Der Wiener Kongress anerkannte die inneren und äußeren Grenzen der Schweiz und ihrer Kantone wie auch die Zugehörigkeit des Wallis, des Fürstentums Neuenburg (Hohenzollern) und Genfs als neue Kantone. Nordsavoyen wurde neutralisiert und sollte im Kriegsfall von Schweizer Truppen besetzt werden, blieb aber beim Königreich Sardinien. Die von Schweizer Politikern angestrebte Abrundung der Grenzen gegen das Großherzogtum Baden bei Schaffhausen und die Gewinnung der Stadt Konstanz sowie die Rückkehr des Veltlins, Chiavennas und Bormios zu Graubünden konnten nicht erreicht werden. Einen bis heute entscheidenden Einfluss auf die weitere Geschichte der Schweiz hatte die Anerkennung der immerwährenden bewaffneten Neutralität sowie ihrer Unabhängigkeit von jedem fremden Einfluss durch die europäischen Großmächte. Diese internationale Anerkennung bzw. Verpflichtung der Schweiz auf die Neutralität bildet bis heute die maßgebende Grundlage für die schweizerische Außenpolitik (→ Schweizerische Neutralität).

Übrige europäische Staaten

Der ehemalige Kriegsgegner der Alliierten, Frankreich, musste, wie angesichts des von Talleyrand selbst vertretenen Legitimitätsprinzips zu erwarten war, die zwischen 1795 und 1810 durchgeführten Annexionen rückgängig machen. Ein großer Erfolg war allerdings die gleichberechtigte Rückkehr in die europäische Völkerfamilie und die Anerkennung als Großmacht.

Karte Europas nach dem Wiener Kongress:              Grenze des Deutschen Bundes (1818)
  • Russland
  • Frankreich
  • Vereinigtes Königreich
  • Preußen
  • Österreich und habsburgischer Besitz
  • Andere Staaten des Deutschen Bundes
  • Dänemark musste aufgrund seiner Unterstützung für Napoleon Norwegen an Schweden abgeben (Siehe hierzu: Frieden von Kiel). Es erhielt aber als Ausgleich Rügen und Schwedisch-Pommern. Diese Territorien wurden schnell an Preußen abgetreten. Als Kompensation dafür erhielt Dänemark das Herzogtum Lauenburg (das Preußen zuvor mit Hannover gegen Ostfriesland getauscht hatte) und einen Geldbetrag.

    In Spanien, Portugal und in Neapel wurden die alten Dynastien wiederhergestellt. Ebenso in Sardinien, das Savoyen, Piemont und Nizza zurückbekam und zusätzlich Genua erhielt. Auch der Kirchenstaat wurde restauriert und bekam einen Großteil seiner ehemaligen Gebiete zurück. Metternich hatte für die italienischen Staaten einen dem Deutschen Bund ähnlichen italienischen Bund unter dem Vorsitz Österreichs geplant, konnte sich aber mit dieser Idee nicht bei Kaiser Franz I. und den italienischen Fürsten durchsetzen.[10] Damit und durch die erheblichen österreichischen Zugewinne in Oberitalien, blieb Italien zersplittert und seine staatliche Einigung auf Jahrzehnte verwehrt.

    Großbritanniens Erwerbungen aus napoleonischer Zeit wurden ebenfalls bestätigt. Malta und Helgoland blieben somit bei Großbritannien. Die Ionischen Inseln im Mittelmeer fielen unter britisches Protektorat.[11]

    Im Osten fand sich Zar Alexander mit einer vierten Teilung Polens ab. Allerdings wurde Russland mit dem sogenannten Kongresspolen der größte Teil zugesprochen und es sicherte sich durch die Anerkennung seiner territorialen Gewinne in Finnland und Bessarabien eine Ausweitung nach Westen.

    Die nördlichen Niederlande (bis 1795 Republik der Sieben Vereinigten Provinzen, später Batavische Republik und Königreich Holland) wurden mit den südlichen ehemals habsburgisch-österreichischen Niederlanden sowie dem ehemaligen Hochstift Lüttich im Vereinigten Königreich der Niederlande vereint.

    Der Deutsche Bund

    Hauptartikel: Deutscher Bund

    Grundlage für die Verhandlungen über eine staatliche Neuordnung der Länder des vormaligen Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) während des Wiener Kongresses war der Artikel VI des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814. Dort wurde den deutschen Staaten ihre Unabhängigkeit und die Vereinigung durch ein föderatives Band zugesichert.

    Der Ausschuss zu den Beratungen der deutschen Angelegenheiten, das sogenannte „Deutsche Komitee“, tagte unter dem Vorsitz von Preußen, Österreich, Hannover, Bayern und Württemberg. In der Folge öffnete sich das Gremium allen deutschen Staaten und freien Städten. Auch wenn der Kongress das Legitimitätsprinzip verfocht und im Kern auf eine Restauration der vorrevolutionären Verhältnisse abzielte, hatten diese Grundsätze doch auch ihre Grenzen. Die mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 eingeleitete Mediatisierung wurde nicht wieder rückgängig gemacht. Dasselbe gilt auch für die Säkularisation und das Ende der geistlichen Staaten, für deren Wiederherstellung sich der päpstliche Gesandte Ercole Consalvi vergebens einsetzte. Ebenso wurde die Souveränität der ehemaligen Rheinbundstaaten anerkannt.

    Karl August von Hardenberg

    Eine Rekonstruktion des Heiligen Römischen Reiches wurde von den Kongressteilnehmern nicht ernsthaft erwogen, auch nicht von Freiherr vom Stein, der als russischer Gesandter am Kongress teilnahm und die Wiederherstellung der Kaiserwürde befürwortete.[12] Gleichwohl wurde die Suche nach einem funktionalen Ersatz für die 41 deutschen Staaten und freien Städte eine der zentralen Fragen des Kongresses.

    Zu Beginn der Verhandlungen gingen sowohl Metternich als auch die preußischen Gesandten von einer vergleichsweise stark zentralistischen Lösung aus. Zwar kursierten zahlreiche Vorschläge, aber einflussreich wurden nur Hardenbergs „Die 41-Artikel“ und die daraus in Zusammenarbeit mit Metternich hervorgegangenen „12-Punkte-Plan“. Beide gingen von einer im Kern bundesstaatlichen Ordnung mit starken Zentralorganen aus. Dazu gehörte eine kollektive Exekutive, der „Rat der Kreisobersten“, aus Vertretern der größeren Staaten. Dieses Gremium sollte so angelegt werden, dass Preußen und Österreich die anderen Staaten majorisieren konnten. Das Bundesgebiet sollte in sieben Kreise eingeteilt werden, die für die Umsetzung der Bundesbeschlüsse und für das Kriegs- und letztinstanzliche Gerichtswesen zuständig sein sollten. Dadurch wären die de jure weiter bestehenden kleinen Territorien de facto mediatisiert worden. Gescheitert ist dieses Projekt nicht so sehr an der heftigen Gegenwehr der kleinen Staaten, sondern am oben geschilderten sächsisch-polnischen Konflikt. Die dort offen zu Tage tretenden Expansionsbestrebungen Preußens führten auf österreichischer Seite zur Aufgabe des Plans, eine Doppelhegemonie der beiden Staaten anzustreben.

    Geschaffen wurde schließlich der lose Deutsche Bund souveräner Staaten mit Österreich als Präsidialmacht. Als Verfassung wurde die Deutsche Bundesakte am 8. Juni 1815, ein Tag vor der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte, verabschiedet. Die ersten elf Artikel der Bundesakte wurden in die Wiener Kongressakte aufgenommen und dadurch vermeintlich unter den Schutz bzw. die Garantie der Signatarmächte gestellt.[13] Aufgegeben wurde eine starke Exekutive ebenso wie ein oberstes Bundesgericht. Aus den ursprünglichen Überlegungen erhalten blieb die Bestimmung, dass sich jeder Bundesstaat eine landständische Verfassung geben müsse. Eine ganze Reihe von Ländern kam dieser Forderung auch rasch nach. Aber ausgerechnet die beiden Großmächte innerhalb des Deutschen Bundes Preußen und Österreich verfügten bis 1848 über keine geschriebene Verfassung.

    Ausdrücklich wurde erklärt, dass der Deutsche Bund nicht der Rechtsnachfolger des alten Deutschen Reiches sei. Ebenso wurde hervorgehoben, dass der Bund rein defensiven Charakter habe und nur der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands diene. Der Deutsche Bund wurde damit, auch wenn eine gemeinsame aktive Außenpolitik unmöglich war, ein notwendiger Teil im System des europäischen Gleichgewichts.

    Zum Deutschen Bund gehörten Preußen und Österreich nur mit ihren ehemaligen Reichsländern. Das heißt Österreich ohne die polnischen, ungarischen und italienischen Gebietsteile, Preußen ohne West- und Ostpreußen und Posen. Als ausländische Monarchen waren der König von Großbritannien als König von Hannover, der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg und der König von Dänemark als Herzog von Holstein und Lauenburg, Bundesfürsten mit Sitz und Stimme in der Bundesversammlung.[14]

    Unterzeichnung und Ratifikation

    „Palais am Ballhausplatz“, Tagungsgebäude des Wiener Kongresses (heute Bundeskanzleramt)

    Die Beschlüsse des Kongresses wurden in der Wiener Kongressakte, oder auch Schlussakte des Wiener Kongresses (Acte final), schriftlich fixiert. Sie umfasste 121 Artikel und enthielt auch sämtliche in Wien abgeschlossenen Verträge.

    Am 9. Juni 1815 wurde die Kongressakte unterzeichnet. Die Signatarmächte Österreich, Russland, Preußen, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Spanien und Schweden garantierten damit die Ratifikation der Beschlüsse.

    Allerdings trat Baden erst am 26. Juli und Württemberg am 1. September 1815 dem Vertrag bei. Frankreich unter Ludwig XVIII. bestätigte den Vertrag am 7. Dezember 1815. Auch Spanien als Signatarstaat, das unzufrieden darüber war, dass der Sohn der Königin von Etrurien keine Entschädigung in Italien erhalten hatte, schloss sich erst am 7. Mai 1817 diesem Abkommen an.

    Die Heilige Allianz

    Die Gründung der Heiligen Allianz, die am 26. September 1815 geschlossen wurde, war zwar nicht Bestandteil der offiziellen Verhandlungsergebnisse des Kongresses, steht aber inhaltlich in einem engen Zusammenhang mit diesem und bildet einen entscheidenden Bestandteil des 1815 entstehenden Metternich’schen Systems in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zur Heiligen Allianz gehörten zunächst Preußen, Österreich und Russland. Dieses Manifest der drei Monarchen rief zur christlichen Brüderlichkeit auf und stand damit im direkten Gegensatz zur revolutionären Brüderlichkeit der Völker. Metternich, der diesem Bund äußerst skeptisch gegenüberstand, hat dabei aus dem ursprünglichen Entwurf, der von einem Bündnis der „Völker und Heere“ sprach, in seiner endgültigen Fassung ein „Bündnis der Herrscher“ gemacht, die über den „Völkern und Heeren“ stünden. Ziel der Vereinbarung war einerseits die Aufrechterhaltung der Balance zwischen den Fürsten und andererseits etwa bei revolutionären Bewegungen die Intervention bei den Völkern. Der heiligen Allianz traten außer Großbritannien (dort verweigerte das Parlament einen Beitritt) und dem durch den Kongress wieder hergestellten Kirchenstaat unter Papst Pius VII., der das überkonfessionelle Konzept ablehnte, fast alle europäischen Staaten bei.[15]

    Fazit und Folgen

    Ergebnisse des Wiener Kongresses (Schema)

    Der Wiener Kongress hatte für die Verhältnisse der damaligen Zeit, zumal auf übernationaler Ebene, durchaus zukunftsweisende Beschlüsse gefasst. So wurde auf britischen Druck die Ächtung der Sklaverei im Artikel 118 der Kongressakte durchgesetzt. Außerdem wurde eine Übereinkunft über die Freiheit der internationalen Flussschifffahrt und eine juristisch verbindliche Regelung des Gesandtschaftsrechts getroffen.

    Der Kongress hatte mit der Rückgängigmachung der Eroberungen des revolutionären und napoleonischen Frankreichs sein Hauptziel erreicht. Auf Kosten Frankreichs und der erneuten Teilung Polens wurden die Großmächte Preußen, Österreich und Russland gestärkt. Zusammen mit Großbritannien und dem besiegten, aber wieder in das Konzert der Großmächte aufgenommenen Frankreich entstand das auf Gleichgewicht ausgerichtete System der Pentarchie.

    Nach der vorangegangenen jahrzehntelangen Zeit der Koalitionskriege war es ein wesentliches Ziel des Wiener Kongresses, dem zerrütteten Kontinent eine neue Ordnung zu geben, dabei zwischenstaatliche Gewalt zu vermeiden und mögliche Konflikte künftig diplomatisch zu lösen. Dies bedeutete eine historisch neue politische Qualität. Bis zum Krimkrieg in den frühen 1850er Jahren blieb Europa von Kriegen zwischen den Großmächten verschont. Wo es zu Kriegen wie dem zwischen dem Königreich Sardinien und Österreich (Italienische Unabhängigkeitskriege) oder Preußen gegen Dänemark (Schleswig-Holsteinischer Krieg) kam, standen diese im Zusammenhang mit den Revolutionen von 1848/49. Allerdings hatte der Konflikt um Polen und Sachsen im Verlauf des Kongresses gezeigt, dass die Politik des Ausgleichs auch ihre Grenzen hatte.

    Was die Gestaltung der inneren staatlichen Zustände angeht, war der Kongress eher von restaurativen Grundsätzen und einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber allen revolutionären, liberalen und nationalen Bestrebungen geprägt. Für die deutschen Staaten war die Schaffung des Deutschen Bundes das zentrale Ergebnis des Kongresses. Der Deutsche Bund war aber in den Augen vieler Zeitgenossen primär ein Instrument zur Unterdrückung nationaler und liberaler Bewegungen.[16] Es gelang allerdings nicht, die politischen Bewegungen auf Dauer auszuschalten. Dazu trug nicht zuletzt bei, dass dieses Bündnis von monarchischen Einzelstaaten kein Ersatz für einen vom liberalen Bürgertum geforderten Nationalstaat war.

    Die verordnete Ruhe in Europa durch den Wiener Kongress, die im Grunde eine Rückbesinnung auf die Zustände vor Napoleon und vor der französischen Revolution von 1789 war, blieb langfristig ohne Änderungen nicht haltbar. Die dem Kongress folgende Restauration, die Unterdrückung nationaler und liberaler sowie demokratischer Bestrebungen, konnte nicht verhindern, dass sich die Ideen von bürgerlichen Rechten und nationaler Eigenständigkeit im Bürgertum weiter verbreiteten.

    Vor allem das Jahr 1830 wurde in dieser Hinsicht zu einer Zäsur:

    • 1830 endete die griechische Revolution mit der Unabhängigkeit Griechenlands und der Gründung eines Nationalstaates, der auf der Verfassung von 1824 beruhte. Außerdem führte die belgische Revolution zur Unabhängigkeit Belgiens von den Niederlanden. Die belgische Verfassung wurde für die deutschen Liberalen zum Vorbild.
    • Novemberaufstand in Polen. Es kam in den polnischen Provinzen der drei polnischen Staaten recht regelmäßig immer wieder zu nationalpolnischen Aufständen gegen die jeweilige Fremdherrschaft. Besonders populär - auch bei den liberalen und nationalen Bewegungen des Auslandes - war der im Jahr 1830. Die Polen fanden sich nie mit der Aufteilung ihres Landes zwischen Russland, Österreich und Preußen ab.
    • In Frankreich kam es 1830 zur liberalen Julirevolution, die zum Sturz des 1824 eingesetzten Bourbonenkönigs Karl X. und zur Berufung des Bürgerkönigs Louis Philippe auf den französischen Thron führte. Diese Revolution hatte auch Auswirkungen auf Nachbarstaaten. Regionale Aufstände in einigen deutschen Staaten und in italienischen Regionen im Gefolge der Julirevolution führten vereinzelt zu Verfassungen in einzelnen Fürstentümern.
    In Frankreich wurde Louis Philippe 18 Jahre später bei der Februarrevolution 1848 seinerseits gestürzt, nachdem er sich zunehmend der Politik der Heiligen Allianz angenähert hatte. Nach seiner Flucht ins britische Exil wurde 1848 in Frankreich die Zweite Republik ausgerufen.
    • In den Staaten des deutschen Bundes wuchs trotz massiver Repression (siehe auch Karlsbader Beschlüsse) und Zensurmaßnahmen eine liberale und nationale Bewegung heran, an der die ab 1815 entstandenen Burschenschaften wesentlichen Anteil hatten und die schließlich in der Märzrevolution von 1848 zur Überwindung des von Metternich eingeführten Systems führte.

    Die Idee eines gesamtdeutschen Staates etablierte sich trotz Niederschlagung der Märzrevolution im Jahre 1849 auch in konservativen Kreisen. Im Anschluss an den Deutsch-Dänischen Krieg 1864 und den Deutschen Krieg 1866 entstand mit der Verfassungsgebung des Norddeutschen Bundes 1867 der erste Bundesstaat, der die deutschen Länder nördlich der Mainlinie umfasste. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 wurde 1871 das deutsche Kaiserreich unter preußischer Führung als Kleindeutsche Lösung (d. h. ohne Österreich) ausgerufen.

    Hauptartikel: Deutsche Reichsgründung

    In den italienischen Staaten und Provinzen flammten nach 1815 bis 1870 immer wieder verschiedene Aufstände des Risorgimento (= Wiedererstehung) mit dem Ziel einer Einigung Italiens auf, die endgültig zwischen 1861 und 1870 auch in Kriegen gegen Österreich erkämpft wurde (vgl. Italienische Unabhängigkeitskriege). Die italienischen Nationalrevolutionäre lehnten sich gegen die Vorherrschaft der österreichischen Habsburger in Norditalien und der spanischen Bourbonen in Süditalien auf.

    In der Schweiz folgte die Restauration mit dem Bundesvertrag durch die an der Existenz der Schweiz interessierten Mächte. Dieses sehr einfache Grundgesetz sollte bis 1847 die staatsrechtliche Basis der schweizerischen Eidgenossenschaft bilden.

    Bedeutende Teilnehmer

    Bayern
    Karl Philipp Fürst von Wrede bis zur Rückkehr Napoleons von Elba 1815, dann Aloys Graf von Rechberg
    Frankreich
    Charles Maurice de TalleyrandEmmerich Joseph Wolfgang Heribert Freiherr von DalbergJean-Baptiste de Gouey La BesnardièreFrédéric Séraphin Baron de La Tour du Pin-Gouvernet
    Großbritannien
    Robert Stewart Viscount CastlereaghArthur Wellesley Herzog von WellingtonRichard le Poer Trench, 2. Earl of ClancartyCharles William Steward-Vane, seit 1823 3. Marquis of Londonderry
    Hannover
    Ernst Graf von Münster
    Kirchenstaat
    Ercole Consalvi
    Mecklenburg
    Leopold von Plessen (bedeutender Verhandlungsführer der deutschen Kleinstaaten[17])
    Niederlande
    Hans Christoph Ernst von Gagern - Gerard Karel Freiherr von Spaen
    Österreich
    Klemens Wenzel Fürst von MetternichFriedrich von GentzJohann Philipp Freiherr von Wessenberg-Ampringen
    Portugal
    Pedro de Sousa Holstein
    Preußen
    Karl August Fürst von HardenbergWilhelm von HumboldtKarl August Varnhagen von Ense - Friedrich August von Staegemann
    Russland
    Karl Robert Graf von NesselrodeIoannis KapodistriasHeinrich Friedrich Karl vom Stein
    Sachsen
    Detlev Graf von Einsiedel - Friedrich Albert Graf von der Schulenburg-Klosterroda
    Schweden
    Carl Axel Graf von Löwenhielm
    Schweiz
    Hans von ReinhardJohann Heinrich WielandJohann von Montenach
    Spanien
    Don Pedro Gomez Havela de Labrador
    Württemberg
    Georg Ernst Levin Graf von Wintzingerode

    Literatur

    Darstellungen:

    • Manfred Botzenhart: Reform, Restauration und Krise. Deutschland 1789–1847. Moderne deutsche Geschichte (MDG) / herausgegeben von Hans-Ulrich Wehler; Band 4. In: Edition Suhrkamp: 1252 = N.F., Band 252: Neue historische Bibliothek. 4. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt 1996 / (1. Auflage) 1985, ISBN 3-518-11252-X, S. 80–85.
    • Manfred Botzenhart: Der Wiener Kongress. Rücktritt ins Privatleben. Stein und die ständischen Bestrebungen des westfälischen Adels (Juni 1814 – Dezember 1818). In: Manfred Botzenhart (Hrsg.): Freiherr [Heinrich Friedrich Karl] vom [und zum] Stein: Briefe und amtliche Schriften (Band 1–8; Stuttgart 1957–1970). Band 5, Kohlhammer, Stuttgart 1965.
    • Max Braubach: Von der französischen Revolution bis zum Wiener Kongress. München 1974.
    • Peter Burg: Der Wiener Kongreß: der Deutsche Bund im europäischen Staatensystem. München 1984, ISBN 3-423-04501-9 (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit, Band 1).
    • Anselm Doering-Manteuffel: Vom Wiener Kongress zur Pariser Konferenz. Vandenhoeck&Ruprecht, Göttingen 1991, ISBN 3-525-36313-3.
    • Hans-Dieter Dyroff (Hrsg.): Der Wiener Kongress – Die Neuordnung Europas. DTV Dokumente, München 1966.
    • Heinz Duchhardt: Der Wiener Kongress. Die Neugestaltung Europas 1814/15. C.H.Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65381-0
    • Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Régime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-49754-5.
    • Karl Griewank: Der Wiener Kongress und die europäische Restauration 1814/15. Koehler & Amelang, Leipzig 1954.
    • Michael Hundt: Die mindermächtigen deutschen Staaten auf dem Wiener Kongress. Verlag Philipp von Zabern, Mainz 1996, ISBN 3-8053-1720-4.
    • Alexandra von Ilsemann: Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongress. Reinhold Krämer Verlag, Hamburg 1996, ISBN 3-89622-005-5.
    • Henry A. Kissinger: Das Gleichgewicht der Großmächte. Manesse Verlag, Zürich 1990, ISBN 3-7175-8062-0.
    • Dieter Langewiesche: Europa zwischen Restauration und Revolution, 4. Auflage, Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-49764-2 (OGG, Band 13).
    • Franz Mehring: 1813 bis 1819. Von Kalisch bis Karlsbad. Stuttgart 1913, S. 72–78.
    • Harold Nicolson: Der Wiener Kongress. Über die Einigkeit unter Verbündeten 1812-1822. Atlantis Verlag, Zürich 1946.
    • Wolfram Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806–1871. Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-7632-2997-3, S. 313–329.
    • Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges. 2., überarb. Aufl., Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1983, ISBN 3-520-80002-0.

    Dokumente:

    Die vollständigen Dokumente des Wiener Kongresses wurden in den Jahren 1815 bis 1836 von Johann Ludwig Klüber unter dem Titel Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815 in neun Bänden im Verlag J. J. Palm und Ernst Enke in Erlangen herausgegeben (alle Weblinks books.google.com):

    Weblinks

     Commons: Wiener Kongress – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
     Wikisource: Wiener Kongress – Quellen und Volltexte

    Einzelnachweise

    1. zit. nach: Gerhard Geißler. Europäische Dokumente aus fünf Jahrhunderten. Leipzig 1939. S. 441, vergl. Georg Büchmann: Geflügelte Worte. Der Citatenschatz des deutschen Volkes. Berlin, Haude & Spener’sche Buchhandlung (F. Weidling), 1898
    2. zit nach: Manfred Görtemaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien. 3. überarbeitete Auflage, Opladen, 1989. S. 69.
    3. Braubach, von der französischen Revolution bis zum Wiener Kongress, S.151 verneint die Frage
    4. zit nach: Franz Mehring: 1813 bis 1819. Von Kalisch bis Karlsbad. Stuttgart 1913, S 72.
    5. Acten des Wiener Congresses, Bd. 6, S. 12-96.
    6. Die hervorgehobenen Prinzipien und die preußische Zielsetzung folgen: Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat, S.314-320.
    7. zit. nach Franz Mehring: 1813 bis 1819. Von Kalisch bis Karlsbad. Stuttgart 1913, S. 75.
    8. Die Darstellung der Verhandlungen folgt im Wesentlichen (z.Zt.) Braubach, von der französischen Revolution bis zum Wiener Kongress, S. 151–158.
    9. Nipperdey, zit. nach: Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat, S.314.
    10. vergl. Franz Zeilner: Verfassung, Verfassungsrecht und Lehre des Öffentlichen Rechts in Österreich bis 1848. Peter Lang, Frankfurt 2008, S. 45.
    11. vergl. zur Territorialentwicklung in Deutschland und Europa etwa. Botzenhart, Reform, Restauration, Krise, S. 79–82.
    12. Walter Hubatsch (Bearb.), Freiherr vom Stein. Briefe und amtliche Schriften, Bd. 5: Der Wiener Kongress, W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1964, S. 274-276. Siehe auch Heinz Duchhardt, Stein. Eine Biographie, Aschendorff Verlag, Münster 2007 (ISBN 978-3-402-05365-2), S. 338 f.
    13. So bejahend, aber ohne Beleg, Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat, S. 320. Dagegen nach ausführlicher Diskussion der völkerrechtlichen Grundlagen ablehnend Nikolaus Dommermuth, Das angebliche europäische Garantierecht über den Deutschen Bund 1815 bis 1866, Borna-Leipzig 1928.
    14. vergl. Siemann, vom Staatenbund zum Nationalstaat, S.319f.
    15. vergl. Siemann, vom Staatenbund zum Nationalstaat, S.330f.
    16. vergl. zur Sicht der Zeitgenossen etwa: Botzenhart: Reform, Restauration, Krise, S.84.
    17. vergl. Leopold von Plessen und die Verfassungspolitik der deutschen Kleinstaaten auf dem Wiener Kongress 1814/15 von Fritz Apian-Bennewitz.
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