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Weinbrand

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Cognac in einem typischen Weinbrandschwenker

Weinbrand ist ein Gattungsbegriff für Spirituosen aus einem Weindestillat. Als Handelsbezeichnung ist der Begriff „Weinbrand“ EU-rechtlich definiert und insbesondere vom Branntwein und anderen Spirituosen abgegrenzt[1].

Geschichte

Destillate aus Wein gehören zu den ältesten Spirituosen der Welt. Vermutlich wurden bereits seit 1000 n. Chr. im Gebiet der heutigen Türkei hochprozentige alkoholische Getränke aus Wein gebrannt.[2] In Europa verbreiteten sich Weindestillate im Hochmittelalter und wurden zunächst vor allem zu medizinischen Zwecken genutzt. Über das mittelniederdeutsche brandewīn entstand der englische Begriff brandy wine. Dieser zu „Brandy“ verkürzte Name wird in vielen europäischen Ländern, wie England, Italien und Spanien, aber auch international benutzt.[3] Die einschlägige EU-Verordnung setzt heute Brandy und Weinbrand gleich.

Begriffsgeschichte

Bis ins frühe 20. Jahrhundert wurde Weinbrand im Deutschen in der Regel als „Cognac“ bezeichnet, und zwar unabhängig davon, ob er aus der Region Cognac kam oder nicht. Den Begriff „Weinbrand“ gibt es erst etwa seit der Wende zum 20. Jahrhundert.

Im Jahre 1900 befasste sich der Verband selbstständiger öffentlicher Chemiker mit der Untersuchung und Beurteilung von Cognac, einschließlich der Frage, ob als Cognac nur reine Weindestillate bezeichnet werden dürften, die keinen Industrie- oder Agraralkohol aus anderer Herkunft enthielten. Die Beratungen fanden unter Beteiligung mehrerer Vertreter der Cognac-Industrie statt. Auf der 6. Hauptversammlung des Verbandes 1901 in Gera wurde ein Kriterienkatalog angenommen, in dem es unter anderem heißt:

Cognac, welcher unter einer Bezeichnung in den Verkehr gebracht wird, die den Anschein erwecken muss, dass es sich um reines Weindestillat handelt, darf seinen Alkoholgehalt nur dem Destillat aus Wein oder Tresterwein verdanken. Die Versammlung erklärt, dass sie den Namen „Cognac-Weinbrand“ als eine geeignete Bezeichnung für derartigen Cognac ansieht. [4]

In den folgenden Jahren begann das Wort in der Produktkennzeichnung benutzt zu werden. 1907 meldete die Firma Asbach & Co. ein Etikett für Asbach „alt“ als Wort-Bildmarke an, auf dem die Behauptung zu lesen stand:

Asbach „alt“ ist ein echter alter Weinbrand-Cognac erzeugt aus edlen erlesenen Weinen. [5]

Mit dem Weingesetz von 1909[6] wurde in § 18 festgelegt, dass die Bezeichnung „Kognak“ nur für Trinkbranntwein zulässig war, dessen Alkohol ausschließlich aus Wein gewonnen wurde. Die Bezeichnung „Weinbrand“ wurde in dem Gesetz nicht erwähnt; ihre qualifizierende Funktion war im übrigen durch die strengere Vorschrift hinfällig geworden. Nichtsdestoweniger wurde sie weiterhin verwendet.

Nach der deutschen Niederlage im 1. Weltkrieg zwang Frankreich das deutsche Reich, den in Frankreich geltenden Schutz für bestimmte Herkunftsangaben zu respektieren (der sogenannte Champagnerparagraph des Versailler Vertrages); dazu zählte unter anderem die Bezeichnung „Cognac“ als Herkunftsangabe der Region Cognac. Da sie somit als Name für reine Weindestillate nicht mehr zur Verfügung stand, novellierte der Reichstag 1923 das Weingesetz und führte die Bezeichnung „Weinbrand“ zu diesem Zweck ein:

§ 18. Trinkbranntwein, dessen Alkohol ausschließlich aus Wein gewonnen und der nach Art des Kognaks hergestellt ist, darf im geschäftlichen Verkehr als Weinbrand bezeichnet werden. [...] [7]

Damit war „Weinbrand“ die gesetzlich festgelegte Bezeichnung und erlangte breite Bekanntheit.

Definition

Weinbrand ist EU-weit ein geschützter Begriff für eine Spirituose, deren Alkoholinhalt vollständig aus Wein entstammt. Der Alkoholgehalt des ursprünglichen Weindestillats beträgt 52 bis 86 % Vol. Alkohol. Der Mindestalkoholgehalt muss 36 % Vol. betragen.

Nach den Begriffsbestimmungen für Spirituosen sind Brandy und Weinbrand Spirituosen,

  • deren Alkohol mindestens zur Hälfte aus Branntwein stammt und zum anderen aus einem Weindestillat stammen darf, das zu weniger als 94,8 % Vol. destilliert wurde,
  • einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 Gramm/100 Liter reinen Alkohols und
  • einen Methanolgehalt von höchstens 200 Gramm/100 Liter reinen Alkohols aufweist,
  • die in Eichenholzfässern gereift sind (mindestens sechs Monate, wenn das Fassungsvermögen der Fässer unter 1000 Litern liegt, mindestens zwölf Monate bei Verwendung größerer Fässer),
  • die einen Mindestalkoholgehalt im Allgemeinen von 36 % Vol. haben (für deutschen Weinbrand: 38 % Vol.)
  • denen in keinerlei Form weiterer Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt wurde.[8][1]

Aromazusätze sind verboten, sofern diese nicht nach traditionellen Verfahren in den jeweiligen Herstellungsländern erlaubt sind. So können teilweise Auszüge aus Vanilleschoten zur Abrundung des Geschmacks beigegeben werden. Ebenfalls erlaubt ist der Zusatz von bis zu 3 % Vol. Zucker sowie von Zuckercouleur. Die Farbe ist daher kein Qualitätsmerkmal.

Nicht unter den EU-rechtlichen Begriff von ‚Brandy‘ oder ‚Weinbrand‘ fallen

  • weißer Weinbrand, der nicht in Holzfässern gelagert wird und deshalb keine Farbe annimmt,
  • Frucht-Brandys (nicht identisch mit Obstbränden) müssen die Bezeichnung der verwendeten Frucht tragen und zählen zu den Likören, zum Beispiel Cherry Brandy.

Nicht verwechselt werden sollte der Begriff Weinbrand mit dem Begriff Branntwein. Im deutschen Sprachraum stellt Branntwein spätestens seit dem 19. Jahrhundert eher den (vor allem steuerrechtlichen) Überbegriff für alle Spirituosen sowie Mischungen aus Spirituosen ab einem definierten Alkoholgehalt dar.[9] Beim steuerrrechtlichen Branntwein handelt es sich daher oft nicht um ein Destillat aus Wein, sondern aus einer Vielzahl zucker- und stärkehaltiger Ausgangsprodukte. Hierzu gehören Obst, Getreide oder Kartoffeln (Siehe auch: Agraralkohol). Andererseits definiert das neuere EU-Recht Branntwein sehr wohl wieder als Weindestillat.[1]

Bei der Herstellung von portugiesischem Portwein vermischt man den angegorenen Traubenmost vor der Lagerung mit Weinbrand. Selbst beim spanischen Sherry wird vor der Abfüllung in Fässer der Alkoholgehalt durch Weinbrand erhöht, um längere Lagerzeiten zu ermöglichen.

Erzeugerländer und Produkte

Deutschland

Wenn Weinbrand die Bezeichnung „Deutscher Weinbrand“ trägt, ist ein Mindestalkoholgehalt von 38 % Vol. vorgeschrieben. Zudem muss „Deutscher Weinbrand“ eine amtliche Prüfungsnummer auf dem Etikett aufweisen.[10]

Einer der bekanntesten Weinbrände deutscher Provenienz ist der seit 1892 in Rüdesheim am Rhein hergestellte „Deutsche Weinbrand“ Asbach Uralt.

Ein anderer sehr bekannter Weinbrand aus Deutschland ist „Chantré“ aus Eltville am Rhein. Das nach dem Geburtsnamen der Frau des Familienunternehmers Ludwig Eckes benannte Getränk, das seit 1953 vertrieben wird, steht mit rund 13 Millionen Flaschen (2007) auf Rang 2 der meistverkauften Spirituosen in Deutschland (Quelle: IRI, Handelspanel). Die Marke gehört den Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien. Da „Chantré“ nur einen Alkoholgehalt von 36 % aufweist und er keine amtliche Prüfnummer besitzt, handelt es sich nicht um einen namensrechtlichen Deutschen Weinbrand.

Wilthener Goldkrone aus Wilthen in der Oberlausitz in Sachsen ist mit 28 % Vol. kein Weinbrand, sondern, so auch auf dem Etikett deklariert, eine ‚Spirituosenspezialität‘, die bereits in der DDR gebrannt wurde, hierzu gehörte ebenfalls der Urahn. Die heute zur Hardenberg-Wilthen AG gehörende Marke „Wilthener Goldkrone“ stammt allerdings aus einem Haus mit einer Weinbrandtradition seit Mitte des 19. Jahrhunderts. So bietet Hardenberg-Wilthen ebenfalls Weinbrände in VSOP- und XO-Qualität an („WILTHENER Nr. 1“).

Frankreich

Aufgrund der wechselvollen deutsch-französischen Begriffsgeschichte von Cognac und „Weinbrand“ weicht die augenblicklich noch verbreitete deutsche Bezeichnung vieler Spirituosen aus französischen Weindestillaten als „Weinbrand“ vom geltenden EU-Recht ab. So sind die als Eau-de-vie de vin geografisch geschützten Spirituosen wie der Eau-de-vie de vin de Cognac als „Branntwein“ geschützt.[1]

Weinbrände aus Weinen der Charente und der Charente-Maritime können als Cognac bezeichnet werden. Der Brennvorgang erfolgt in zwiebelförmigen Brennblasen. Die Mindestlagerung beträgt 30 Monate in Holzfässern aus Eichenholz aus den Wäldern des Limousin. Cognac muss einen Alkoholgehalt von mindestens 40 Volumenprozent aufweisen.

Weinbrände aus dem Gebiet Gascogne heißen Armagnac. Dieser wird, im Gegensatz zu Cognac, in einem einmaligen, kontinuierlichen Brennvorgang erzeugt. Auch Armagnac ist eine geschützte geografische Herkunftsbezeichnung für französische Weinbrände.

Spanien

Flasche Conde de Osborne, kreiert von Salvador Dalí

Spanien ist das Land mit der wahrscheinlich längsten Brandy-Tradition Europas und der größte Brandy-Produzent der Welt. 90 % der spanischen Brandys kommen aus der Region um Jerez de la Frontera an der Atlantikküste. Dieses Erzeugnis ist seit 1987 unter der Bezeichnung Brandy de Jerez geschützt und seine Herstellung wird von einem Kontrollorgan – dem Consejo Regulador – nach strengen Kriterien überwacht. Es handelt sich um den einzigen Brandy weltweit mit einer von der EU zugelassenen Herkunftsbezeichnung. Bei spanischen Brandys kommt ein besonderes Destillationsverfahren zur Anwendung, dabei werden zwei völlig verschiedene Destillate verwendet (Holandas und Destilados). Die Holandas bestehen zu 60 bis 65 Prozent aus Alkohol und können als der eigentliche Träger des Brandy-Aromas bezeichnet werden. Die Destilados haben einen Alkoholgehalt von 84 bis 86 Prozent, sind aromatisch eher neutral und sorgen in Kombination mit den eigentlichen Aromaträgern für einen leichteren und feineren Geschmack. Von ganz besonderer Bedeutung ist beim spanischen Brandy das Verfahren der Lagerung und Alterung (Solera-Verfahren), welches man bei der Herstellung von Cognac oder Weinbrand nicht kennt. Zumeist erfolgt die Lagerung in Fässern aus amerikanischer weißer Steineiche, die in aller Regel zuvor bereits zur Sherry-Lagerung dienten. Dem Solera-Verfahren ist eine jahrgangsweise Lagerung unbekannt. Vielmehr haben die jeweiligen Destillate im Laufe ihrer Reifeperiode eine bestimmte Anzahl von Fass-Reihen zu „durchwandern“. Nach dem ersten Jahr wird hierbei nur ein Teil des jungen Destillats entnommen und in ein Fass der zweiten Reihe gefüllt, aus dem man wiederum einen Teil in ein Fass der dritten Reihe gepumpt hat. Die Fässer der ersten Reihe werden mit frischem, völlig ungealtertem Destillat aufgefüllt. Nur das Destillat aus der letzten Reihe dient zur Herstellung des endgültigen Brandys. Je nach Produkt kann die Anzahl der Solera-Stufen unterschiedlich sein, vom hochwertigen Brandy „Gran Duque d'Alba Oro“ aus der Bodega „Williams & Humbert“ ist zum Beispiel ein 12-stufiges Solera-Verfahren bekannt. Ergebnis dieses aufwändigen Systems ist es, dass über sehr lange Zeiträume eine gleich bleibende Qualität gewährleistet ist. Das Solera-Verfahren findet seinen Abschluss mit der Mischung der Holandas und Destilados und der erneuten, zum Teil mehrere Monate (oder auch Jahre) andauernden, Lagerung. Der Trinkstärke-Alkoholgehalt (beim Brandy de Jerez ist ein Alkoholgehalt von 36 bis 45 Volumenprozent üblich) wird durch Zusatz von Wasser erreicht.

Der spanische Brandy kennt drei unterschiedliche Qualitätsstufen:

Solera
Bevor ein Brandy Solera genannt werden darf, muss er mindestens sechs Monate fassgelagert sein, in der Regel reift er sogar 18 Monate. Er hat noch eine helle Farbe, ist leicht und besitzt einen frischen Weingeschmack.
Solera Reserva
Für diesen Brandy ist Reifung im Fass von zwölf Monaten festgelegt. Auch er reift meistens wesentlich länger (bis zu fünf Jahre). Das Durchschnittsalter dieses edlen Brandys beträgt 3 Jahre. Er ist dunkler und aromatischer als der Brandy Solera.
Solera Gran Reserva
Für diese höchste Güteklasse sind 36 Monate Lagerzeit in Fässern vorgeschrieben, diese Mindestvorgabe wird jedoch oft um ein Vielfaches überschritten. In solchen Brandys finden sich Nuancen von Kaffee, Schokolade, Karamell mit feinen Vanillenoten, manchmal auch von Rosinen oder Pflaumen. Durchschnittlich reifen Brandys der Qualitätsstufe Solera Gran Reserva heute mindestens acht bis 15 Jahre, viele auch 25 Jahre und mehr. Gerade in letzter Zeit kommen sehr alte Brandys mit einem Alter von 50, 60 und teilweise sogar 70 und 100 Jahren auf den Markt.

Italien

In Italien wird seit Jahrhunderten Weinbrand hergestellt, der bekannteste ist wohl der Vecchia Romagna. Er wird seit 1820 in Bologna destilliert, die Grundlage bilden Weißweine aus der Emilia-Romagna, gekeltert aus der Trebbiano Traube. Diese ist in Frankreich unter dem Namen Ugni blanc bzw. Saint-Émilion bekannt und bildet dort die Grundlage des Cognac. Derzeit werden zwei Qualitäten des Vecchia Romangna in Deutschland angeboten. Einmal der Etichetta Nera er lagert mindestens drei Jahre in Limousin-Eichenfässern und hat 38 Vol. Prozent Alkoholgehalt und der Vecchia Romagna Riserva lagert mindestens zehn Jahre in Limousin-Eichenfässern und besitzt 40 Vol. Prozent Alkohol. Früher bekam man in Deutschland noch den Vecchia Romagna Rara mit mind. 15 jähriger Lagerung und 40 Vol. Prozent Alkohol.

Portugal

Auch in Portugal hat das Herstellen von Weinbränden eine lange Tradition, einer der bekanntesten ist wohl der Macieira. Dieser wird seit 1885 hergestellt, Grundlage bilden Weine aus der Arinto, Periquita, Trincadeira und Fernão Pires Traube. Er besitzt nur einen Alkoholgrad von 36 % und lagert min. 6 Monate in Eichenfässern, bevor er abgefüllt wird.

Armenien

Der Armenische Brandy, meist als Armenian Brandy bezeichnet, ist ein reines Weindestillat. Der gesetzlich geschützte Begriff Armenischer Weinbrand bezeichnet hochwertigen Weinbrand aus Armenien, dessen Grundwein nur aus einheimischer Produktion stammen darf. Außerhalb der EU wird auch der Begriff „Armianskij Konjak“ genutzt.

Moldawien und Transnistrien

Auch Moldawien und dessen de facto unabhängiger Landesteil Transnistrien sind als Herstellungsregion von Weinbrand bekannt. Der vermutlich bekannteste Produzent der Region ist das Unternehmen Kvint, dessen Produkte auch international vertrieben werden. Lokal werden die in Moldawien und Transnistrien hergestellten Weinbrände meist als „Cognac“ bezeichnet, im Export jedoch zumeist als „Brandy“.

Chile und Peru

In Chile und Peru existiert eine lange Tradition der Weinbrandherstellung. Diese werden dort unter der Bezeichnung Pisco vertrieben. Der Alkoholgrad eines peruanischen Pisco muss zwischen 38 % vol. und 48 % vol. liegen.

Norwegen

Der norwegische Brandy besteht in aller Regel aus gebranntem Wein unter Zusatz von einheimischem Alkohol, der zumeist aus Kartoffeln gewonnen wird. EU-rechtlich handelt es sich wegen der Zugabe des landwirtschaftlichen Alkohols weder um einen Branntwein noch um einen Brandy oder Weinbrand.

USA

In den Vereinigten Staaten versteht man unter Brandy in- und ausländische Alkoholika, die aus reinem Weinalkohol hergestellt werden, also sowohl Cognac als auch Weinbrand.

Ungarn

In Ungarn wird ein aus Traubenweindestillat (unter Zusatz von Aromastoffen) hergestelltes Erzeugnis als „Brandy“ bezeichnet.

Weblinks

 Commons: Brandy – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Weinbrand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008, Anhang II Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „europa“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „europa“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „europa“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  2. Westermeyer J.: Cross-cultural studies on alcoholism. In: Goedde HW: Alcoholism: Biomedical and genetic aspects. Pergamon Press, New York, S. 305–311.
  3. Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, 8. Auflage, Deutscher Taschenbuchverlag, 2005. ISBN 3-423-32511-9
  4. Zeitschrift für öffentliche Chemie. 7, 1901, S. 393
  5. Werner Betz: Weinbrand. In: Zeitschrift für deutsche Wortforschung. 18, 1962, S. 186. Siehe auch: Vorlage:DPMA – in der abrufbaren Wiedergabe der Marke ist das Wort „Cognac“ allerdings entfernt worden.
  6. Weingesetz vom 7. April 1909 (RGBl. S. 393)
  7. in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1923 (RGBl. I, S. 107)
  8. Mindestalkoholgehalt von Spirituosen – Die Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  9. Webseite der Zollverwaltung zum Steuergegenstand Branntwein
  10. Webseite des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
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