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Wegzoll

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Wegzoll (auch Wegezoll oder Wegegeld) war eine Abgabe an den jeweiligen Grundherrn von Reisenden und Kaufleuten, damit dieser Personenkreis die Straßen und Wasserwege des Landes nutzen durfte. Wegzoll, auch durchgesetzt durch den Straßenzwang,[1] war besonders im Mittelalter stark verbreitet und neben den Zahlungen aus dem Stapelrecht eine wichtige Einnahmequelle. Heute ist der artverwandte Begriff Maut geläufiger.

Geschichte

Wegzoll musste meist an strategischen Stellen wie Brücken oder Stadttoren entrichtet werden. In Europa geht der Wegzoll auf germanische Stämme zurück, die Abgaben von Reisenden verlangten, wenn sie Gebirgspassagen durchqueren wollten. Wegzoll musste dann seit dem Mittelalter besonders im Heiligen Römischen Reich gezahlt werden. Hierfür bildete sich ein Passagesystem heraus: Es gab an einer Route mehrere Zollstellen, an denen geringe Abgaben erhoben wurden. Beispiele waren der Ochsenweg in Schleswig-Holstein mit den Zollstätten an der Königsau sowie in Rendsburg, Neumünster, Bramstedt und Ulzburg[2] sowie die Gabler Straße mit der Burg Karlsfried als Zollstelle. Ein weitere Form des Wegzolls war das Liniengeld, welches beim Einfahren in die Stadt Wien ab Beginn des 18. Jahrhunderts entrichtet werden musste.

Eine spezielle Form des Wegzolls war der Pflasterzoll, der für die erstmalige Pflasterung und den anschließenden Unterhalt gezahlt werden musste.

Schiffszoll

Burg Pfalzgrafenstein bei Kaub im Rhein

Eine weitere Form des Wegzolls war der Schiffszoll, der für die Nutzung eines Wasserweges erhoben wurde. Außerhalb der Städte gab es als Zollstation in einigen Fällen spezielle Anlagen: Schloss Loevestein in den Niederlanden wurde an einem strategischen Punkt errichtet, an dem sich zwei Flüsse trafen. Hier mussten Schiffe und Boote einen Schiffszoll zahlen, um weiter den Fluss nutzen zu können.

Das Königreich Dänemark ließ für die Durchsetzung des Sundzolls das Schloss Kronborg erbauen.

In einer auf die Burganlage in Cochem bezogenen Urkunde vom 17. März 1130, die der Pfalzgraf Wilhelm von Ballenstedt ausstellen ließ, wird ein an der Mosel üblicher Schiffszoll genannt. Das Bauwerk hatte zugleich die Bedeutung einer Zollburg. Dagegen diente die im Rhein gelegene Burg Pfalzgrafenstein bei Kaub ausschließlich der Erhebung eines Schiffszolls. Eine weitere bekannte Zollstätte am Rhein war seit 1174 die Kaiserpfalz Kaiserswerth.

In der griechischen Mythologie kassierte der Fährmann Charon beim Übersetzen über den Totenfluss Acheron (auch Lethe oder Styx) von den Toten einen Schiffszoll, den Obolus. Sodann gelangten sie ins Reich des Hades.

Erpresstes Wegegeld

Im Mittelalter wurde gelegentlich Wegegeld von bewaffneten nomadischen Gruppierungen von Städten, Klöstern, Burgen und Dörfern eingefordert, im Gegenzug wurde bei Auszahlung von der Anwendung von Gewalt abgesehen. Dies galt vor allem für Normannen, Wikinger aber auch größere Räuberbanden. Diese Art der Bezahlung wurde auch als Danegeld (Zahlung an dänische Krieger) bezeichnet. In England sollen im 9. Jhd. geschätzte 30000 Pfund Silber Danegeld gezahlt worden sein.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Thomas Kühtreiber: Straße und Burg. Anmerkungen zu einem vielschichtigen Verhältnis, S. 286ff. In: Kornelia Holzner-Tobisch, Thomas Kühtreiber, Gertrud Blaschitz (Hg.), Die Vielschichtigkeit der Straße. Kontinuität und Wandel in Mittelalter und früher Neuzeit, Veröffentlichungen des Instituts für Realienkunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit 22, Wien 2012, 263-301
  2. Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt, Ortwin Pelc (Hrsg.): Das neue Schleswig-Holstein Lexikon. Wachholtz, Neumünster 2006, Lemma Zoll.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Wegzoll aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.