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Wasserstraße

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Wasserstraße (Begriffsklärung) aufgeführt.
Europäische Wasserstraßen
Auch Fahrrinnen werden manchmal als Wasserstraßen bezeichnet (hier das deutsche Forschungsschiff Polarstern)

Unter einer Wasserstraße versteht man schiffbare Flüsse und Kanäle. Meerengen mit dem Attribut „Straße“ sind Seestraßen.[1] (Verwaltungsbestimmungen können andere Sprachregelungen haben, die jedoch weder in die Umgangs- noch in die Seemannssprache Eingang gefunden haben.)

Während Seekanäle wie Sueskanal, Panamakanal oder Nord-Ostsee-Kanal zwei Meere oder Meeresteile miteinander verbinden, ergänzen Binnenlandkanäle die Schifffahrt auf den Flüssen, wobei zwei Arten zu unterscheiden sind: Seitenkanäle gehen von einem Flusslauf aus und münden weiter unterhalb meist wieder in ihn hinein. Wasserscheidenkanäle verbinden zwei Flussgebiete miteinander.

Eigentum und Verwaltung in Deutschland

Die verkehrlich bedeutenden Wasserstraßen in Deutschland stehen überwiegend als Bundeswasserstraßen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und unter der Verwaltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), einer zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gehörenden Verwaltung. Die Verwaltung einer Bundeswasserstraße kann auch an ein Bundesland delegiert werden (sog. „Delegationsstrecken“, beispielsweise die Elbe oberhalb Tinsdal bis Oortkaten, das Hamburger Hafengebiet, an die Freie und Hansestadt Hamburg). Weitere Wasserstraßen unterliegen als Landeswasserstraßen der Verwaltung der Bundesländer.

Landeswasserstraße (in Zehdenick)

Hinsichtlich der wegerechtlichen Stellung (Bau und Unterhaltung) unterscheidet man beim Bund zwischen Seewasserstraßen und Binnenwasserstraßen. Nach dem geltenden Schifffahrtsrecht wird in Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen unterschieden. Auf Seeschifffahrtsstraßen gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung bzw. die internationale Schifffahrtsordnung Emsmündung, auf Binnenschifffahrtsstraßen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung bzw. für grenzüberschreitende Wasserstraßen entsprechende international vereinbarte Regelungen (Rhein-, Donau-, Moselschifffahrtspolizeiverordnung).

Das Binnenwasserstraßennetz des Bundes beträgt derzeit etwa 7.290 km (sowie 23.000 km² Seewasserstraßenflächen) – etwa 6.550 km sind davon Binnenschifffahrtsstraßen, etwa 690 km Seeschifffahrtsstraßen und etwa 50 km Delegationsstrecken.[2]

Funktion

Die Hauptfunktion von Wasserstraßen ist der Güter- und Personentransport als Verkehrsfunktion. Daneben stehen die Funktionen des Wasserabflusses, der Trinkwasserversorgung, der Be- und Entwässerung, der Energieversorgung (durch Wasserkraftwerke und in Kühlfunktion für gängige Wärmekraftwerke) sowie die Freizeitfunktion und der Erholung und schließlich der Fischerei als Sicherung der Nahrungsgrundlage. Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Wasserstraßen ist daher bedeutend.

Im EU-Weißbuch „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ wird die Binnenschifffahrt als der „umweltfreundlichste und sicherste Verkehrsträger mit einer besonders günstigen Energieeffizienz und erheblichem Wachstumspotential“ bezeichnet.

Bundeswasserstraßen (Auswahl)

Hauptartikel: Bundeswasserstraße

Die längsten Flüsse Deutschlands (über 200 km) sind:[2]

Die Moselkanalisierung fand 1958–1964 statt.

Die längsten Kanäle Deutschlands (über 100 km) sind:[2]

Klassifizierung

Binnenwasserstraßen werden aufgrund einer Mitte der 1970er Jahre erlassenen europäischen Konvention in sieben Klassen eingeordnet. Die Klassen werden mit römischen Zahlen von „I“ bis „VII“ gekennzeichnet. Grundlage der Klassifizierung sind die Abmessungen bestimmter Schiffstypen. Hierbei sind die Hauptabmessungen Länge und Breite entscheidend. Zulässige Abladetiefen, Höhe über der Wasserlinie und Tonnenangaben sind grundsätzlich variabel (z. B. wasserstandsabhängig), werden aber als zusätzliche Orientierungshilfe angegeben. Die europaweite Klassifikation dient der Förderung eines einheitlichen Binnenwasserstraßennetzes.

Nichtklassifizierte Wasserstraßen, auf denen dennoch Schiffsverkehr (z. B. von Ausflugsschiffen oder Sportbooten) stattfindet, werden der fiktiven Klasse „0“ zugeordnet. Hierzu zählen in Deutschland z.B. die Lahn zwischen Wetzlar und der Mündung oder die Fulda zwischen Kassel und Hann. Münden.

Am 24. März 1993 wurde das neue Klassifikationssystem in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch das Bundesverkehrsministerium eingeführt und die deutschen Binnenwasserstraßen wurden danach bewertet. Auskunft über die mögliche Befahrbarkeit gibt hier auch die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung oder das Elektronische Wasserstraßen-Informationssystem ELWIS.

Wasserstraßen in Österreich

Wasserstraßen in Österreich sind:

  • Donau im gesamten Verlauf einschließlich Wiener Donaukanal (außer bestimmte Altarme sowie die Neue Donau) – etwa 300 km, wobei der Fluss sowohl im Westen als auch im Osten ein Stück mit der Grenze zu Deutschland (linksufrig auf 20 km) bzw. zur Slowakei (rechts 8 km) zusammenfällt.
  • Traun bis km 1,80 (Einfahrt in den Schwerverkehrshafen der VOEST)
  • Enns bis km 2,70 (Ennshafen)
  • March bis km 6,00

Einzelnachweise

  1. Segelhandbücher der entsprechenden Reviere
    Lehrbücher für die entsprechenden Patente
  2. 2,0 2,1 2,2 Längen der Hauptschifffahrtswege der Binnenwasserstraßen des Bundes, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Siehe auch

Allgemein

Deutschland

Österreich

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Wasserstraße aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.