Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Warnung

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung vor Gefahren durch Eis und Schnee
Gefahrgut: Kennzeichnung für die Klasse giftige Stoffe (6.1 nach ADR)

Eine Warnung ist die Vorhersage eines möglichen kommenden Schadens, der aber noch unterbunden oder gelindert werden könnte. Sie lenkt die Aufmerksamkeit auf eine drohende Gefahr.

Typische Signalworte der Warnung sind neben Warnung! auch Vorsicht!, Achtung! (amtliche Abkürzung Achtg.) oder veraltet Obacht!, für Bewegungen speziell auch Halt! und Stopp!

Der Rückruf einer Warnung ist die Entwarnung.

Geschichte und Etymologie

Das Wort stammt aus der germanischen Wortgruppe um wahren (althochdeutsch: warnunga) und meint im Verb eigentlich sich vorsehen. Verwarnung ist erst ab dem 16. Jahrhundert belegt.

Warnungen gab es bei belegter 35.000-jähriger Bildsprache wohl schon früh. Z.B. warnten um 1000 vor Chr. neuassyrische Herrscher potenzielle Angreifer am Palast von Ninive mit Bildern brutaler Kampfszenen. Daneben gab und gibt es schriftliche Warnungen, z.B. Inschriften an Pharaonengräbern, die vor Störung der Totenruhe warnten. Um sie empfangen zu können, muss der Rezipient lesen können und die verwendete(n) Vokabel(n) kennen.

Differenzierung

Hüte dich vor dem Hund! (lat. cave canem) – Mosaik in Pompeii

Das Warnen vor Gefahren und die dazu erforderlichen Fähigkeiten sind elementarer Bestandteil der Kommunikation von Lebewesen. Warnungen werden durch Verhalten (z. B. Drohgebärden), Laute (Warnschrei - z.B. bei Vögeln: [1]), optische Reize (Farben, Form) oder Botenstoffe (Pheromone) übermittelt. Die jeweiligen Kommunikationskanäle gleichen oft denen für sexuelle Lockreize.

Von der Drohung unterscheidet sich die Warnung dadurch, dass der Warnende sich keinen unmittelbaren Einfluss auf den Eintritt des Schadens zuschreibt. Im Gegensatz zu einer Ankündigung hat der Gewarnte (noch) die Möglichkeit, durch eigenes Handeln oder Unterlassen den Schaden abzuwenden oder die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu mindern. Eine Warnung möchte eine Verhaltensänderung bewirken.

Schwarz-Gelb und für jeden verständlich: Schießwarnung der Guardia di Finanza

Um ihren Zweck erfüllen zu können, müssen Warnungen verständlich sein.

In der Evolution haben sich für Warnsignale bevorzugte Schemata herausgebildet:

  • Für optische Warnreize eine kontrastreiche, auffällige Farbgebung, die sich vom Umgebungshintergrund gut absetzt (z. B. die von den Wespen bekannte Kombination Schwarz-Gelb, die auch für Warntafeln verwendet wird); siehe Warnfarben
  • Für akustische Signale Lautstärke und prägnantes Frequenzbild
  • Warnverhalten basiert sowohl auf Droh- und Imponiergestik als auch auf Angriffs- oder Fluchtreflexen. Botenstoffe lösen starke, unmittelbare Reizungen aus.

Systeminterne Warnungen

Man kann Hunger, Durst, Müdigkeit, Juckreiz oder Schmerz als interne Warnungen eines Organismus vor drohenden Beeinträchtigungen betrachten.

In der Datenverarbeitung werden solche Mechanismen kopiert, also Warnungen intern gesammelt, und erst in der Benutzerschnittstelle in „Kommunikation“ des Systems mit dem Menschen umformuliert (Betriebssystemwarnungen, Virenwarnungen usw.)

Warnung in der menschlichen Kommunikation

Warnschild an der Grenze zum Truppenübungsplatz Grafenwöhr

Um eine Verhaltensänderung zu erreichen, muss eine Warnung

  • verlautbart werden,
  • dem Empfänger der Warnung zugehen und
  • von diesem verstanden werden.

Die Verlautbarung kann durch Lautsignale, Piktogramme, Ideogramme, Schriftzeichen und sonstige optische Signale erfolgen. Ebenfalls denkbar sind Warnungen, die über das Ansprechen anderer Sinne (Geruchssinn, Geschmackssinn, Spürsinn) mitgeteilt werden. Warnungen, die sich an einen unbestimmten Personenkreis richten, sollten zwecks möglichst hohem 'Wirkungsgrad' so gestaltet sein, dass sie alters- und sprachunabhängig verstanden werden.

Dazu kann man sich des evolutionär herausgebildeten Repertoires an Warnsignalen bedienen (grelle, kontrastierende Warnfarben, Blaulicht, Martinshorn, Sirenen, Bitterstoffe in Shampoo und Spiritus, Schulterpolster und Rudelbildung), wodurch die Botschaft unmittelbare Reaktionen auslösen kann. Auch Piktogramme werden auf Grund ihrer vereinfachten bildlichen Darstellung von den meisten Menschen sofort verstanden. Manchmal braucht der Rezipient ein bestimmtes Erfahrungswissen, um eine Warnung verstehen zu können.

Ideogramme ermöglichen wegen ihrer Abstraktheit eine höhere Bandbreite an mitteilungsfähigen Inhalten. Sie sind aber nicht unmittelbar verstehbar, sondern müssen gedeutet oder gelernt werden. Soweit Ideogramme durch Tradition, Kultur oder Erziehung verankert sind, geschieht dieser Prozess mühelos. Ihr Nachteil besteht in ihrer Kulturabhängigkeit.

Besondere Warnsignale

Je nach Gefahrenart sind unterschiedliche Signale üblich (Alarme): Licht-, Schall- und Rauchzeichen, Flaggenzeichen, optische Signale (z. B. Verkehrszeichen nach § 40 StVO, Eisenbahnsignale), Gesten, auch besondere Rufe (Interjektionen): Achtung, Obacht, in der Schifffahrt Wahrschau. Bevor Polizeivollzugsbeamte von der Schusswaffe Gebrauch machen dürfen, sind sie grundsätzlich verpflichtet, einen Warnschuss abzugeben.

Regelungen über die Signalworte

In der schriftlichen Kommunikation (z. B. Gebrauchsanleitungen) wird das Signalwort ‚Warnung!‘ eingesetzt, um die Aufmerksamkeit des Lesers auf eine bestimmte Textstelle zu lenken. Warnung! darf nur verwendet werden, um vor Gefahren zu warnen, die von einer Verhaltensweise abhängig sind (z. B. unzulässige Handgriffe, Fehlgebrauch, Unterlassen einer Wartung). Es wird ausschließlich eingesetzt, wenn die Gefahr von Personenschäden besteht. Bei bereits vorhandener Gefahr wird das Signalwort Gefahr! und bei unklarer Situation das Signalwort Vorsicht! eingesetzt, bei ausschließlich Sachschäden das Signalwort Achtung!, bei lediglich Störungen oder Verschlechterungen im Betriebsablauf das Signalwort Hinweis!.[1]

Auch die Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach dem globalen System GHS[2] fordert das Anbringen eines Signalworts[3] auf dem Kennzeichnungsetikett je nach Gefahrenkategorie: Achtung (engl. warning, Abkürzung Achtg.) oder Gefahr (danger, Abk. Gef., alle ohne Ausrufezeichen)[4]. Hierbei steht ‚Achtung‘ für die „weniger schwerwiegenden“ Gefahrenkategorien[5]

Halt! und Stopp! legen insbesondere nahe, nicht näherzutreten oder weiterzugehen. Im Verkehr sind sie im Stoppschild normativ („Halt“ ist in der EU veraltet), als Lichtsignal entspricht Rot in der Lichtzeichenanlage (Ampel) als Verbot.

Produktwarnung

Furchtappelle auf Zigarettenschachteln in Deutschland

Der Hersteller eines Produkts ist von Rechts wegen dazu verpflichtet, vor Gefahren seines Produktes zu warnen, die über allgemein bekannte Tatsachen hinausgehen. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet, hat den Eintritt eines Schadens bei Dritten abzuwenden (Verkehrssicherungspflichten des Herstellers). Eine Gefahr kann entweder durch das Außer-Verkehr-Ziehen des Produkts gebannt oder der Schadenseintritt kann durch eine Warnung vor einem (bestimmten) Gebrauch des Produkts eigenverantwortlich gestaltet werden. Im Bereich technischer Geräte, Lebens- und Genussmittel sind die Verkehrssicherungspflichten oftmals durch Gesetz genau bestimmt (z. B. Tabakproduktverordnung − PDF). Bei Finanzprodukten spielen spieltheoretische Warnungen eine Rolle.

Politik

Warnung und Entwarnung sind eine offizielle Staatsaufgabe im Rahmen des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes. Je nach politischer Lage sprichen Außenministerien Reisewarnungen aus. Dies sind offizielle Empfehlungen, Reisen in ein bestimmtes Land oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu unternehmen oder abzubrechen.

Soziologie

In der Soziologie befasst sich besonders die Katastrophensoziologie mit dem Warnwesen.

Sie untersucht u. a. die Folgen dessen, dass eine „Warnung“ Merkmale einer selbstzerstörerischen Prognose (self-destroying prophecy) trägt. Kann der Schaden infolge der Warnung verhindert werden, erscheint die diesbezügliche Warnung in der gesellschaftlichen Wahrnehmung rückwirkend als „übertrieben“ oder „unzutreffend“ (Mehr darüber ermittelt die mehrwertige Güntherlogik). Das kann dazu führen, dass Rezipienten die nächste derartige Warnung (oder Warnungen allgemein) unterschätzen ('zu leicht nehmen') oder ignorieren und deshalb nur halbherzig bzw. zu spät reagieren (sog. Abstumpfungseffekt). Z.B. ignorierte die Bewohner von New Orleans 2005 Warnungen (rechtzeitige Evakuierungsaufforderungen ) vor dem Hurricane 'Katrina' [2] u.a. deshalb, weil andere Wirbelstürmen zuvor nicht so stark gewesen waren, wie prognostiziert und in den Warnungen beschrieben.

Eine Abstumpfung kann auch eintreten, wenn unterlassene Warnungen auf dem Prozess- oder Verwaltungswege so nachhaltig geahndet worden sind, dass die zur Warnung verpflichtete Organisation die Warnschwelle (zu sehr) senkt oder wenn wichtige Warnungshinweise unter unwichtigeren verschwinden (etwa bei umfänglichen Beipackzetteln zu Medikamenten).

Warnsoziologische Literatur

  • Lars Clausen/Wolf R. Dombrowsky, Warnpraxis und Warnlogik, in: Zeitschrift für Soziologie, 1984, Jg. 13, H. 4, S. 293-307
  • Elke M. Geenen, Warnung der Bevölkerung, in: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Gefahren und Warnung, „Schriften der Schutzkommission“, Bd. 1, Bonn 2009, S. 59–102, ISBN (im Impressum) 978-3-939347-11-9 (formal falsche ISBN), korrekte ISBN (Buchrücken) 978-3-939347-11-8.

Beispiele für Warnhinweise

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hennig, Tjarks: Wörterbuch zur Technischen Kommunikation und Dokumentation. tekom, 1998
  2. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (pdf, EUR-Lex)
  3. Art. 20 Signalwörter EG 1272/2008 (pdf, S. 16)
  4. Anhang VI 1.1.2.2. Kennzeichnungscodes EG 1272/2008 (pdf, S. 333)
  5. Art. 2 Begriffsbestimmungen 4.b) EG 1272/2008 (pdf, S. 9)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Warnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.