Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Wandelung

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unter dem Rechtsbegriff Wandelung (in Österreich Wandlung) versteht man allgemein die Erstattung des Kaufpreises einer gekauften Sache, die sich innerhalb einer gegebenen Frist als mangelhaft herausgestellt hat.

Deutschland

Der Anspruch auf Wandelung war im deutschen Kaufrecht ein Gewährleistungsanspruch bei Sachmängeln. Nach der Legaldefinition in § 462 BGB a.F. handelte es sich dabei um die Rückgängigmachung des Kaufes. Der Käufer konnte nach der Wandelung den Kaufpreis zurückverlangen und der Verkäufer die Kaufsache.

An die Stelle der Wandelung ist durch die Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 das im allgemeinen Schuldrecht geregelte Rechtsinstitut des Rücktritts (§ 323, §§ 346 ff. BGB) getreten. Ergänzend gelten im Kaufrecht § 437 Nr. 2 und § 440 BGB und die dort genannten Vorschriften.

Österreich

In Österreich ist die Wandlung durch § 932 Abs. 4 ABGB geregelt. Ein Recht auf Wandlung besteht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Mangel handelt. Handelt es sich um einen geringfügigen Mangel, hat der Käufer Anspruch auf Verbesserung der Sache, Austausch der Sache, oder eine angemessene Preisminderung entweder als Gutschrift oder als Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises.

Schweiz

In der Schweiz ist die Wandelung in Artikel 205 des Obligationenrechtes geregelt. Danach hat der Käufer das Recht, bei Mängeln an der Kaufsache eine Rückabwicklung des Kaufes zu verlangen oder aber eine Minderung, d. h. eine Reduktion des Kaufpreises zu erwirken. Die Wandelung ist allerdings unter Umständen nicht möglich, falls der Mangel nur geringfügig ist. In Garantieverträgen wird oft die Wandelung ausgeschlossen und stattdessen dem Käufer das Anrecht auf Reparatur gegeben. Dies ist in vielen Fällen jedoch kein Vorteil für den Käufer.

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Wandelung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.