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Walter von Steinäcker

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Walter Maria Erich Freiherr von Steinäcker, auch Walther von Steinaecker (* 18. Juni 1883 in Köln; † 7. November 1956 in Bonn[1]) war ein deutscher Jurist und Nationalsozialist, der zur Zeit des Nationalsozialismus zunächst Generalstaatsanwalt, dann Präsident des Oberlandesgerichts Breslau und schließlich Präsident des Landeserbhofgerichts war.

Biografie

Steinäcker war der Sohn eines Generalleutnants.[2] Nach dem Jurastudium trat er 1913 als Gerichtsassessor in den Justizdienst ein. Nach dem Ersten Weltkrieg war er ab 1919 Staatsanwalt in Ratibor, dann ab 1922 in Essen und ab 1927 am Landgericht III in Berlin tätig.[3] Ab 1929 war er Oberstaatsanwalt in Braunsberg und ab Mai 1930 war in gleicher Funktion am Landgericht I in Berlin.[2]

Anfang Dezember 1931 wurde Mitglied der NSDAP und betätigte sich im Propagandastab der Partei, weswegen er im Oktober 1932 einen Verweis seines Vorgesetzten erhielt.[4] Beim Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) wurde er Gaufachgruppenleiter.[2] Als Mitglied der SA hatte er 1933 den Rang eines Sturmbannführers inne. Er trat als Parteiredner auf.[2]

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde er Anfang Juni 1933 Generalstaatsanwalt in Hamm.[2] In von ihm verfassten juristischen Aufsätzen forderte er im NS-Duktus ein scharfes Vorgehen gegen Kommunisten und setzte sich für harte Strafen bei Hoch- und Landesverrat ein. Auch befürwortete er Zwangssterilisierungen von Kriminellen zum Schutz der so genannten Volksgemeinschaft. Er resümierte seine Tätigkeit als Generalstaatsanwalt im Hamm mit dem Ergebnis, „dass alles verschwände, was nicht tauglich für das Dritte Reich und die Aufgaben des Führers war.“[4]

Anfang Januar 1936 wurde er Präsident des Oberlandesgerichtes Breslau. Im Januar 1943 wurde er Präsident des Landeserbhofgerichts in Celle.[2] Im Herbst 1944 wurde das Landeserbhofgericht aufgelöst.[5] Steinäcker vertrat danach Hans Semler während seiner kriegsbedingten Abwesenheit kommissarisch als Präsident am Oberlandesgericht Hamm.[6]

Er trat nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1948 in den Ruhestand und erhielt danach eine Pension als Oberstaatsanwalt.

Einzelnachweise

  1. Genealogisches Handbuch des Adels, C.A. Starke, 1978, S. 441
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 600
  3. Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817-1934/38: Bd. 12, 4. April 1925 bis 10. Mai 1938 / bearb. von Reinhold Zilch, unter Mitarb. von Bärbel Holtz. Acta Borussica, Neue Folge / hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (vormals Preußische Akademie der Wissenschaften)., Band 2, Olms-Weidmann, 2004, S. 707
  4. 4,0 4,1 Gedenkbuch für die NS-Opfer aus Wuppertal
  5. Peter Lindemann: Bedeutung der Herzogstadt sollte „in der ganzen Welt“ gehoben werden. auf http://www.cellesche-zeitung.de
  6. Hans-Eckhard Niermann: Die Durchsetzung politischer und politisierter Strafjustiz im Dritten Reich, ihre Entwicklung aufgezeigt am Beispiel des OLG-Bezirks Hamm. In: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Juristische Zeitgeschichte. Bd. 3 Strafjustiz im Dritten Reich. Düsseldorf 1995, S. 138f.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Walter von Steinäcker aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.