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Waffenrecht

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Das Waffenrecht behandelt die Vorschriften über Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, Sprühgeräte, Schusswaffen sowie Munition. Es regelt unter anderem die Zulassung (waffen- und personenbezogen), den Handel, den Erwerb und Besitz, die Aufbewahrung sowie den Gebrauch von Waffen und Munition. Schriftlich niedergelegt wird das Waffenrecht in der Regel in Waffengesetzen.

Deutschland

Hauptartikel: Waffengesetz (Deutschland)

In Deutschland ist das Waffenrecht vor allem durch das Waffengesetz (WaffG)[1], die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)[2] und die Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV)[3] normiert. Es zählt zum Bundesrecht. Ergänzende rechtliche Regelungen finden sich im Beschussgesetz[4] und in der Beschussverordnung[5], sowie im Sprengstoffgesetz[6] und den dazu erlassenen Verordnungen. Das WaffG von 1976 wurde zum 1. April 2003 durch ein komplett neu gefasstes WaffG abgelöst. Es wird daher auch als "neues Waffenrecht" bezeichnet. Umfängliche Regelungen sind ausgelagert in 2 Anlagen, wobei die erste Anlage die in § 1 WaffG benannten Begrifflichkeiten der "Waffe" und der verschiedenen Formen des "Umgangs" näher umreißt. Die zweite Anlage enthält die „Waffenliste“. Diese enthält die verbotenen und erlaubnispflichtigen Waffen, welche grundsätzlich in § 2 WaffG benannt sind. Zudem bestimmt Anlage 2 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bezüglich einzelner Umgangsformen und schreibt schließlich solche Gegenstände fest, die vom WaffG ausgenommen sein sollen.

Eine wesentliche Änderung hat das WaffG mit Wirkung zum 1. April 2008 erfahren. Zum einen ist das in § 20 WaffG festgehaltene "Erbenregelung" verschärft worden, durch eine Pflicht zur Funktionsblockade bedürfnisfrei ererbter Waffen. Vor allem aber ist der § 42a WaffG neu eingefügt worden. Dieser schreibt ein prinzipielles Verbot des Führens aller Anscheinswaffen sowie sämtlicher Hieb- und Stoßwaffen vor. Zudem soll das Führen von Einhandmessern sowie von Messern mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Länge generell verboten sein. In Absatz 2 der Vorschrift sind allerdings umfangreiche Ausnahmen vom Verbot vorgesehen, die das Führen vor allem dann erlauben, wenn es einem allgemein anerkannten Zweck dient. Diese Ausnahmen enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe und sind daher nicht leicht anzuwenden. Diese Vorschrift ist von großer praktischer Relevanz und wird in Fachkreisen entsprechend rege diskutiert.

Am 25. Juli 2009 trat das verschärfte Waffenrecht in Kraft. Anlass war der Amoklauf von Winnenden.[7] Besitzer von Waffen müssen seitdem u.a. mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen.[8] Auch die Anschläge in Norwegen 2011, bei denen A. Breivik 69 Menschen auf einer Ferieninsel erschoss, war in vielen Ländern Anlass, über das Waffenrecht nachzudenken bzw. zu debattieren.[9]

Vor allem für den militärischen Einsatz gedachte Waffenarten und deren Munition fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz[10].

Österreich

Schweiz

Frankreich

Am 23. Oktober 1935 schränkte der damalige Ministerpräsident Pierre Laval per Verordnung den freien Waffenbesitz in Frankreich ein. Dies zielte gegen bewaffnete Milizen, die es damals in Frankreich gab (am 6. Dezember 1935 löste Laval diese auf, darunter auch die „Ligues d'extrême droite“ („ligues“)). Als die Wehrmacht im Mai/Juni 1940 Teile Frankreichs im Westfeldzug besetzte, waren deshalb nicht mehr so viele Waffen in privaten Händen wie fünf Jahre zuvor.

Tschechien

Das Waffenrecht Tschechiens ist etwas weniger einschränkend als das anderer Länder der Europäischen Union. Das neueste Waffengesetz wurde 2001 verabschiedet. Selbstschutz ist eine akzeptierte Rechtfertigung um einen Waffenschein zu erhalten.

Slowakei

Waffenbesitz in der Slowakei ist hauptsächlich durch Gezetz 190/2003 geregelt.[11] Man benötigt einen Waffenschein um die meisten Waffen kaufen zu können. Vollautomatische Maschinengewehre sind verboten. Es gibt sechs Kategorien des Waffenscheinbesitzes. (A - Waffentragen wegen Selbstschutz, B - Besitz einer Waffe zum Schutz zu Hause, B - Waffentragen für Arbeitszwecke, D - Langwaffen fürs Jagen, E - Besitz von Waffen zum Sportschießen, F - Waffensammeln.)

Grundsätzlich muss man mindestens 21 Jahre alt, vorstrafenfrei, geistig und körperlich gesund sein um einen Waffenschein beantragen zu dürfen. Es gibt eine mündliche Prüfung, die Aspekte des Waffenrechtes, sichere Behandlung, erste Hilfe behandelt.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten hat jeder das verfassungsmäßige Recht, eine Waffe zu besitzen. Im Zweiten Verfassungszusatz von 1791 heißt es: „Eine wohlgeordnete Miliz, die für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, und das Recht der Bevölkerung Waffen zu besitzen und zu tragen, dürfen nicht verletzt werden.“.

Im Zweiten Verfassungszusatz wurde jedoch unklar formuliert, welche Waffen erlaubt sind. 1994 wurde ein Gesetz unter Führung von Bill Clinton in Kraft gesetzt, wonach Waffenkäufer sich innerhalb von fünf Tagen nach dem Erwerb überprüfen lassen müssen. Weiterhin wurden Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als 10 Schuss verboten, größere Magazine sind jedoch separat oft erhältlich. Der sogenannte Brady Handgun Violence Prevention Act schrieb eine fünftägige Frist zwischen Kauf und Aushändigung von Waffen vor. 1997 wurde dieses Gesetz vom Obersten Gerichtshof im Fall „Printz v. United States“ als nicht verfassungsgemäß außer Kraft gesetzt, da dies den Föderalismus außer Kraft setzte und die Gesetzgebungskompetenz der Bundesstaaten beschnitt. Viele Bundesstaaten haben daraufhin die sogenannte „Brady Bill“ in Staatenrecht übernommen und beibehalten.

Das oberste Gericht der Vereinigten Staaten hat im Fall „District of Columbia v. Heller (2008)“ allerdings klargestellt, dass der private Waffenbesitz zwar von den Bundesstaaten reguliert werden kann, aber nicht wie im Fall District of Columbia ganz verboten werden darf. Der District of Columbia hat aufgrund dieses Urteils angekündigt bestimmte Waffen zuzulassen, allerdings mit einer Pflicht zur Registrierung.

Insgesamt sind die Regelungen zum Waffenrecht von Bundesstaat zu Bundesstaat sehr verschieden, ein einheitliches Waffengesetz wie in Deutschland gibt es nicht.

Siehe auch

Literatur

  • Gunther Dietrich Gade: Basiswissen Waffenrecht, 248 Seiten, 3. Auflage 2011, Kohlhammer, Stuttgart, ISBN 978-3-17-021276-3 (Lehrbuch, welches die neue Rechtslage seit dem 25. Juli 2009 berücksichtigt und umfassend erörtert)
  • Lars Winkelsdorf: Waffenrepublik Deutschland. Der Bürger am Abzug, Fackelträger Verlag, Köln 2010 ISBN 978-3-7716-4450-5
  • André Busche: Kompendium Waffensachkunde" (Lehrbuch mit Waffengesetz und AWaffV 2009 im Volltext). 3. Auflage (August 2009), 406 S., Juristischer Fachverlag, Kiel, 2009, ISBN 978-3-940723-39-0
  • Robert E. Heller und Holger Soschinka: Waffenrecht. Handbuch für die Praxis, 522 S., 2. Aufl. umfassend überarbeitet und mit Abbildungen versehen, München, C.H. Beck Mai 2008. ISBN 978-3-406-55727-9 (Alle Änderungen des Waffenrechtsänderungsgesetzes, die seit dem 1. April 2008 in Kraft getreten sind, sind berücksichtigt)
  • Hartmut Komm: Waffenrecht. Grundlagen für die polizeiliche Praxis. 192 S., VDP, Hilden, 2006, ISBN 978-3-8011-0524-2
  • Achim-Volker König und Christian Papsthart: Das neue Waffenrecht. 413 Seiten, Nomos 2004. ISBN 3-7890-8313-5
  • Dirk Ostgathe: Waffenrecht kompakt. Kurzerläuterungen zum Waffengesetz. 104 S., Stuttgart, Boorberg 2004. ISBN 3-415-03431-3
  • André Busche (Hrsg.): Behördenhandbuch zum Waffenrecht für Verwaltung und Justiz: Grundlagen, Erlaubnisse, Schießstätten, Aufbewahrung. 320 S., ISBN 978-3-940723-03-1
  • Vorschrift H.Dv. 20, Das Waffenrecht im Deutschen Reich, 1938

Weblinks

Einzelnachweise

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